Rückgabe nach Privatkauf KFZ?
Hallo!!! Habe ein riesen Problem habe vor ca.3 Wochen ein Auto gekauft von Privat. Es wurde mir gesagt und das, dass Auto eine neue Wasserpumpe hat neues Thermostart neues Thermostart gehäuse und nen neuen Kühler (rechnungen von Fachwerkstatt liegt bei)... Bin jetzt 3 wochen mit dem KFz nicht mal 3tkm gefahren und jetzt ist die Zylinderkopfdichtung oder wenn ich pech habe sogar der Zylinderkopf defekt...
Meine Frage habe ich eine Chance einen teilbetrag vom Verkäufer einzufordern oder könnte er sich mit der kfz in verbindung setzen und versuchen was zu drehen oder habe ich ein umtauschrecht ??
Die sachen sind am 19.03.2010 eingebaut worden ich habe das kfz am 26.09.10 gekauft und am 21.10.10 ist er kaputt gegangen .
Es geht um einen BMW 523i mit 152tkm laufleistung und Bj.97
Diese baureihe dieses Models hat noch einen Alu Zylinderkopf und deswegen muss bei einer Wasserpumpen wechsel alles ordentlich entlüftet werden kann es sein das die werkstatt es nich gut gemacht hat und somit der Folgeschaden zustande kommt??? Bitte um hilfreiche und schnelle Antworten
Gruß Raphael
Ist in Deinem Kaufvertrag die Gewährleistung ausgeschlossen worden, dann hast Du keine Ansprüche gegen den Verkäufer
Warum auch, Du warst doch einverstanden mit dem Gewährleistungsausschluss und hast das mit Unterschrift bestätigt, im Gegenzug auch einen geringeren Preis bezahlen brauchen als bei einem gewerblichen Verkäufer mit vorhandenem Gewährleistungsanspruch.
Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich nur auf die Vertragspartner und überträgt sich nicht auf einen dritten, nachfolgenden Käufer.
Es gibt keine "Übertragung" eventuell vorhandener Gewährleistungsansprüche zwischen der Werkstatt und deren Kunden / Deinem Verkäufer auf Dich.
Deinen Verkäufer mit der Werkstatt "etwas drehen lassen" kann man doch viel unkomplizierter ausdrücken: Betrug.
Deinen Verkäufer zu einem Betrug anstiften, bei dem Du der Nutznießer bist und der zum Nachteil der Werkstatt läuft, der durch die geänderten Namen in den Fahrzeugpapieren mehr als leicht entdeckt wird und da mehr als 6 Monaten seit der Reparatur vergangen sind, nun auch Dein Verkäufer in der Beweispflicht für eine fehlerhaft ausgeführte Arbeit und nicht Du bist und das einfach mal öffentlich nachgefragt, ob es da eine straffreie Lücke gäbe?
Nein, es gibt keine Möglichkeit für einen legalen Betrug, auch nicht, wenn man einen Anderen dazu anstiftet und den die Dreckarbeit machen lässt.
@ Linksfahrer so war es nich gemeint ich dachte das wenn der Verkäufer sich mit der Werkstatt in verbindung setzt, ob er dann irgendwie eine chance hat dort irgendwas zu erreichen oder ob er oder ich einfach keine ansprüche hat??
Was Du gemeint hast, IST Betrug.
Du hast keine Gewährleistungsansprüche gegen Deinen Verkäufer, weil sie von Deinem Verkäufer (sehr wahrscheinlich) ausgeschlossen worden,
Du hast keine Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt, weil Du mit ihr keinen Vertrag hast, der Grundlage für eine Gewährleistung wäre
Dein Verkäufer hast keine Gewährleistungsansprüche gegen die Werkstatt, weil er nicht (mehr) Eigentümer des Fahrzeugs ist und daher kein "Geschädigter" (Anspruchberechtigter) im Sinne der gesetzlichen Gewährleistung ist.
Es müsste Dein Verkäufer gegenüber der Werkstatt etwas behaupten, was nicht stimmt (Vorspiegelung falscher Tatsachen), um dann eine Leistung zu erhalten, für die er keinen Anspruch hat (Unrechtmäßigkeit), die die Werkstatt nicht ausführen muss (zu deren wirtschaftlichen Nachteil) und er einen Vorteil erhält, der ihm nicht zusteht.
Das IST Betrug, alle im StGB definierten Tatmerkmale sind ohne jede Diskussionsfähig mehr als "sauber" erfüllt.
Deine Handlung dabei ist nicht nur eine Anstiftung dazu (die auch nicht geringer Bestraft wird, als wenn man direkt Tatausführender wäre). Du bist aufgrund ausschließlich eigener (unrechtmäßiger) Vorteilsnahme ein Mittäter.
Als einzige Fragestellung verbleibt, ob es sich dabei um eine Bandenbildung aufgrund der gemeinschaftlichen Tatausführung handelt (wenn Du den Verkäufer am Tatergebnis mit beteiligst, also nach dem Motto: "300 Euro für Dich, wenn Du das machst"), und oder auch der Schaden für das Opfer "erheblich" oder gar "wirtschaftliche Not" nach sich zieht.
Je nach Bewertung geht es dann im Ergebnis nicht mehr 90-120 Tagessätze (für jeden von euch beiden), sondern wie viel über der vorgeschriebenen Mindesthaftstrafe dazu kommt und ob das dann noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
Völlig unabhängig von der strafrechtlichen Seite gibt es noch andere Hemmnisse.
Da mehr als 6 Monate seit der ausgeführten Arbeit vergangen sind, liegt die Beweislast beim Käufer/Kunden der Werkstatt.
Dein Verkäufer - er stellt einen Anspruch gegen die Werkstatt - muss objektiv nachvollziehbar beweisen, dass der auslösende Grund für den Defekt durch die Werkstatt gelegt wurde.
Also nicht "es KÖNNTE an falscher Arbeitsausführung gelegen haben", sondern ein völlig zweifelsfrei und auch gerichtsfestes "es HAT an einer falschen Arbeitsausführung gelegen".
Und nun kommen wir wieder zum Strafrecht:
hier muss einer vor den ganzen Details des Motordefektes dem Gericht erzählen, dass er der Anspruchsteller wäre.
Damit haben wir nicht nur einen Betrug, sondern zusätzlich eine uneidliche Falschaussage (das sind zusätzliche 6 Monate), die - jetzt wird es erst richtig interessant - ein Gericht in eine "mittelbare Täterschaft" zwingen soll: Ein Gericht soll durch Täuschung einen Betrugsversuch durchsetzen und legalisieren.
Es gibt kein Gericht in Deutschland, was diese Handlung gegen sich und gegen die Rechtsstaatlichkeit als "kann man mal probieren" bewertet.
Was da dann als "zusammenfassende Gesamtstrafe" kommen wird, dagegen ist ein schwerer Betrug ein Kindergeburtstag auf einem Ponyhof.
Man sollte bei irgendwelche Ideen immer auch ein wenig weiter denken, als nur von der Tapete bis zur Wand.
Wie wurde festgestellt das der Wagen einen Zylinderkopfschaden hat ?
Das der ZK aus Alu ist, stimmt das es ein M52B25 ist. Da ist aber auch der Block aus Alu, somit ist keine unterschiedliche Wärmeausdehnung vorhanden, was somit die Wahrscheinlichkeit eines Zylinderkopfschadens minimiert.
Das beste wird sein, laß dir 2-3 Angebote machen zum Tausch der ZKD, wenn diese definitiv defekt ist, dort wo man dir den besten Preis mit 1nem Jahr Garantie auf die ausgeführten Arbeiten schriftlich gibt würde ich dies machen lassen.
Linksfahrer ich weiß ja nicht was du für ein HobbyAnwalt bist aber du hast keine Ahnung also habe meinen Anwalt eingeschalten unabhängig vom meinen Kaufvertrag ist die Gewärleistung auf die Teile übertragbar also damit hab ich schon mal recht das ich die Wekstatt fragen könnte wollte einfach wissen ob mein verkäufer das klären muss oder ich .. Aber sonen Ideoten wie dir kann man sowas garnich erklären!!!!!!!!