tÜv
Hallo....
wenn man einen sportauspuff mit ABE hat.....dann kann doch eigentlich problemlos ein sportluftfilter eingetragen werden oder?
Man hat doch nur ein Problem mit dem Tüv wenn ich beides eintagen lassen müsste oder?
danke schon mal für antworten;)
Versteh ich nicht, was hat ein Sportauspuff mit nem Sportluftfilter zutun? Wenn du für beides eine ABE hast, dürfte es kein Problem sein das einzutragen.
Eine ABE ist nur gültig, wenn sämtliche andere Bauteile in diesem Segment, hier die Geräuschentwicklung des Fahrzeugs - serienmäßig sind. Das steht auch so in der ABE drin.
Baut man ein anderes Bauteil ein, welches das Fahrgeräusch des Fahrzeugs verändert, hier ein Sportluftfilter, erlischt die ABE des Auspuffs, da das Fahrzeug nicht mehr serienmäßig ist.
Der Auspuff ist dann unzulässig.
Somit ist nicht nur eine Eintragung des Sportluftfilter notwendig, sondern dann auch eine Eintragung des Zubehörauspuff.
Das Ganze ist dann nur zulässig, wenn eine verbindende Eintragung vorhanden ist: "Sportluftfilter abc in Verbindung mit Sportauspuff xyz zulässig"
Für eine derartige Eintragung ist zwingend ein Fahrgeräuschgutachten durch eine Prüforganisation notwendig, Kosten dafür betragen in etwa 400-600 Euro.
Wenn dieses Gutachten positiv ist, also das Fahrgeräusch sich nicht erhöht, dann ist auch eine Eintragung notwendig. Ergibt die Messung, dass sich das Fahrgeräusch erhöht hat (was ja eigentlich Zweck des Umbaus ist), ist zwar die Gutachtenerstellung kostenpflichtig, aber eine Eintragung wegen Nichteinhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen nicht möglich.
Nicht auf die äußerst dumme, aber dennoch viel empfohlene Idee kommen, und einen Serienauspuff anbauen, damit dann den Sportluftfilter eintragen und nach der Eintragung des Sportauspuff mit ABE bzw. EU-Betriebserlaubnis wieder drunter hängen.
Das wird doppelt teuer:
Erlöschen der Zulässigkeit (Eintragung) des Sportluftfilter, da das Fahrzeug nicht mehr dem geprüften Zustand entspricht.
ZUZÜGLICH
Erlöschen der Zulässigkeit (ABE) des Sportauspuff, da das Fahrzeug nicht nicht mehr dem Serienzustand entspricht.
Man hat dann ZWEI unzulässige Bauteile am Fahrzeug.
@schoeneberg30.....ich hab nur für den Auspuff eine Abe....aber nicht für den luftfilter;) den will ich ja eintragen lassen.
Da aber der Sportluftfilter auswirkungen auf das Fahrgeräusch hat muß jetzt beides eingetragen werden,die ABE erlischt,wie oben bereits genannt.MfG