Abschleppkosten
Gibt es bei Abschleppunternehmen in Niedersachsen festgesetzte Kosten ?
Ein Freund hatte einen Unfall, sein Auto wurde aufgeladen und abgeschleppt.
Einfache Fahrt bis zur Werkstatt sind ca 15 km. Das Unternehmen hatte den Auftrag das Fahrzeug direkt in die Werkstatt zu bringen. Mein Freund hat im beisein der Polizei den Auftrag erteilt.
Jetzt kommt die Rechnung. Abschleppen bis zum Betriebsgelände des Abschleppunternehmens und später Weiterfahrt in die Werkstatt.
Rechnungsbetrag satte 500.- €
Mir scheint der Betrag doch extrem hoch, oder ist es eine Abzocke gegen die man angehen kann ??
Vielen Dank für eure Hilfe
das ist auch deutlich überzogen.
wurde der auftrag nicht wie vereinbart ausgeführt (es sollte direkt zur werkstatt, nicht zur firma, transportiert werden)
wäre ein betrag zwischen 150,- und 250,-, je nach uhrzeit, gerechtfertigt gewesen.
das ganze sollte genauer überprüft werden.
Dagegen vorgehen kann man, wenn es sich um "Wucher" handelt und das ist es, wenn ein verlangter Betrag das Doppelte des ansonsten für diese Leistung üblichen Betrages überschreitet.
Der Rechnungssteller hat bei Wucher keinerlei Anspruch auf Zahlung einer Rechnung, nicht mal einer nachträglich korrigierten Rechnung, kein Cent (§138 BGB).
Weiterhin kann es sich bei Wucher uU. auch um eine Straftat handeln (§291 StGB).
Ob hier etwas derartiges vorliegt, muss im Detail geprüft werden:
Was war Bestandteil der Leistung, kommt neben dem üblichen Aufladen und Transport noch ein zusätzlicher Aufwand einer Bergung hinzu, wie eventuell auch Nacht- oder Feiertagszuschläge.
Wie lange befand sich der Wagen bei dem Abschleppunternehmen und welche Lagerkosten sind angefallen. Weiterhin ist hier ein zweiter Transport vorhanden, vom Lagerplatz zur Werkstatt.
Warum wurde der ausgeführt, war ein direkter Transport aufgrund der Uhrzeit/ Feiertag zu einer Werkstatt nicht möglich und konnte das Fahrzeug aufgrund seiner Beschädigungen nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden (scharfe Kanten, austretende Flüssigkeiten, zerborstene Scheiben und damit Diebstahlsgefahr, ...).
Sind die berechneten Kosten auch berechtigte Kosten?
Also als Beispiel eine zweite Person berechnet aber von Beginn an bereits erkennbar, dass keine 2te Person notwendig gewesen wäre, oder außerübliche Wartezeiten berechnet aber nicht aufgetreten, und ähnlich.
Der Betrag in seiner Gesamtsumme ist zwar schon heftig, kann aber völlig in Ordnung sein.
Kann auch falsch sein und muss dann ggf. in Einzelpositionen korrigiert werden.
Kann aber auch komplett unter "Wucher" fallen und wäre dann nicht zu bezahlen.
Ohne genaue Prüfung sind Einschätzungen nur reine Glaskugelleserei.