VSG Panzerglas
wir bekomme ich die Eintragung von meiner Frontscheibe VSG Panzergklas nach EN-1063 beim Strassenverkehrsamt
Das Straßenverkehrsamt trägt nichts ein. Das macht in den alten Bundesländern der TÜV und in den neuen die Dekra.
Wer sagt, daß die Scheibe überhaupt eingetragen werden muß?
Könnte es sein, dass Du so gar keine Ahnung von dem Thema hast?
Was willst Du überhaupt erreichen, geht es um irgendwelche Steinewerfer von Brücken?
Nicht dass sich das zu vermeidende Problem, genauer die Insassengefährdung, noch wegen der "Modifikation" deutlich vergrößert.
Nicht die Scheibe ist das Problem, sondern der Rahmen, in dem die Scheibe sitzt. Gibt der Scheibenrahmen auf, dann ist nicht nur die kinetische Energie eines Steines durch den Insassen "abzufangen", sondern noch ZUSÄTZLICH die ihm entgegenflegende Scheibe auch noch.
Was der Stein allein nicht schafft, schafft dann mit Sicherheit (welch Wortwitz) das Gewicht der Panzerscheibe und nicht nur einem Insassen, sondern auch gleich beide, die vorne sitzen.
Da gibt es deutlich bessere Möglichkeiten als Schutz gegen Steinewerfer als derartige Geschichten.
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Grundsätzlich erfolgt eine Abnahme als Sonder-, oder auch Einzelabnahme in einer Hauptprüfstelle (TP). Die betreiben in den alten Bundesländern nur der TÜV, in den neuen Bundesländern nur die Dekra.
Für die Abnahme ist jedoch vorab eine Sondergenehmigung des Regierungspräsidenten des entsprechenden Bundeslandes als Freistellung von den entsprechenden Paragraphen der StVZO notwendig, da mit einer Scheibe nach EN-1063 die Mindestdurchsichtbarkeit (maximal zulässige Tönung) weit überschritten wird und eine derartige Scheibe keine Typprüfung aufweist. Hier muss vorab ein begründeter Antrag gestellt und natürlich genehmigt werden.
Weiterhin ist ein gutachterlicher Nachweis vorab, also zur Abnahme notwendig, in der die funktionierende Heraussprengbarkeit der Frontscheibe bestätigt wird.
EN-1063 bedeutet Durchschuss-sicher bzw. -hemmend, je nach Kaliber und Waffe und entspricht damit der Schutzklasse B6 (oder höher). Bei Panzerungen ab B6 muss die Frontscheibe mittels integriertem Sprengsatz nach außen aus dem Scheibenrahmen herausgesprengt werden können.
Dabei handelt es sich um die vorgeschriebene Bergemöglichkeit der Insassen bei einem Unfall. Dieses "Herauslösen" der Scheibe muss natürlich nachweislich ohne zusätzlichem Verletzungsrisiko der Insassen erfolgen.
Ich ging davon aus, daß die Scheibe bereits eingebaut ist, i.e. ein ex-Behördenfahrzeug zivil zugelassen werden soll.
Daß eine Nachrüstung weder sinnvoll noch realistisch von einem Amateur durchführbar ist, wurde ja von Linksfahrer sehr gut dargestellt.
Frage: Seit wann gilt das mit der Absprengbarkeit? Noch Ende des letzten Jahrtausends haben wir die ex-Kanzleramts-Benze zugelassen bekommen ohne daß nach so einem Firlefanz gefragt wurde.
So vor etwa 10 Jahren sind die ganzen Schutzklassen neu geordnet und definiert worden, da sind neben den "B" für Beschussklassen auch die "P" für Personenschutzklassen, also der "leichte" Angriff mit Nicht-Schusswaffen, wie eben Äxte, Knüppel, Steine, ..., also solche Vandalismusgeschichten dazugekommen.
Findet sich dann auch als DIN-Norm zB. definiert über die Anzahl notwendiger Axtschläge, um ein 400x400 mm großes Loch in die Scheibe zu hacken:
P6 - 30 bis 50 Axthiebe
P7 - 51 bis 70 Axthiebe
P8 - über 70 Axthiebe
Da gibt es dann entsprechende Folien, die von innen aufgeklebt werden. Sollte aber durch einen entsprechenden Fachbetrieb erfolgen.
Für P7 (je nach Fahrzeug auch schon P6) und höher muss die Scheibe ohnehin ausgebaut werden, im Vakuumverfahren die Folie aufgezogen werden und auch bis in den Rahmen, also mit in die Verklebung der Scheibe/Fahrzeugrahmen reichen.
Eine schusssichere oder schusshemmende Scheibe allein ist nicht nur unnötig, sondern tatsächlich auch gefährlich:
Gegen Steine von Brücken reicht eine entsprechende Folie aus - nicht unbedingt die wohl bekannteste "Sekurlux" (oder so ähnlich) aus dem normalen Autozubehör von den Tönungsfolienhersteller.
Eine "nur" folienverstärkte Scheibe wird zwar bei entsprechend großer Belastung auch aufgeben, aber nicht die Scheibe, sondern der Scheibenrahmen ist der Schwachpunkt, der sich verbiegt und die Scheibe "frei gibt".
Eine schussgesicherte Scheibe ist so schwer, dass eine zusätzliche Rahmenverstärkung vorhanden sein muss, die in die komplette Karosseriestruktur mit massiv verstärktem Scheibenrahmen eingreifen muss. Nur ein stabiler Halter der Scheibe selber ist bei den auftretenden Energien nicht ausreichend.
Bei einer Schusssicherung geht es "nur" um kleine Geschosse, die eine nur kleine Flächenwirkung haben.
Dieser spektakuläre Fall vor etwa 2 Jahren mit dem Baumstück von der Brücke, der da eine Mutter auf dem Beifahrersitz getötet hat, wäre auch völlig identisch mit gleich tödlichem Ergebnis in diesen gepanzerten VW-Geldtransportern, wie sie Kaufhäuser und Supermärkte anfahren, immerhin B6 oder höher gesichert, abgelaufen.
Eine Folie bietet höheren Schutz, aber ob sie in diesem einem konkreten Fall (Geschwindigkeit, Fallhöhe und Gegenstand) auch etwas verhindert hätte, ... irgendwo ist die Grenze eines jeden Sicherheitssystems.
Schusssicher ist auch schusssicher, da sollte man nicht mehr hinein interpretieren, als tatsächlich vorhanden. Um dann tatsächlich schusssicher in einem PKW zu sein, dafür bedarf es dann auch mehr als nur die Frontscheibe.
Die hier konkret angefragte Situation mit ausschließlicher Sicherung eines Fahrzeugs mit einer schusssicheren Frontscheibe ist daher eher nicht ganz ausgegoren.
Gegen Steine, Äste bekommt man das mit einer Folie besser, mit deutlich geringerem Aufwand und erheblich billiger hin, gegen tatsächlichem Beschuss ist nur die Frontscheibe ein wenig zu wenig.
Wie sieht das mit Altbestand aus? Wenn ich z.B. heute hergehe und einen 'gepanzerten' ex-Behörden-W126 zivil zulassen will? Der hat noch fest montierte Scheiben und damals war der Notausstieg einzig durch den Kofferraum vorgesehen. Krieg ich den heute noch zugelassen?