Fahrerflucht
Hallo !!!
Ich habe beim raus fahren vom Parkplatz, einen Bmw X3 beschädigt. Da Ich auch das Auto schon lange kenne wusste Ich das der Besitzer hier wohnt bei der Wohnanlage da wo Ich auch wohne. Weil Ich zu spät zum Kurs von meinem Sohn war wollte Ich den Fahrer später beständigen. Kaum bin Ich zurück nach Hause, und wollte runter zum beschädigten Auto einen Zettel aufzuhängen , kam die Polizei zu Haustür, und haben eine Anzeige in der Hand gehabt als Fahrerflucht.
Da Ich auch geäußert hatte, das Ich einen Zettel aufhengen wollte, glaubten Sie mir nicht, und haben das Auto beschlagnahmt.
Jetzt steht mein Wagen seit Freitag da.
Ich habe dann Später auch mit dem besitzer des Autos auch gesprochen. Er sagte "Nachdem Sie beim meinem Auto einen Zettel hingehängt haben, bin Ich zum Polizei gegangen und gesagt das Sie an meinem Auto Zettel aufgehängt haben, Entschuldigt und Ihre Adresse aufgeschrieben haben", deswegen bekommen Sie nur eine Strafe von ca. 30 Euro wegen Fahrerflucht, weil Ich das dem Polizei mitgeteilt habe.
Und das Rest wird dann mit der Versicherung geregelt.
Jetzt will Ich wissen was auf mich zukommt.
Was muss Ich tun.
Weil abhauen wollte Ich in wirklichkeit nicht, den Ich kenne das Auto die Ich angefahren habe schon seit langem.
Das der Besitzer dort wohnt ist ja auch bekannt. Deshalb ist mir auch nicht eigefallen einen Zettel auf das beschädigte Auto aufzuhängen. Passiert mir ja auch zum ersten mal.
Das Auto hat nur das Beule auf der hinteren rechte seite.
Wenn Sie mir Atworten auf meine Email Adresse würde es mich sehr freuen.
Danke im Voraus
Aydin Yusuf
Es handelt sich bei der Unfallflucht gemäß § 142 StGB um ein Offizialdelikt, welches auch ohne Strafantrag durch die Staatsanwaltschaft verfolgt wird.
Der Geschädigte kann bezüglich der Unfallflucht eine Anzeige also nicht zurückziehen.
Das Beste wäre gewesen, selbst die Polizei oder den Besitzer zu informieren.
Ob Dir der Besitzer bekannt war oder nicht spielt hier keine Rolle.
Es erwartet Dich eine Geldstrafe,und es droht Führerscheinentzug.Um Dich nicht um Kopf und Kragen zu reden,solltest Du unbedingt mal einen Anwalt konsultieren.
http://www.verkehrsrechtsforum.de/trunkenheits--und-drogenfahrt/fahrerflucht/index.html
Hier liegt doch die "Fahrerflucht" zweifelsfrei vor.
Sämtliche Bedingungen, die gefordert sind, sind hier missachtet worden:
- angemessene Wartezeit, danach
- Info an den Halter, zB. durch Zettel an die Scheibe, UND ZEITGLEICH
- Info an die Polizei, dass einem da was passiert ist, aber trotz angemessener Wartezeit der Halter nicht gekommen ist.
Alles was jetzt so gesagt wird, läuft unter dem Begriff "Schutzbehauptung". Derartige Dinge, was man selbstverständlich noch alles gemacht hätte, erzählt doch jeder, der erwischt wurde.
Somit Straftatbestand, kommen wird vermutlich ein Strafbefehl über etwa 40 Tagessätze (je nach Schadenshöhe), eine handvoll Punkte in Flensburg und ein vermutlich 3-6monatiger Fahrerlaubnisentzug.
Strafbefehl abwarten, liegt die Strafe innerhalb dieses genannten Umfangs, ist ein Besuch beim Anwalt unnötig und kostet nur zusätzliches Geld.
Was soll der auch machen können? Das Ding ist gegessen, ein Anwalt kann den ausgeführten Dingen, auch Tathandlung genannt, nichts verändern. Ebenso gibt es keine "minderschwere Unfallflucht", die ein Anwalt nachweisen könnte.
Für die Strafhöhe gibt es Regeltabellen und was oben genannt ist, ist die "Regelstrafe" bei derartigen Handlungen.
Nur wenn es teurer wird, sollte ein Anwalt das prüfen, allerdings unbedingt ein spezialisierter "Fachanwalt Verkehrsrecht" und nicht der gute Universal-Familienanwalt, der letztens den Streit mit dem Nachbarn so prima geregelt hat.
Aber taktisch kalkulieren: Ein Anwalt kostet je nach Umfang und Aufwand von 700 bis etwa 1.600 Euro. Wenn der die Strafe um 300 Euro drücken kann, aber selber 1.200 kassiert, war das eher eine Schnapsidee.
Aber das Wegfahren nach dem Bums war ja auch eine.