Sonderrecht/Wegerecht
A
anon58947843
December 22, 2010
hallo alle zusammen
kann mir bitte mal jemand erklären, mit welcher Rechtsgrundlage Mitglieder der Bundesregierungund andere Staatsgäste in ihren Kolonnen mit Sondersingnal fahren.
P
PepeJones
December 22, 2010
GGf. StVO §35
A
anon18010486
December 22, 2010
Der §35 StVO gibt keine Erlaubnis dafür, da derartige Personen nicht zu dem dort genannten Personenkreis gehören.
Die Rechtsgrundlage findet sich in den jeweiligen Landespolizeigesetzen über einen besonderen Schutz für entsprechende Amtsträger in Verbindung mit der Amtsausübung.
Wenn Frau Merkel als Bundeskanzlerin unterwegs ist, dann kann Halali benutzt werden, fährt sie als Privatperson mit ihrem Golf zu Aldi, dann nicht.
A
anon18010486
December 22, 2010
Wann fährt die denn immer so mit ihrem Golf zum Aldi?