Parken im (Parkverbot 22-06Uhr) zulässig wenn nicht geräumt wurde?
Da alle Parkplätze aufgrund der Schneeberge versperrt waren, parkte ich in einer Sackgasse (mit Wendemöglichkeit). Auf dieser Straße ist das Parkverbot von 22Uhr bis 6Uhr begrenzt. Ich habe weder jemanden behindert, noch Zufahrtswege versperrt.
Nun meine Frage, wenn die Stadt nicht fähig ist, die Parkplätze am Straßenrand vom Schnee zu räumen und somit keine andere Parkmöglichkeit gegeben ist, darf dann ein Bußgeld erhoben werden?
Gibt es bei diesen extremen Wetterbedingungen keine Ausnahmeregelung?
Warum Ausnahme?
Wonach ist die Stadt verpflichtet Parkplätze am Straßenrand zu räumen?
Wonach hast Du überhaupt einen Anspruch auf einen Parkplatz, selbst ungeräumt?
Die Baulastträger (Stadt, Kommunen, ...) sind lediglich zum Räumen der Fahrbahnbereiche für den fließenden Verkehr verpflichtet und das auch nur eingeschränkt.
Natürlich gelten Parkverbote auch bei unterschiedlichen Witterungsverhältnissen und dass Du niemanden behinderst, verhindert nur eine erhebliche Erhöhung des Bußgeldes und Vermeidung von zusätzlichen Abschleppkosten.
Parken im Parkverbot ist verboten, deshalb heißt es Parkverbot. Früher wurde schon gelegentlich mal ein Auge zugedrückt, wenn extreme Schneeverhältnisse waren, aber die Zeiten sind endgültig vorbei. Heute geiern die Kommunen auf jeden Euro, dem sie habhaftig werden können.
falschparken bleibt falschparken, egal ob bei regen, sonne oder schnee.
es zwingt dich ja niemand dein fahrzeug im parkverbot zu parken.
Hallo Nadine, Parkverbot bleibt Parkverbot, auch bei Schneefall. Egal ob Du jemanden behindert hast oder nicht.
Klar, die Schneeberge bauen auch die legalen Parkmöglichkeiten zu, aber das ist kein Freibrief für Falschparken.
Zählt das auch wenn das Parkverbotsschild zugeschneit und nicht zu erkennen war?
Einen Anspruch nicht, aber es muss doch in einer Stadt die Möglichkeit geben, sein Auto abzustellen. Oder nicht?
- Hast Du nach 22 Uhr noch dort gestanden?
- Hast Du evtl. anderweitig behindert, z. B. die Fahrbahn eingeengt, so daß weniger als 3 Meter Durchfahrbreite bestand?
Gibt es da keine Möglichkeit die Sache zu umgehen? Zumal ich mein Auto um 18Uhr abgestellt habe und erst ab 22Uhr das Parkverbot gilt.
Wenn man etwas falsch macht,sollte wenigstens die Einsicht vorhanden sein,dass eine Strafe folgt.Wenn alle Schilder eingeschneit wären und du ortsfremd bist ,bestünde evtl. die Möglichkeit die Strafe abzuwenden.Ich gehe aber davon aus,dass du öfters dort parkst und die Gegebenheiten kennst,dann gilt diese Ausrede aber nicht.
Dann sollte man soviel "Arsch" in der Hose haben und die Strafe aqkxeptieren!
Ich habe schon gehört, dass Geschwindigkeits und parkverbotsschilder nicht gelten, wenn sie nachweißlich zugeschneit waren. Lediglich Stoß und Vorfahrt gewähren Schilder sind immer auch durch ihre Form zu erkennen.
Bei uns in Berlin sind die so schlau den von der Fahrbahn geräumten Schnee auf die Parkplätze und parkenden Autos zu feuern, so dass die gut und gerne mal unter einem halben Meter Schnee liegen. Trotzdem kommt man da auch mit etwas rangieren und Anstrengung raus. Was für Reifen fährst du denn?
Woher weiß "Madame" aber dann, dass es sich um ein "Parkverbot" resp. (eingeschränktes) Hateverbot in einem klar benannten Zeitraumm handelt??
Ich würde sagen: Selbst ins Knie geschossen, wenn zwecks dieser "Informationsbeschaffung" der Schnee vom Schild gekratzt wurde ^^
Parkhaus?! ... da liegt dann (meist) auch weniger Schnee drin
Tja, so ist das bei den "durchstrukturierten" Menschen von heute.
Alles muss zu jeder Zeit funktionieren ... und wenn nicht, müssen stante pede "Ersatzbefriedigungen" her ... ansonsten ist die "Stadt" mal eben "nicht fähig", geeignete Ersatzparkplätze etc. zur Verfügung zu stellen. kopfschüttel
Mädchen, es ist WINTER ... und da ist ab und an mal mit parkplatz okkupierenden Schneemassen zu rechnen.
Was ich persönlich von Deiner diesbezüglichen Einstellung halte, sag' ich hier lieber nicht. you-know?!