Dürfen Autohändler eine Entschädigung verlangen, wenn der Auftraggeber(Kunde) den Vertrag innhalb
Ja.
Dürfen Autohändler eine Entschädigung verlangen, wenn der Auftraggeber(Kunde) den Vertrag innhalb (Autohändler)
Welche Bestimmung gilt dabei?Wie hoch dürfen solche Kosten sein?
Hallo, was für eine FRAGE sicher darf er .
Kaufvertrag ist Kaufvertrag bei mir zahlst DU 15 % vom Kaufpreis.
Siehe Vertrag.
Gruß Oswin
Das kommt darauf an, ob im Vertrag bzw. vom Autohaus ein 14 tägiges Rückgaberecht (kostenlos) gegeben ist.
Die hiernach ermittelte Bemessungsgrundlage wird sodann mit einem bestimmten Prozentwert pro gefahrene 1.000 km multipliziert. Aus diesem Prozentwert und der tatsächlichen km-Leistung läßt sich die jeweils konkret zu berücksichtigende Nutzungsvergütung errechnen.
So liegt beispielsweise einem Abrechnungswert von 0,67 % allein eine Gesamtfahrleistung eines Kraftfahrzeuges über seinen Lebenszyklus von 150.000 km zugrunde. Der Wert errechnet sich dabei nach der Formel: 100 % x 1.000 : 150.000 km = 0,67%.
Gruß Micha
In meinem Fall ist es so, dass das auto bestellt ist, aber der Auftraggeber(kunde)jetzt innerhalb von 2 Wochen(ab vertragsunterzeichnung) zurücktreten möchte!Kann ein kunde das tun? Wenn ja ist ein Händler rechtlich gesehen, dazu berechtigt Kosten dafür zu verlangen? Oder kann ein Kunde(auftraggeber)diesen Kosten widersprechen, da nach Fernabsatztgesetz eine widerufsfrist von 2 Wochen besteht!
Eigentlich darf er nicht, es sei denn du hast das Auto schon mitgenommen, dann darf er den Wertverlust der Karre bei dir verlangen.
das Auto ist noch beim Händler!
Gibt es einen Paragraphen im BGB??
Die zwei Wochen Widerrufsfrist gilt nur im "Fernabsatz". Wenn Du die Ware, z.b. im I-Net, an der Haustür oder per Telefonanruf gekauft hast.
Wenn Du selbst aktiv wirst und zum Händler gehst, dort einen Vertrag unterschreibst ist der gültig und somit bist Du auch schadensersatzpflichtig, wenn der Händler dies geltend macht.
Der Vertrag wurde per Fax abgeschlossen, also gilt das Fernabsatzgesetz. Somit kann man also widerrufen und brauch keine Kosten/Entschädigung zahlen, oder?
Also grundsätzlich gilt :
Widerrufsrecht für Verbraucher
Widerrufsrecht
Widerrufsfolgen
Finanzierte Geschäfte
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax,
E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt
dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an: xxx Telefax-Nummer: xxxxxxxx
E-Mail-Adresse: xxxxxx
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits
empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf.
gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können
Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren,
müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann
dazu führen, dass Sie die vertraglichen
Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf
gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach
Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.
Widerrufen Sie diesen Darlehnsvertrag, mit dem Sie Ihre Verpflichtungen
aus einem anderen Vertrag finanzieren, so sind Sie
auch an den anderen Vertrag nicht gebunden, wenn beide
Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere
anzunehmen, wenn wir zugleich auch Ihr Vertragspartner im
Rahmen des anderen Vertrags sind oder wenn wir uns
bei Vorbereitung und Abschluss des Darlehnsvertrags
der Mitwirkung Ihres Vertragspartners bedienen.
Können Sie auch den anderen Vertrag widerrufen, so
müssen Sie den Widerruf gegenüber Ihrem
diesbezüglichen Vertragspartner erklären.
Wird mit diesem Darlehnsvertrag die Überlassung
einer Sache finanziert, gilt Folgendes: Wenn Sie diese
Sache im Falle des Widerrufs ganz oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgeben
können, haben Sie dafür ggf. Wertersatz zu leisten.
Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache
ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa
im Ladengeschäft möglich gewesen wäre
zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die
Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache
nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und
alles unterlassen was deren Wert beeinträchtigt.
Paketversandfähige Sachen sind auf Kosten und
Gefahr Ihres Vertragspartners zurückzusenden. Nicht
paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen
abgeholt. Wenn Ihrem Vertragspartner das Darlehn bei
Wirksamwerden des Widerrufs oder der Rückgabe
bereits zugeflossen ist, können Sie sich wegen der
Rückabwicklung nicht nur an diesen, sondern auch an
uns halten.
Dies gilt nicht nur bei Darlehensverträgen sondern auch bei regulären Bestellungen.
Ausnahme bilden jedoch Gewerbetreibende !
1.) wurde der Kaufvertrag beim Händler vor Ort abgeschlossen und barzahlung vereinbart, gibt es kein Rücktrittsrecht!
2.)wurde der Kaufvertrag beim Händler vor Ort abgeschlossen und eine Finanzierung vereinbart, gilt ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen
3.) Wurde ein Fahrzeug übers Internet gekauft, und der Käufer hat sich das Fahrzeug nicht vor Ort angesehen, gilt das Fernabsatzgesetz (VERSANDHANDEL),der Kunde kann vom Kauf zurücktreten, wenn er den gekauften Artikel nur so gebraucht hat, wie er den Artikel hätte auch im Geschäft des Verkäüfers hätte ansehen und gebrauchen können.(angemessene Probefahrt). Wurde das Fahrzeug aber schon auf den Käufer zugelassen und richtig in Gebrauch genommen hat der Käufer die Kosten für die Wertminderung zu tragen. Allerdings muß der Gewerbliche Verkäufer laut Fernabsatzgesetz auf das Rücktrittsrecht und die Bedingungen hinweisen.
Hat er das nicht gemacht, ist der Vertrag ungültig.
4.Bei einem normalen Rücktritt von einem Kaufvertrag (vor ORT beim Händler)kann der Händler bis zu 15% des Kaufpreises als Entschädigung verlangen. Ein Gericht kann aber den Nachweis über den tatsächlich entstandenen Schaden (Kosten)verlangen!
Diese Aussage ist nicht verbindlich, aber villeicht konnte ich helfen.
Hallo und guten Abend,
um die Frage richtig zu beantworten bedarf es einer genauen Nachfrage über den geschlossenen Vertrag.
Entschädigungen können nur dort anfallen, wo auch ein richtiger SCHADEN entstanden ist. Dieser Schaden ist auch exakt nachzuweisen. Ansonsten ist es sittenwidrig und eine Zahlung zu verweigern.
Viele Grüsse
Hallo und guten Abend,
um die Frage richtig zu beantworten bedarf es einer genauen Nachfrage über den geschlossenen Vertrag.
Entschädigungen können nur dort anfallen, wo auch ein richtiger SCHADEN entstanden ist. Dieser Schaden ist auch exakt nachzuweisen. Ansonsten ist es sittenwidrig und eine Zahlung zu verweigern.
Viele Grüsse
Wie ist das eigentlich, wenn ich einen Kaufvertrag abgeschlossen habe bei einer Privatperson... Habe einen Vertrag unterschrieben und die Bezahlung und Abholung für eine Woche später vereinbart. Auch noch nichts angezahlt. In der einen Woche habe ich es mir anders überlegt und möchte den Vertrag nun wirderrufen. Auto steht noch beim alten Besitzer. Geht das? DANKE