Ohne anspruch auf gewährleistung
Habe letzte woche bei einem händler einen PKW gekauft.
Ist die Klausel: Ihnen wird hiermit dieses fahrzeug ohne Anspruch auf Gewährleistung geliefert rchtens ??
Ein Händler,zumindest in Deutschland,darf die Gewährleistung nicht ausschließen.
Wurde das Auto wirklich von einem Händler,oder von einer Privatperson gekauft.Den Kaufvertrag noch mal ganz genau durchlesen,event.wurde ein Privatverkauf untergeschoben.
Die Gewährleistung kann von Gewerbetreibenden nur unter ganz wenigen Umständen wirksam ausgeschlossen werden. Kaufst du als Privatmann ein Fahrzeug für den eigenen, bestimmungsmäßigen Gebrauch und wird dir das Fahrzeug sinngemäß als "funktionstüchtig" für eben diesen Gebrauch verkauft, dann ist der Ausschluss der Gewährleistung unwirksam.
Siehe auch:
Ja der ist von einem Händler, habe ich mir schon gedacht.
Üblicherweise wird die doch auf ein Jahr beschränkt.
- wenn der Verkäufer ein KFZ-Händler war
- wenn es sich um einen Verkauf und nicht um eine Vermittlung gehandelt hat,
- wenn der Käufer ein "Endverbraucher", also "Privatperson" war,
- wenn es sich um ein "gebrauchsübliches Kraftfahrzeug" und nicht "Schrott", "nur zur Verwertung" oder vergleichbar war (entscheidend ist der Zustand, gezahlte Preis und objektive Erwartungshaltung),
dann können die 24 Monate der gesetzlichen Gewährleistung nur auf 12 Monate reduziert werden, aber nicht vollständig ausgeschlossen.