Eigentümer+Besitzer bin ich aber nicht Darlehensnehmer! Verkauf?
alter ich hatte es das letzte mal probiert, da bist du frch geworden. Jetzt ist es bei mir auch vorbei. Im übrigen sagte ich : quatsch mich nicht mehr an. Das ist die beste lösung.Hill
Hallo,
ich habe eine Frage. Letztes Jahr ist meine Mutter verstorben. Habe mein Erbe eingklagt und ein Auto bekommen und eine Summe X! Da mein Stiefvater über den der Kredit bei der Bank läuft wurde es im Erbe so eingetragen das das Auto mir überschrieben wird und meins ist. Er ist dann sozusagen nur der der bezahlen darf.
So und nun möchte ich das Auto gerne verkaufen, weil mein Freund zu mir zieht und wir keine 2 Autos brauchen (beide in der Ausbildung).
Kann ich das Auto verkaufen?
Darf ich das?
Was wäre dann zutun?
Hallo, so lange du legaler eigentümer des verkehrswertes bist (so heißt daß in juristendeutsch) kannst du mit dem teil machen was du möchtest, egal wie der finanzvertrag aussieht. Stell dir vor ein totalschaden, dann muß trotzdem weitergezahlt werden, da du aber eigentümer und nicht darlehnsnehmer bist brauchst du auch keine einwilligung vom kreditinstitut. Also weg mit dem teil. Hill
Frage Deinen Anwalt, über den das mit den Pflichtteilsansprüchen gelaufen ist, der sollte das erklären können.
Der hat auch einiges zu regeln, da hier in der durchgeführten Erbverteilung / Pflichtteilausgleich ein erheblicher Bock geschossen wurde.
Die erste Antwort bitte nicht sonderlich beachten, das kann (und wird vermutlich auch) doch deutlich anders aussehen.
Was will mann von dem auch anderes erwarten. Hill
Schreibst Du solchen Müll mit Absicht?
"Eigentümer eines Verkehrswertes" soll ein juristischer Fachbegriff sein?
Nein ist es nicht, sondern mal wieder ein reines Fantasiegespinst von Dir.
Der "Verkehrswert" ist ein theoretischer, nur angenommener Preis einer Immobilie. Ein rein virtueller, nicht realer Zahlenwert eines Geldbetrages von einem Haus oder Grundstück.
Ein Kraftfahrzeug ist weder ein Haus noch ein Grundstück, sondern das absolute Gegenteil einer Immobilie, somit kann ein Kraftfahrzeug niemals einen Verkehrswert haben und schon garnicht ein Verkehrswert sein.
Da der Verkehrswert eine rein theoretische Zahlengröße ist, wie soll man dann davon der Eigentümer sein?
Also das: "mir gehört eine theoretische Zahl", dann versuche das mal zu verkaufen oder auch zu beleihen.
Das ist der gleiche Quatsch wie das von Dir gestern verbreitete Wissen, dass man Ladung auf einem Dachgepäckträger beim TÜV eintragen lassen muss - und Deine diskutierten Vorschläge, wie man das am Leichtesten schaffen könnte.
Aber bei Dir ist ein Fahrzeugeigentümer ein "Eigentümer des Verkehrswertes" und auch existierendes Juristendeutsch.
Du hast juristisch/rechtlich nicht nur keine Ahnung, sondern erfindest auch noch ganz wild irgendwelchen Blödsinn, der sich möglichst toll anhören soll - nur wäre selbst eine Schaufel voll Kuhdung für den Fragesteller deutlich hilfreicher.
Hier handelt es sich um die klassische Variante des sogenannten "Berliner Testament", der Verstorbene vererbt alles dem Ehepartner, Kinder gehen erst mal leer aus, der verbleibende Ehepartner kann die Erbverteilung dann selber bestimmen, entweder die rechtliche Erbfolge oder auch nach eigenen Wünschen.
Folgende "Merkwürdigkeiten" existieren hier:
Pflichtteilansprüche sind immer und ausschließlich Geldansprüche.
Wird mangels Bargeld ein Wert übertragen, hier das Auto, handelt es sich dabei rechtlich um einen klassischen Verkauf, der seitens des "Käufers" mit seinem Geldanspruch aus dem Pflichtteil verrechnet wird.
Da hier das Fahrzeug bankfinanziert ist, wird mit ziemlich großer Wahrscheinlichkeit ein treuhänderische Eigentumsvorbehalt zur Kreditsicherung vorliegen.
Wenn dies zwischen dem Kreditnehmer und den Kreditgeber vereinbart wurde, dann konnte das Fahrzeug überhaupt nicht weiterveräußert werden, ohne dass der Kreditgeber dazu seine Erlaubnis hätte geben müssen.
Liegt hier eine Kreditabsicherung durch Eigentumsvorbehalt vor, dann war der "Verkauf" zum Ausgleich oder auch "Verrechnung" der Pflichtteilansprüche schon rechtsunwirksam und damit wäre der/die Fragesteller/in kein rechtmäßiger Eigentümer/in des Fahrzeugs.
Etwas, an dem man keine Eigentumsrechte hat, kann nicht verkauft werden.
Weiterhin gibt es in diesem Satz erhebliche Merkwürdigkeiten:
"Da mein Stiefvater über den der Kredit bei der Bank läuft wurde es im Erbe so eingetragen das das Auto mir überschrieben wird und meins ist".
Wer als Kind bei einem "Berliner Testament" Pflichtteilansprüche geltend macht, ist damit dann komplett raus aus einer weiteren oder zukünftigen Erbfolge. Man hat keinerlei Ansprüche an dem dann vorhandenen, "restlichen" Erbe, was hier der Stiefvater hinterlassen wird.
Somit besteht rechtlich keinerlei Basis, irgend etwas im Zusammenhang von Pflichtteilansprüchen irgendwo in einem "zukünftigen) Erbe einzutragen - also was eine spätere Wirkung haben wird.
Auf das jetzt verteilte Erbe kann auch keine Wirkung haben, denn hier sind ja durch die festgelegten Pflichtteilansprüche das Erb-Verfahren abgeschlossen.
Hier ist irgendwas in der Abwicklung der Pflichtteilansprüche ziemlich schief und deutlich neben den gesetzlichen Anforderungen gelaufen.
Hier muss ein Anwalt mit Kenntnissen das Ganze auseinander dröseln und auf eine juristisch saubere Basis stellen. Und alles, bevor man man irgendwelche nächsten Schritte durchführt, die nicht nur alles noch mehr durcheinander schmeißen, sondern völlig unbeteiligte Dritte in vermutlich merkwürdige Eigentumsverteilungen über ein Erbe auch noch mit reinziehen.
KLar schreib ich das mit absicht. Die ganze commiunity lacht schon über dich. Ich hatte mich beim letzten mal zurückgehalten, weil ich nicht wußte wie ich deine frechen antworten einzuordnen hatte. Aber jetz ist mir alles klar. Bitte schreib mir keine direkten antworten mehr um dich aufzuwerten, zumal du bei einem richtigen argumentenaustausch die flucht ergreifst wenn die die selben ausgehen. Das hier ist keine selbsthifegruppe für nicht anerkannte mitarbeiter sondern eine plattform für menschen die"praktische"hilfe brauchen. Alles was du beizutragen hast ist andere user deiner meinung nach zu "überbieten" was den fragesteller "Kunden" sehr verunsichert. Alter such dir ne freundinn oder eine andere plattform mit gleichgesinnten minderwertkomplexigen teilnehmern. Das ist alles. Bin jetzt off.
Also ich lache keineswegs über Linksfahrer. Nachdem ich die Frage und HillHolders Beitrag gelesen hatte, waren mir zwei Dinge klar:
Die Eigentumsverhältnisse betreffend des Autos sind juristisch nicht einwandfrei.
Die Antwort von HillHolder ist rundweg falsch.
Da ich mich im deutschen Erbrecht nicht sonderlich gut auskenne, war ich nicht in der Lage, die Situation korrekt einzuschätzen. Mir war lediglich klar, daß das ganze juristisch auf wackligen Beinen steht und HillHolders Antwort schon alleine deshalb nicht richtig sein kann. Linksfahrer war in der Lage, das zu klären. Warum sollte ich also über ihn lachen?
Im Endeffekt hat Linksfahrer juristisch fundiert bestätigt, was ich mir schon dachte - erst müssen die Eigentumsverhältnisse geklärt werden, dann kann evtl. das Auto verkauft werden. Die Besitzverhältnisse sind alles andere als klar und mir fehlt in solchen Fällen immer der Glaube, daß hier die ganze Wahrheit geschildert wird. Welcher Notar läßt sich denn in Erbschaftsangelegenheiten auf solche Konstruktionen ein?
Linksfahrer hätte eingangs seiner Einlassung sicherlich etwas milder auf HillHolders Antwort reagieren können, aber ich glaub da hat sich ein leichter persönlicher Zwist zwischen den beiden aufgebaut und deshalb sind ihm womöglich etwas die Pferde durchgegangen.
So, jetzt hat HillHolder, der Fragesteller und Linksfahrer sein Fett weg. Wenn ich schon Rundumschläge mache, dann richtig...
angenommen. Hill
Die Eigentumsverhältnisse sind doch eigentlich ganz klar. Die "Erbin" hat das Fahrzeug nur in Besitz, es ist aber nicht ihr Eigentum, weil der Wagen finanziert ist. Daher wird der KFZ Brief auch bei der Bank liegen. Sie kann es nur mit Einwilligung der Bank verkaufen.