1.8 Promille und fahren mit dem elektro rollstuhl
Ich dachte, mit den Rollstühlen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, darf man gar nicht in die Fußgängerzone?
Vor kurzem habe ich einen Fall erlebt ein Mann mit einem elektro Rollstuhl ist von zivilpolizisten mit 1,8 Promille in der Fussgängerzone aufgehalten worden. Nun meine Frage ist es gesetzlich erlaubt das er weiter mit dem elektro Rollstuhl fahren darf, oder wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen??
Ich weiss die Antwort!
Aber da wir uns entschieden haben, keine Alkoholfragen mehr zu beantworten behalt ich sie natürlich für mich
KEINE CHANCE DEM ALKOHOL BEI http://AUTOPLENUM.DE
Ich denke zuerst mal kommt es dareuf an was er genau für ein Fahrzeug benutzt hat!
Viele Ältere Menschen benutzen z.B. sog. Electroscooter um sich das Leben leichter zu machen wenn sie nicht mehr so gut zu Fuß sind, aber dabei liegt dann noch keine annerkannte Behinderung vor.
Und die Teile werden auch nicht als Rollstuhl/Behindertenfahrzeug geführt.
Bei einem solche Teil denke ich das er das vorerst auf Eis legen kann!
Anders ist das bei richtigen Rollstühlen, auch elektrischen!
Diese gelten als Ausgleich einer durch den Behinderten-Ausweis nachgewiesenen Behinderung und gelten als unabdingbar zur Lebensführung.
Da wird es dann schon schwerer mit dem Abnehmen (leider!), denn man nimmt ja auch keinem Amputierten seine Prothesen weg wenn er besoffen ist.
Trotzdem, der Typ ist ein verantwortungsloser Penner, auch wenn er 1000 mal behindert ist!
Meine Frau hat solch einen Rollstuhl und ist mir mal in die Hacken gefahren weil sie an den Steuerknüppel gekommen ist.
Das Resultat war eine gerissene Achilles-Sehne!
Wenn ich mir nun vorstelle so jemand kurvt voll wie Hulle durch eine Fußgängerzone...
Und wenn er auf die Straße abkommt dann knallt es womöglich richtig heftig!
Auch behinderte Mitbürger sollten nicht von der Verantwortung ausgenommen werden!
Alles liebe,
Blecky
Auch ich könnte einige Ausführungen bzgl. der Frage machen. Aber wie cb80 schon richtig angemerkt hat, derartige Fragen gehören hier in diesem Plenum unbeantwortet. Alkoholeinfluss beim Führen von Fahrzeugen gehört unnachgiebig und mit aller Härte unserer Gesetze bestraft. Egal wer mit welchem Fahrzeug.
Es gibt da 3 Sorten von E-Rollis und auch Scootern.
Bis max 6 Km/h = Keine Versicherung nötig,
Fußgängerzonen erlaubt.
Bis max. 10 Km/h = Versicherungskennzeichen zwingend, Fußgänerzonen erlaubt.
Bis max. 25 Km/h (eher selten) = Versicherungskenzeichen zwingend, Fußgängerzone Für "echte" Rollstühle, also bei echter Behinderung des Fahrers mit entsprechendem Nachweis, immer noch erlaubt, natürlich nur mit angepasster Geschwindigkeit!
Bei den 25 km/h Scootern ist das Befahren der Fußgängerzone nur dann erlaubt wenn eine Beschränkung der Geschwindigkeit auf max. 10 km/h aktiviert werden kann - allerdings achtet erfahrungsgemäß keine Sau drauf, solange Du in der Fußgängerzone nicht mit Volldampf rumballerst!
Alles liebe,
Blecky
Die Frage ist jetzt, wenn sich so einer in der Wirtschaft einen andödelt, wie kommt er dann nach Hause?
Tja, da hast Du das Problem klar erkannt!
Bei den Scootern ist es rech einfach, die gelten als Fahrzeug und nicht als Hilfsmittel, saufen = Stehenlassen, genau wie ein Fahrrad!
Aber bei einem "echten" Rollstuhl????
Da gibt es - glaube ich - eine Grauzone.
Einerseits ist es eine dringend benötigte Hilfe die das Fortbewegen erst möglich macht, wie z.B. eine Beinprothese.
Also kann man das Fahren damit nicht einfach verbieten, sonst müßte ja auch jeder besoffene Prothesenträger sein Holzbein verbrennen wenn er besoffen rumtorkelt.
Andererseits ist es trotz allem ein motorgetriebenes Fahrzeug und verlangt entsprechend Verantwortung.
Wie das der Gesetzgeber nun konkret gelöst hat - da hab ich ehrlich gesagt keine Ahnung!!!!
Vielleicht könnten Cb80 und/oder EricW sich mal per PN melden und uns schlau machen???
Alles liebe,
Blecky
Wieso bekommt der Bestatter denn für diese Fragen/ Antworten jeweils ein nicht hilfreich? Die Fragen und Anmerkungen sind doch absolut angebracht.
Ich sehe es nämlich ähnlich, wer eine Behinderung hat und auf einen Rollstuhl angewiesen ist, sollte er das Fahrzewug stehen lassen, oder darf er noch nach Hause fahren? Wie ist es denn bei Fußgängern, auch ein Fußgänger kann unter Alkoholeinfluß zu einer großen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden. Alkoholverbot fürAlle? Alle Kneipen dichtmachen?
Alkoholverbot für das Fahren von Fahrzeugen aller Art mit einer Geschwindigkeit über Schrittgeschwindigkeit. Absolut notwendig und bitte sofort umsetzen.
Aber bitte die Kirche im Dorf belassen und den alten Menschen und Gehbhinderten Kneipenbesuchern das Abendbierchen gönnen.
So, und nun will ich wie Bestatter auch ein nicht Hilfreich.
Daß ich für ausnahmslos jeden meiner Beiträge mindestens ein 'nicht hilfreich' kriege, ist ein Naturgesetz, mit dem ich mich mittlerweile abgefunden hab. Beati pauperes Spiritu.
Die Fragen waren durchaus ernst gemeint, denn einerseits kann man Rollstuhlfahrern ja wohl kaum verbieten, mal einen zu zwitschern, andererseits, wenn dann einer in der Fußgängerzone zum Wildschwein wird, wie soll man das ahnden?
Denn der Schaden, der mit den Dingern angerichtet werden kann, ist, wie von anderen erwähnt, nicht unterheblich. Ich mein, wenn mir einer von denen in trunkenem Zustande in den Achilles kacheln würde, und mir dann erklärt werden würde, Pech gehabt Dodel, da kannste nichts machen, dann wäre selbst ich eine Spur echauffiert.
Ich mein, wenn mir einer sein Holzbein um die Ohren haut, dann ist das, glaub ich, ganz normale Körperverletzung. Wenn ich jetzt einen Rollstuhl einer Prothese gleichsetze, müsste dann dafür nicht das gleiche gelten?
Folgendes habe ich in einem Forum für Rollstuhlfahrer gefunden:
Alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr ist strafbar. Sowohl für Autofahrer als auch für Fahrer von elektrischen Rollstühlen gilt, sich zurückzuhalten, was den Alkoholkonsum betrifft. So kann einem alkoholisierten Rollstuhlfahrer sowohl eine Geldstrafe als auch ein Fahrverbot drohen. www.lebenmit-ms.de berichtete über einen Rollstuhlfahrer aus Sachsen, der mit seinem Elektrorollstuhl um zwei Uhr nachts zu einer Tankstelle fuhr, um Bier zu holen. Dabei wurde er von der Polizei kontrolliert, da er wegen unsicheren Fahrverhaltens auffiel. Wie der Alkoholtest zeigte, hatte der Mann 2,28 Promille. Einige Tage später wurde er erneut mit 1,86 Promille erwischt. Der Rollstuhlfahrer wurde zu drei Monaten Fahrverbot und 1.950 Euro Geldstrafe verurteilt. Für die Zeit des Fahrverbots wurde ihm sein Elektrorollstuhl abgenommen. Dieses Beispiel zeigt die Konsequenzen, die eine alkoholisierte Rollstuhlfahrt haben kann.Hände weg vom Steuer gilt also auch für Rollifahrer.
Ah, das ist dann aber heftig für den Rollstuhlfahrer!
War der denn auf den Elektrischen Rollstuhl angewiesen oder konnte er noch auf einen Handrollstuhl ausweichen?
Denn wenn er wirklich - z.B. wegen Muskelschwund oder einer ähnlichen Behinderung auf das elektrische Teil angewiesen ist, dann kommt das Urteil quasie einer Haftstrafe bzw. Hausarrest gleich !
Und das finde ich dann schon sehr hart, denn wenn man dann das Prinzip der Gleichbehandlung anwendet müsste jeder besoffene Fußgänger dann ebenfalls zu 3 Monaten Haft oder Hausarrest verurteilt werden.
Andererseits weiß ich das so ein E-Teil heftig wehtun kann wenn es trifft - wie weiter oben beschrieben hab ich das selbt erlebt - und daher sehe ich die Strafe schon als gerechtfertigt an.
Aber irgendwie hat man da doch als E-Rollstuhlfahrer die Arschkarte!
Jeder Läufer darf sich massiv einen Löten wann er will, nur der Rollifahrer darf Cola trinken weil er ja noch fahren MUSS.
Und er hat nicht die Option das Fahrzeug stehen zu lassen, - obwohl er sicherlich lieber laufen würde!
Ich finde das ungerecht - aber eine gerechte Lösung fällt mir leider auch nicht ein!
Alles liebe,
Blecky