Frage zur Gebrauchtwagengewährleistung
Hallo erstmal. Ich habe eine Frage bezüglich Gebrauchtwagengewährleistung.
Wir haben uns vor kurzem einen Stream bei einem Händler gekauft mit dem fast seit dem Kauf ein Problem besteht.
Ich hatte das Auto auch kurz auf der Bühne und bemängelte im Vorfeld die Bremsscheiben (da sie eingelaufen sind) und das diese gemacht werden sollen und die Traggelenke (Gummi porös)
Nach dem Kauf stellte ich fest das bei Geschwindigkeiten über 100 km/h das Lenkrad anfängt zu vibrieren und beim bremsen stärker vibriert und sogenannte "Bremsgeräusche" kommen die einer verzogenen Bremsscheibe nahe kommen.
Gestern stellte ich fest das eine Bremse fest ist und wir fuhren wieder zum Händler. Dieser bestätigte nur eine feste Bremse und machte diese gangbar (Bremskolben/-sattel war fest und Bremsbelag auf einer Seite ungleichmässig runter).
Jetzt jedoch meinte der Händler das dies als Verschleissteil gilt und will Geld dafür haben wenn wir das machen lassen wollen.
Ich sagte erst das ich noch eine 2. Meinung einholen will und dann entscheide.
Der Händler beruht auf seiner Meinung das dies nicht in die Gewährleistung fällt und will wie gesagt Geld haben wenn wir das machen lassen.
Ich beruhe darauf das die verschlissenen Teile auf Gewährleistung gehen MÜSSEN.
Die bekannten 6 Monate für die Beweislastumkehr sind noch nicht verstrichen!
Wie ist eure Meinung dazu?
Diese Beweislastumkehr ist grenzwertig. Wenn der Händler die Reklamation ablehnt, mußt Du ihm das Gegenteil beweisen. Das ist verflixt schwer für einen Laien.
Verschlissene Bremsbeläge fallen nicht unter die Gewährleistung, da sie Verschleißteile sind.
Der festsitzende Bremssattel hingegen fällt unter die Gewährleistung. Und in diesem Fall sind die Bremsbeläge und evtl. auch die Bremsscheiben, sofern sie beschädigt wurden, "Folgeschäden", die im Rahmen der Gewährleistung ersetzt werden müssen.
Desweiteren habe ich eben beim Reifenwechsel festgestellt das 3 Reifen (Winter, die dabei waren) gleichmässig abgefahren sind und ein Reifen mehr Profil drauf hat.
Meiner Meinung nach der Beweis das der Schaden von vorher bestand.
PS: Bin kein KFZ-Mechaniker aber über 2 Jahre Erfahrung in diesem Bereich reichen ja wohl mehr als aus?!
Verschleißteile sind bei der gesetzlichen Gewährleistung nicht ausgenommen.
Der Verschleiß selber, also die gebrauchsübliche Abnutzung bzw. Alterung schon.