Kann ich ohne MPU die Klasse A machen.?
So sehe ich das auch. Hättest du kein Kommentar sondern eine Antwort geschrieben hättest du dfür ein hilfreich bekommen.
Ich habe meinen Führerschein Klasse B, BE abgeben müssen Aufgrund von fahren unter Alkoholeinfluss(1,39°%) und ca zwei stunden später Fahren ohne Fahrerlaubniss und unter Alkoholeinfluss (1,10°%). Das ganze war im Jahre 2007, im Mai diesen jahres hatte ich dann meine erste MPU, das Gutachten war wie zu erwarten Negativ. Anfang November hatte ich jetzt einen Termin beim Diplom Verkehrsphychologen dort wurden mir weitere kurse empfohlen und 12 Monate Abstinenz zuleben. Anschließend darf ich dann eine neue MPU machen.
Gehe ich richtig in der Annahme das die MPU sich nur auf die Klasse B, BE bezieht.
Kann ich dann einfach die Klasse A machen.?
hill - der darf keine fahrerlaubnis mehr bekommen. am gleichen tag 2 mal unter alkohol erwischt, das sind alkoholiker ohne schamm. eine gefährliche mischung, die auf den strassen nichts zu suchen haben.
Hallo, die MPU bezieht sich nie auf klassen sondern auf die person. Dir bleibt im endeffekt nix anderes übrig als den geforderten abstineznachweis zu erbringen und dann die mpu zu wiederholen. Als tipp: in dem jahr kannst du an sogenannten selbsthilfegruppen teilnehmen um an dem prüfungstag zu signalisieren, daß du an deinem problem gearbeitest hast. Viel erfolg beim nächsten mal. HillHolder
pöh
ach weisst du nextDTI, bin auf die hilfreichs nicht geil wie manch anderer :-))) gruss martin
royoi,es gibt genug Anlaufstellen um sich schlau zu machen.(Branchenbücher stehen voll)Der Verkehrspsychologe macht dich drauf aufmerksam Seminare zu besuchen, Leberwerte einzuholen usw..Warum bist du nicht früher aktiv geworden und hast auf eigene Faust Seminare besucht? Ich glaub du nimmst deine Trunkenheitsfahrt nicht richtig ernst u. deswegen hast du die erste MPU auch nicht geschafft.Glaub das du unbelehrbar bist.Jammern das der Lappen weg ist aber sich keinen Kopp machen, was alles hätte passieren können.
Es geht um Eignungszweifel zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen und da ist es völlig unerheblich, um welche Art von Kraftfahrzeug es sich handelt.
Mofa wäre erlaubt, dafür benötigt man keine Fahrerlaubnis, sondern nur eine Prüfbescheinigung.
Was die Abstinenznachweise angeht, würde ich nochmal genau bei der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) nachfragen.
Nur was die FEB verlangt, muss auch gemacht werden. "Freiwillige" Abstinenznachweise verbessern nicht die Position bei der MPU, allerdings verschlechtern sie das auch nicht.
Da bei diesen Werten und den Taten keine Gewöhnung oder gar Abhängigkeit nachweisbar vorliegt, wären unnötige Abstinenznachweise nur eine unnötige Ablenkung und Geldausgabe.
Es ist auch unnötig gewesen besoffen zu fahren, ich möchte nicht wissen wie hoch die Geldstrafe gewesen ist. Warum dann geizen wenn es um die Leberwerte geht? Da stimmt doch irgendwas nicht? =)
Besoffene haben im Strassenverkehr nix verloren. Wer scheisse baut muss dafür gerade stehen.Taxi ist billiger als ne MPU, selber Schuld.
Am Tag 2mal besoffen erwischt werden finde ich furchtbar.Wenn Jemand danach ne positive MPU abliefert und in Zukunft clean fährt ist das okay.Wer nicht mehr weiss was er tut und noch meint Suff im Strassenverkehr ist Pflicht, der muss gerügt werden.Und dafür sind Richter zuständig. Von mir aus sollen Wiederholungstäter auf Lebenszeit die Fahrerlaubnis entzogen werden.
Der Psychodoc will erreichen das in Zukunft nicht mehr besoffen gefahren wird. Deshalb sollen die Auflagen erfüllt werden. Ja du hast Recht, der Vogel hat am Tag X sich EINMAL volllaufen lassen und dann 2 Straftaten ausgeübt. Dat reicht doch oder hätte er noch mehr anstellen sollen? Ich glaub du begrüsst wenn Besoffene Autos steuern :-p
Äh, nicht ausfallend werden, ja?
Liebst du mich?
Nöööö
Neee
Ausgezeichnet.
Prima colonia
Ich esse grade Schwarzwälder Kirchkuchen, also stress mich nicht;-)
Ist dat ein Rüpel, pöh, und mal ne Kirsche klau
da war nur eine kirsche drauf und die is in meinem magen:D
Ist dat hier ne Backstube oder Autoplenum =) Und malnen ganz bestimmten Magen auspump, damit die Kirsche dahin kommt wo se hingehört :-p
Dit ist ne Irrenanstallt;-)
Aha =) Hab gedacht hier lernt man Auto ganz machen. . .
Äh, bitte nicht spammen, ja!
Nein; ich hau jetzt ab =( n8i
Ick och n8
Es ist doch immer wieder cool, welche aktivitäten so ein thema weckt. Ich habe mir alle kommentare und antworten durchgelesen und wollte noch auf eine sache hinweisen.
in der regel ist es so, daß jemand der knapp 1,4 ppm blutalk. hat und sich immer noch aufrecht halten kann, bzw. ein fz führt, daß dieser eine ganz gewisse "giftgewöhnungsgrenze" hat. D. h. der hat das saufen trainiert. Deshalb gibt es ja solche grenzen, damit ein richter, der übrigends nur die vergangenheit, objektiv "bestrafen" kann. Der von der fhrshnstelle beauftragte psychologe versucht das verhalten in der zukunft zu beurteilen. Da der mit sicherheit davon aus geht, daß hier eine abhängigkeit vorliegt, kommt der junge gar nicht an dem abstinenzjahr vorbei. Das mal zum fakt. Was die kommentare angeht, sehe ich das nicht so hart. Jeder soll eine zweite chance erhalten. Und wenn, wie hier geschehen, sich der typ anfängt mit der sache auseinanderzusetzen ist das meiner meinung nach ein super zeichen. Überlegt mal was hier passiert ist: der wollte einen trick wissen wie er ohne mpu zum lappen kommt und mußte sich min. 30 antworten bzw. kommentare durchlesen. Ich glaube, daß er sich spätesten jetzt seiner problematik bewußt ist. Gruß Hill
Der Verkehrsspychologe ist mit Sicherheit NICHT von der Fahrerlaubnisbehörde (FEB) angeordnet worden.
Ansonsten wäre der Besuch VOR der ersten MPU als Vorbedingung um zur MPU zugelassen zu werden, notwendig gewesen. Ein Besuch im Nachhinein als Anordnung gibt es nicht. Was soll das bringen, ist die MPU bestanden, dann ist die Eignung nachgewiesen.
Eine nachträgliche Anordnung, nach einer negativen MPU ist auch nicht notwendig bzw. rechtmäßig durchsetzbar. Die FEB hat Auflagen zur Neuerteilung der Fahrerlaubnis (FE) gestellt und die gelten. Nachträglich eine Verschärfung ist unrechtmäßig.
Ich vermute hier ein ziemliches Abzocken durch eine MPU-Organisation, die nach dem "Durchfallen" kostenpflichtige Dinge als "Hilfestellung" angeboten hat, die bei der nachfolgenden MPU eine "positivere Grundstimmung" erzeugen soll.
Das ist alles Blödsinn, aufgrund den Richtlinien zur Durchführung einer MPU ist es unzulässig, ein derartiges Verhalten zu berücksichtigen. Das würde eine Benachteiligung von den Leuten bedeuten, die alle Forderungen der FEB erfüllen, aber keine zusätzlichen Sternchen sammeln.
Da jeder gleich beurteilt werden muss, kann (und darf) keine Bewertung derartiger Dinge erfolgen. Die MPU ist eine Begutachtung der Person im ZUKÜNFTIGEN Verhalten und kein Zählen von Fleiß-Sternchen, die in der Vergangenheit nur irgendwie abgesessen, aber ordentlich bezahlt wurden.
Hier ist vom Gesetzgeber ein klare "Sperre" definiert, damit es eben nicht zu gewissen "Kombinationen" kommen darf, dass das Bestehen der MPU von der Teilnahme an möglichst vielen Kursen der bewertenden Organisation abhängig ist.
Es ist hier erstaunlich merkwürdig, dass die FEB ausschließlich als Voraussetzung eine MPU angeordnet hat, aber NACH dieser MPU plötzlich Psychologen und Abstinenznachweise gefordert werden.
Wären Abstinenznachweise tatsächlich notwendig und angeordnet, dann hätten sie bereits VOR der ersten MPU ausgeführt werden müssen.
Das Geschrieben mit "Training", Gewöhnung bis hin zu einer Abhängigkeit, sind doch deutlich anders definiert, als sie ein Laie sich vorstellt oder gerne haben möchte.
Ebenso ist die Vorstellung über die Handlung eines Richters komplett falsch:
Ein Richter bewertet die Tat und es gibt dafür eine entsprechende Strafe - fertig. Für irgendwelche Auflagen für die Neuerteilung, Anordnungen oder was auch immer, was sich auf "die neue" Fahrerlaubnis bezieht, ist ein Richter nicht zuständig, ihm ist es rechtlich überhaupt nicht möglich, zukünftige Auflagen auszusprechen.
Auflagen sind vorab auszuführende Bedingungen, es ist etwas völlig anderes, als eine Strafe, somit schon völlig außerhalb der überhaupt möglichen Reichweite eines Richters. Selbst wenn der wollte, könnte er eine solche Bewertung oder Anordnung überhaupt nicht aussprechen.
Wäre die FEB von einer wie auch immer gearteten Gewöhnung ausgegangen, dann hätten es Abstinenznachweise (AN) vor der ersten MPU gegeben, hat es aber nicht.
Aufgrund der hier begangenen Tat besteht keine rechtliche Grundlage für die Anordnung von einem 12monatigen Abstinenznachweis.
Hier gibt es eindeutige Tabellen, die zur Gleichbehandlung dienen. EINMALIG 1,39 Promille mögen nicht wenig sein, aber liegen immer noch unter 1,6 Promille, ab denen erst AN, und dann auch nur max. 6 Monate angeordnet werden können.
AB-Nachweise über einen Zeitraum von 12 Monaten gibt es bei erheblichen Alkverstößen ab einem Grenzwert von 2,1 Promille
Eine Mehrfachtat bzw. Wiederholungstat liegt hier auch nicht vor. GEGEN eine Gewöhnung spricht hier allein schon das Verhalten, genauer die absolute Dämlichkeit, unmittelbar nach der Kontrolle wieder in den Wagen zu steigen und weiter zu fahren.
Hier hat "nachweislich" eine erhebliche Wirkung eines Promillewertes von 1,1 vorgelegen, die bei einer tatsächlichen Gewöhnung und damit "Klarheit im Kopf" nicht vorgelegen hätte.
Die Differenzierung zwischen klaren, überlegten Verhalten trotz einer recht hohen Blutalk-Konzentration aufgrund eines Gewöhnungseffektes mit entsprechenden Forderungen vor Neuerteilung,
und dem unstrukturiertem, unlogischen Verhalten, weil bei entsprechenden Blutalk-Wert "merkwürdig" gehandelt wurde und damit keine Anzeichen an eine Gewöhnung vorliegen.
Was hier durch die FEB völlig richtig eingeschätzt wurde und eine MPU ohne weitere, vorhergehende Auflagen angeordnet wurde.
Hier liegt bei der Beschreibung des Ablaufs mit MPU, anschließender psychologischer Beratung mit durch den Berater "empfohlenen" Abstinanznachweisen, etwas sehr merkwürdige Zusammenhänge vor, die vom üblichen Ablauf deutlich abweichen.
Ich würde empfehlen sich vor den nächsten Schritten in einem speziellem, seriösen und interessenlosen Forum, wie zB. dem verkehrsportal.de intensiv verschiedene, tatsächliche Dinge über die MPU einzulesen, um auch zu wissen, wer ein Spinner ist und wer Ahnung hat, und dann weitergehende Fragen zur eigenen Situation zu stellen, um sich dann auch vernünftig vorzubereiten und eine MPU zu bestehen.
Hallo, ich glaube du bist gerade sehr aufgeregt. Ich habe mit keinem Satz etwas anderes geschrieben. Was mittlerweile aus diesen mpu`s geworden ist, dafür kann ich doch nichts. Wenn jemand einen fehler gemacht hat, dann muß derjenige sich auch voooooor der mpu darum kümmern, wie er sie besteht. Das ist meine Kernaussage gewesen. Der typ auf der Fhrshnstelle, hat für die zukunft zweifel und der antragsteller muß die durch ein gutachten ausräumen lassen. Das ist doch realität. Ich verstehe diene aufregung nicht. Außerdem habe ich nie etwas von einem richter gesagt, der für die zukunft auflagen erteilt. Ich gehe doch mit deiner aussage in dem bereich 100%ig konform. Gruß Hill
@ Hillholder,
Du hast nur Scheiße geschrieben:
eine völlig falsch interpretierte Gewöhnungsbeurteilung
ein Richter, der dies angeblich bewertet
ein von der FEB beauftragter Verkehrsspychologe, der von einer Abhängigkeit ausgeht. Nein, nicht mehr nur eine anfänglich argumentierte Gewöhnung, sondern sogar schon eine auch von Dir ebenso klar erkennbare Abhängigkeit, aber wieso fehlt bei einer diagnostizierten Abhängigkeit (vermutlich durch virtuelles Handauflegen über Internet, was die zumindest bis gestern noch gerichtsfest nachzuweisenden Leberwertdaten ersetzt) der dann vor der Abstinenz verpflichtend stationär durchzuführende Entgiftungsnachweis?
und das ist alles "Fakt" bei Dir.
Du scheinst ja vom fach zu sein. Vielleicht ist es eine berufskrankheit die dinge so zu drehen, damit sie den gewünschten effekt bringen. Du gibst hier selbst die exakten werte an, die ein richter braucht um ein objektives urteil zu fällen. Im übrigen sind diese werte von verkehrspsychologen erörtert worden und die teilen mit sicherheit in gewöhnung oder abhängikeit ein.
Eigentlich hast du deine frage selbst beantwortet.
Ob ich meine berichte lese? nee ich schreibe die ja.
Wenn du deine gelesen hättest wäre der block nicht nötig gewesen weil selbstbeantwortung.
Gruß Hill
@ linksfahrer, keine ahnung warumm du so ausfallend wirst. Ich habe gesagt, daß ein richter nur die vergangenheit bestraft und das heißt auch, daß er mit der wiedererteilung gar nix mehr zu tun hat. FAKT
Danach habe ich aus eigener erfahrung die realität bewertet und nicht wie es das recht gerne hätte.
Fakt ist, daß, wenn du dich nicht selber im vorfeld mit den sachen auseinandersetzt, du niemals eine mpu bestehen wirst. Was die werte angehen, gibt es da schon die einteilung 0,3 0,8 1,2 1,6 2,1 das hat aber nix damit zu tun wie im einzellfall der psychologe das sieht, von deren gutachten aber nun mal die wiedererteilung abhängig ist. Das ist die realität.
Was bitte ist daran scheiße??????
Liest Du deine eigenen Beiträge nicht?
Zitat:
"D. h. der hat das saufen trainiert. DESHALB gibt es ja solche grenzen, DAMIT EIN RICHTER, der übrigends nur die vergangenheit, objektiv "bestrafen" kann."
Nein, ein Richter bewertet und bestraft nicht eine Auswirkung nach "trainiert" oder "gewöhnt" oder "abhängig".
...
Zitat:
"Was die werte angehen, gibt es da schon die einteilung 0,3 0,8 1,2 1,6 2,1"
Erkläre mir doch bitte die Veränderungen, die bei 0,8, 1,2 und 2,1 Promille eintreten.
Gestern waren es jedenfalls noch
- 0,2 als Strafbarkeit von Fahranfängern, die sogenannte "0-Promille-Grenze"
0,3 für eine Straftat, wenn Schäden Dritter durch alkbedingte Ausfallerscheinungen verursacht worden
0,5 als Strafbarkeit auch ohne Ausfallerscheinungen
1,1 für eine Straftat auch ohne Schädigung Dritter, wegen Eintritt der absoluten Fahruntüchtigkeit
1,6 als Grenze zur Pflichtanordnung einer MPU bei Neuerteilung
2,3 bis 2,6 (je nach Verhalten des Fahrers) als Grenze zur nicht mehr Strafbarkeit eines Verkehrsdeliktes wegen absoluter Volltrunkenheit
Der Psychodoc lacht und guckt nach links =)
Ja, ich bin vom Fach,
ich führe seit etwa 15 Jahren als beratender Beisitzer etwa 2x pro Woche eine MPU mit durch.
Meine "Berufskrankheit" besteht darin, dass ich versuche eine Sache objektiv und nachvollziehbar an den vorgegebenen Kriterien zu bewerten, allein schon daraus, dass es eine immer gerechte und gleich bleibend objektive Beurteilung gibt.
Die von mir genannten Werte stammen nicht von Verkehrsspychologen, sondern von der reinen organischen Medizin. Ab wann welche Wirkungen eintreten.
Ein Verkehrsspychologe orientiert sich an den individuell empfunden Wirkungen, die von den körperlichen Wirkungen sich deutlich unterscheiden.
Eine völlige Fehleinschätzung des eigenen Zustandes ("ich bin noch fit, ich vertrage das") ist eine klassische Fehleinschätzung, die Alk bewirkt und die "trainiert" werden kann.
Wohlgemerkt die Fehleinschätzung, nicht die tatsächliche Wirkung zB. auf das Reaktionsvermögen oder die korrekte Einschätzung einer Situation.
Daher orientiert sich ein Richter bzw. der Bußgeldkatalog ausschließlich auf die reinen Promillewerte, denn die haben die immer gleiche Auswirkung - unabhängig von "Trainingszustand".
Alles andere ist eine reine Fehleinschätzung, die mit Zunahme eines Trainings nur vergrößert wird. Dafür ist dann der Verkehrspsychologe zuständig.
Allein daran erkennbar, dass hier eine deutliche Trennung existiert und auch existieren muss, damit es nicht zu Fehlentscheidungen bei einer Verurteilung (Richter) kommt.
Meine Fragen sind dadurch nicht selbst beantwortet, daher nochmals an Dich, der sich "aus eigener Erfahrung" doch so gut auskennt, die konkrete Fragestellung zu Deinen Thesen:
Erkläre mir doch bitte die Veränderungen, die bei 0,8, 1,2 und 2,1 Promille eintreten.
Was passiert da körperlich, psychologisch oder in der strafrechtlichen Bewertung und wo finden sich diese Grenzwerte in Gesetzen, Richtlinien oder Verordnungen wieder, bitte per direkten Link dorthin verweisen.
@ Linksfahrer
wieder ein missverständniss! Natürlich stellt die organische mededizin die nominellen werte zur verfügung. Wer soll das auch sonst tun? Aber die dazugehörigen veränderungen im geistigen verhalten der konsumenten bewerten doch wohl psychologen! Also kann man sich darauf einigen, daß die dem richter vorliegenden werte von psychologen bewertet wurden und von der medizin festgesetzt.
Um konkret auf deine frage der werte zu antworten, könnte ich sagen, daß ich mich verschrieben habe. Dem ist aber nicht so. Als ich meine mpu gemacht habe, gab es noch die 0,8 und 2,1 wobei es damals auch schon 2,3 gewesen sein können. Vielleicht wurde mir das falsch erklärt oder ich habe im laufe der zeit den exakten wert vergessen. Aber ich möchte mich nicht auf einen disput über dezimalstellen einlassen.
Ich glaube eher, daß du die sache zu verbissen siehst aufgrund deiner beruflichen nähe zu dieser problematik.
Nochmal, bei genauerem hinsehen sind wir gar nicht so weit voneinander entfernt, wir sind nur nicht in der lage uns das mitzuteilen.
Gruß Hill
Bevor ich anfange mir die Kante zu geben, kann ich mir auch Gedanken machen wie ich nach Hause komme, wenn ich dann stramm bin.Es gib Trinker die sind im Training,meinen bei 1,2 Prom.noch vollständig nüchtern zu sein. Es gibt Menschen die trinken ein Glas Sekt und fühlen sich stark beschwipst. Wer besoffen fährt hat irgenwie ein Problem mit sich.Aber es soll auch Betrunkene geben die kein Auto fahren aber versuchen auf der Autobahn Lichter zu fangen.
Nach jedem Rausch, Vollrausch gehen viele Hirnzellen kaputt, Hirnmasse schrumpft.Es gibt verschiedene Arten von Abhängigkeit und verschiedene Trinktypen.Der eine trinkt bei Sorgen, viele aus Spass an der Freud, manche fühlen sich fiter mit Alkohol, dann gibt es die Wochend,-Monatssäufer, und.Die Menschentypen haben ein Problem und das erkennt der Gutachter.Ausserdem holt der Gutachter vor der Mpu Auskünfte ein. Da ist vielleicht ne Trinkgeschichte die schon in Vergessenheit geraten ist, muss gar nicht mal mit Autofahren zu tun gehabt haben.Besoffene sollen sich entscheiden, entweder in Zukunft alkoholfrei fahren oder Lappen abgeben und weitersaufen.Möchte nicht wissen wieviele Menschen am Tag mit Restalkohol im Blut im Strassenverkehr ihr Unwesen treiben.
Zitat:
"Aber die dazugehörigen veränderungen im geistigen verhalten der konsumenten bewerten doch wohl psychologen! Also kann man sich darauf einigen, daß die dem richter vorliegenden werte von psychologen bewertet wurden und von der medizin festgesetzt."
Das ist falsch!
Ein Psychologe arbeitet mit der Individualität einer jeden Person
Würde ein Psychologe die Ausgangsbasis eines Juristen sein, dann gäbe es keine festen Grenzwerte, sondern eine jedes mal notwendige, psychologische Einzelfall-Begutachtung für eine Straffindung.
Bei der Strafe geht es nicht um die Psyche, sondern ausschließlich um die reine, überall gleich wirkende Physis von Alk und seine Wirkung.
Ein entsprechender Blutalkwert, der eine entsprechende physische, "körperliche" Wirkung hat und der eine entsprechend hohe Strafe folgt.
Erst bei einer Neuerteilung geht es um die Psyche, mit der individuellen Aufschlüsselung für den Auslöser, Verarbeitung, Vermeidung und zukünftigen Vermeidungsstrategien und das alles in Abhängigkeit zur Glaubwürdigkeit und dem Realitätsbezug zu genau der Person, die vor einem sitzt.
Was dem Einen als völlig Glaubwürdig mit Sternchen die MPU bestehen lässt, wird einen Anderen mit Pauken und Trompeten bereits nach 3 Minuten durchrasseln lassen.
Obwohl beide eine völlig identische Tat begangen haben, gleicher Alkpegel, gleiche Stelle, gleicher Ablauf, gleicher Schaden und zur völlig gleichen Strafe geführt hat.
@linksfahrer
Mein zitat gilt nur für die festlegung der werte, die einmalig zu machen waren und nicht für die laufenden beurteilungen. Weiterhin sind diese werte in der vergangenheit ständig nach unten korrigiert worden, gerade weil mehr auf die psychischen auswirkungen wert gelegt worden ist. In den 70ger jahren hätte man mit den heutigen argumenten ein problem gehabt, obwohl sich an den auswirkungen des konsums nix geändert hat.
Desweiteren war der anstoß dieses disputes meine aussage, daß der junge sich nun mit der problematik auseinandersetzt und ich das als ein gutes zeichen sehe.
Gerade du solltest doch mit dieser entwicklung zufrieden sein! Erst wenn jemand seine problematik erkennt ist ein verändern im verhalten möglich, was die zukünftige trunkenheitsfahrt erheblich reduziert.
Gruß Hill
Wenn Omas Handtaschen geklaut werden wird das vom Richter bestraft. Ist ein Täter zig mal aufgefallen wird er härter bestraft und vielleicht irgendwann weggesperrt. Weil unbelehrbar. Und so ist das bei Verkehrsstraftaten.Ich glaube nicht das ein Erstäter wie ein Mehrfachtäter bestraft wird. PROST =)
Rasen und drängeln ist auch ein krankhaftes Verhalten.Dahinter stecken auch unterschiedliche Motive. Vielleicht ein schüchterner Mensch der sich als Superman beweisen will. Oder Jemand der Anerkennung sucht um so aufzufallen. Aber inzwischen ist es so(GOTT SEI DANK) das auch die Art Psychos ne Mpu abliefern müssen =)
Ich bin für die Einführung von Pferdekutschen und das Pkws abgewrackt werden. Pferdeäppel sind doch viel gesünder Ich muss jeztzt los und hoffe das ich dat wirrwarr hier schnell vergesse, trallalla und bye.
Du bestimmt nicht, olle Nase
Mir geht es bei der konkreten Fragestellung um den in mir aufsteigenden Verdacht, dass hier jemand im Rahmen der MPU massiv abgezockt wird. Dass hier eine Prüfeinrichtung jemanden in einem kostenpflichtigen Kreis laufen lässt, nicht um irgendwas mit seiner Einsicht, sondern mit wirtschaftlichem Gewinn zu erzeugen.
Die Absenkung der Promillegrenzen hat nichts mit Veränderung der Wirkung zu tun, sondern mit der politischen bzw. gesellschaftlichen Situation, wo irgendwelche Dinge anders, schärfer bewertet werden können.
Wenn ich den Vergleich zu den erheblich gefährlicheren Geschwindigkeitsverstößen sehe, dann ist das plötzlich ganz was anderes:
Bei Alk geht es um die große Gefahr vor denen man Dritte schützen muss, beim Speeding um die auch für ALG2-Empfänger noch ohne sonderliche Probleme bezahlbare Strafen.
Wenn man an den tatsächlichen Opferzahlen ausmacht und auch einen "Opferschutz" haben möchte, wäre das Strafverhältnis erst dann korrekt, wenn man es umdrehen würde.
Die Grenzwerte sind doch nicht deshalb abgesenkt worden, weil die Wirkung auf die Person von 0,7 Promille in den 60er Jahre geringer war, als heute oder weil damals 0,7 Promille harmloser waren.
Es geht mir hier um die große Merkwürdigkeit auch in diesem Forum, dass für Alk etwas gefunden werden sollte, was deutlich härter als die Todesstrafe sein sollte.
Aber die Dinge, die man selber "so machen muss", alles nur reine Abzocke ist. Auch wenn das eigene Verhalten tatsächlich deutlich gefährlicher für Andere ist, als ein Alk am Steuer.
@linksfahrer
was ist los mit dir?
Schon wieder ein missverständniss?
Genau das habe ich gesagt. Ich habe nix von metabolischer veränderung geschrieben, damit meine ich,daß heute ein menschlicher körper besser mit alk umgehen kann. Vielmehr wollte ich auf das geänderte bewußtsein hinweisen.
Also manchmal glaube ich, daß du mich einfach nicht verstehen willst.
Das sich die mpu mittlerweile zu einem abzockaperat, erst recht nach der liberaliesierung der prüfungsinstitutionen, gewandelt hat ist doch kaum mehr von der hand zu weisen. Aber jedem führerscheinentzug geht doch wohl eine verhandlung vorraus. Warumm kann man denn nich nach so einer verhandlung den betreffenden auf die forderungen aufmerksam machen, die nach der strafe auf ihn zu kommen. Viele würden dadurch erhebliche zeit ohne führerschein einsparen, unabhängig vom volkswirtschaflichen ertrag der mit sicherheit auch davon steigen würde. Hill
Ich bewerte nicht, hab nur meinen Senf dazu abgegeben. Gesoffen wurde schon immer.Jeder weiss inzwischen das Alkoholabhängigkeit das Leben verkürzt. Seine Mitmenschen durch Sufffahrten gefährden ist das Letzte.Wer aber frühzeitig Regenwürmer husten, hören möchte soll weitersaufen und umkippen.Nur der eigene Wille zählt Alk abzulehnen.
genau, fahre heute auch kein auto mehr. Gruß Hill #-))
Ich hab nur meinen Senf abgegeben.Alkoholabhängigkeit ist bekanntlich ne Krankheit. Gesoffen wurde schon immer. Jeder muss wissen was er mit seiner Gesundheit macht, sollte aber andere Menschen nicht gefährden
Oh, dat war nicht extra doppelt gemoppelt =) Bin schon vom lesen und schreiben besoffen, hicks.
:´-( Hill
Abzocke ist dat nicht, durch Seminare soll ja Verstand in die Birne gezaubert werden. Leider kosten die Seminare ne Stange Geld. Ich finde die Aussage von gestern totel bedeppert"Polizisten hätten Autoschlüssel abnehmen sollen". Verhalten selber vor der Besäufnis planen, z.B.vorher den Schlüssel beim Wirt oder Bekannte abgeben, dat mach Sinn. Wenn sich Jemand zutrinkt ohne es vorgehabt zu haben u. keine Erklärung dafür findet soll dringend an Seminare Teilnehmen,damit sich in Zukunft was ändert.Wer AlgII erhält weiss was es heisst mit wenig Geld auszukommen. Da brauch mach nicht hackevoll Auto fahren. Argument finde ich abartig.
Hallo Snoopyline, cih hatte gestern ein längeren streit mit linksfahrer, lese dir das mal durch (wenn du zeit hast :-} ) Aber nun zu dir, vom grundastz 100%ig meiner meinung. Aber es gibt in deutschland den grundsatz der exikutiven: prävention vor strafverfolgung, deshalb glaube ich war das mit dem schlüssel. Hill
Hi HillHolder =) Ich habe die Texte soweit mitgelesen. Muss Dir aber gestehen, das mir anschliessend ganz schön die Augen weh getan haben, gg. Es ist schade das manche Menschen so leichtsinnig sind und unter Alkoholeinfluss fahren, den Lappen riskieren.Wer den Lappen mal weg hatte und dann wieder bekommen hat,müsste wissen das der Führerschein eigentlich was ganz kostbares ist.So,das sind meine letzten Worte zu Thema " Auto betrunken bedienen".
Das Männer immer das letzte Wort haben müssen, tz tz tz =) Dat geht ja gar nicht!
@>----, ohne worte
Es hat funktioniert =) Ha
Hey, hey,hey, wer denn da Feuchtigkeit vergiessen? =) lmw
Wird vergessen, sorry, schäm =(
wollte nur sagen, daß man das letzte wort auch ohne worte haben kann, aber dann auch die konversation zu ende ist, deshalb die tränen. Bin jetzt auch für die nächsten 6h off. ;-((( Hill