Haftung defekter KAT
Der Käufer meines alten Autos hat mich heute angerufen (Vorgestern verkauft) und sagte mir das der KAT defekt sei, das hätte der Tüv bei der Untersuchung ferstgestellt.
Ich hatte das Auto damals inseriert und angegeben das ich beim Kauf noch neunen TÜV machen würde. Beim Kauf allerdings wollte er das Auto gleich mitnehmen sprich es wurde ohne TÜV Verkauft.
Jetzt meint er da ich ja TÜV machen wollte, wäre mir der defekte KAT aufgefallen und ich hätte ihn zahlen müssen so muss ich ihn jetzt auch zahlen.
Ich wusste bis dato nichts von nem defekten KAT, das Auto lief bei mir bis zum Schluss Problemlos.
Ich Vertrag wurde nichts der gleichen festgehalten nur "verkauft unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" und bei nächste HU hab ich nen Strich gemacht.
Privatverkauf
Muss ich den KAT jetzt zahlen?
Da der Käufer selbst auf den TÜV verzichtet hat, würde ich den Kat nicht bezahlen. Natürlich hätte Dich der TÜV genauso darauf hingewiesen, aber das wollte ja der Käufer nicht.
Gekauft, wie besehen----ohne TÜV.
NEIN, nix da.
von mir würde er auch keinen ersatzkat bekommen, könnte sich auf dem kopf stellen.
pech gehabt, der wagen wurde an ihn ohne neuen tüv verkauft, so wollte er.
du wolltest, er nicht.
soll er jetzt selbst einen funktionierenden kat suchen und die HU und AU untersuchung bezahlen.
sich nicht einschüchtern lassen, seine dummheit ist bestrafft werden.
martin
erstmal danke für die Antworten.
Ihr meint also ich bin auf der sicheren Seite.
War ja ein Privatverkauf, hab für nichts ne Garantie gegeben und auch nichts verschwiegen.
Im Vertrag steht auch noch, gekauft wie gesehen.
nichts bezahlen. als privatperson unterliegst du eh keiner haftung. ein defekter kat ist auch keine arblistige täuschung. einen solchen schaden kannst du nicht erkennen und demnach auch nicht vertuschen. im übrigen glaube ich nicht an einen defekten kat. in der regel gehen die nicht kaputt, sie lösen sich höchstens im gehäuse und fangen an zu klappern. das hättest du dann auch gehört.
Ich sehe da auch keine Probleme für dich. Der Käufer hat auf die HU und damit eine mögliche Diagnose von Mängeln, die die Verhandlungen dann wieder hätten anders aussehen lassen, verzichtet. Solange dir nichts von dem Defekt bekannt war oder unter Beachtung der "üblichen Sorgfalt" hätte bekannt sein müssen, bist du auf der sicheren Seite.
Hallo
Erstmal wird der Tüv Prüfer sicher nicht sagen der Kat ist kaputt wenn die AU nicht passt. Der Prüfer wird lediglich darauf hinweisen das der Abgas Wert bei der nächsten Untersuchung passen muss und das der Halter das in einer Werkstatt Instandsetzen lassen muss (im Einzelfall wird er einen Verdacht äussern woran es liegen könnte aber keine Verbindliche Meinung oder gar schriftlich festhalten). Es gibt mehrere Ursachen warum ein Auto die Abgasuntersuchung nicht besteht und da wird Prüfer mit Sicherheit nicht sagen der Kat ist hin. Die wollen sich auch nicht in die Nesseln setzen wenn der Kunde später wieder kommt und denn Prüfer damit Konfrontiert das sein "Reperatur Hinweis" falsch war.
Auf keinen Fall darauf einlassen, denn das hört sich an als wolle der Kaüfer im Nachhinein noch mal ne Mark bei dir machen wollen. Notfalls mit einem Anwalt darüber sprechen damit man schonmal Argumente von sicherer Quelle hat
Gruss HoAcc
Der Käufer wollte das Fahrzeug ohne HU-Überprüfung, er wollte keine Gewährleistung - das war es dann.
Sich beschweren, dass das Fahrzeug nun auch so ist, wie er es wollte, kann man machen, nutzt ihm aber nichts.