Parken
Warum die Situation so eskaliert ist kann hier natürlich keiner nachvollziehen.
Wer da recht oder unrecht hat bzw wer da den ersten Stein geworfen hat....
Wir kennen ja nur Ihre Sicht der Dinge und nicht die der Gegenpartei.
Aber So wie es aussieht haben Sie auf privatem Grund und Boden keinen grundsätzlichen Anspruch auf einen gesonderten Stellplatz.
Die Stadt könnte Ihnen sicherlich einen Behindertenstellplatz einrichten - aber eben nur auf öffentlichem Grund.
Auf Privatgrund gilt nunmal das was der/die Eigentümer festlegen.
Und wenn die Eigentümergemeinschaft sich dagegen ausspricht das vor den Garagen geparkt werden darf dann ist das leider erstmal so hinzunehmen.
Wie gesagt, ich würde die von mir oben genannten Punkte bei einer Eigentümerversammlung noch mal ansprechen - vielleicht wacht ja der ein oder andere auf und stellt fest das es für ein Parkverbot vor der Garage überhaupt keinen Grund gibt.
Ein solcher Einigungsversuch bringt u.U. auch später vor Gericht ein paar "Pluspunkte".
Sollte dieser gütliche Einigungsversuch jedoch scheitern sehe ich da als "letzten Weg" wirklich nur einen Rechtsstreit!
Deshalb ist die Durchfahrtsbreite so wichtig!
Wenn Ihr Ehemann vor der Garage steht UND die dann noch übrige Durchfahrtsbreite tatsächlich 3,50 Meter beträgt gibt es schon mal keinen Verkehrsrechtlichen Grund Ihrem Mann das Parken vor der Garage zu verbieten.
Die Behauptung der Dame das Sie die Durchfahrt des Wohnmobiles behindern würden ist dann auch hinfällig.
Sicherlich hat dann die Eigentümergemeinschaft immer noch das Recht zu sagen "Wir wollen das so weil es uns so gefällt!"
Aber ohne stichhaltige u. sinnvolle Begründung für eine derartige Aktion ist ein Richter eher geneigt diese zu hinterfragen.
Allerdings:
Der Richter wird auch IHRE Position hinterfragen!
Z.B. wird er wissen wollen ob die Behinderung ihres Mannes bereits bei Bezug der Wohnung vorlag!
Und Sie müssen begründen warum sie die Wohnung dann überhaupt bezogen haben obwohl Ihnen klar gewesen sein muß das weder Garage noch Carport Ihren Ansprüchen entsprachen.
Und für den Fall das die Behinderung erst aufgetreten ist während Sie bereits in der Wohnung wohnten wird man Sie fragen ob in diesem Zusammenhang von IHRER SEITE damals bei Eintritt der Behinderung das Gespräch mit der Eigentümergemeinschaft gesucht wurde und eine einvernehmliche Lösung angestrebt wurde.
In beiden Fällen gilt:
Wenn Sie Ihr Fahrzeug einfach so vor die Garage gestellt haben und auf die Tolerenz der Mitbewohner gebaut haben OHNE VORHER entsprechende Klarheit zu schaffen dann sieht es für Ihr Anliegen nicht so gut aus.
Ich wünsche Ihnen jedenfalls viel Erfolg!
P.S.
Die große Frage für mich würde allerdings ganz anders lauten!
Will ich in dieser "Gemeinschaft" überhaupt wohnen bleiben?
Ich persönlich würde ernsthaft durchkalkulieren ob ich die Wohnung vermiete oder verkaufe und selbst woanders hinziehen würde!
Denn spätestens nach einem Rechsstreit dürfte das Klima dort so vergiftet sein das es sicherlich keine Freude mehr macht dort zu wohnen.
wir sind eine Eigentümergemeinschaft,welche meinem querschnittsgelähmten Mann das parken parallel zu unserer Garage verbietet,obwohl noch 3,50m Durchfahrtsbreite vorhanden sind. Es ist sicher nur ein Machtkampf. man gönnt uns unseren Seelenfrieden nicht. Jetzt wollen sie eine eigene Parkordnung erstellen.Verlieren wir, und das ist sicher,wissen wir nicht wohin mit dem Auto und mein Mann ist ans Haus gefesselt, wenn er das Auto nicht vor der Tür hat.Sondreparkplatz ausschildern .wir haben heute angefragt, aber noch keine Antwort. Kann die Stadt mitreden, auch wenn wir eine Eigentümergemeinschaft sind?
Eigentümergemeinschaft ? Das hört sich sehr nach Privatgrundstück an .
Und da hat die Stadt rein gar nichts mitzureden , wie dort Parkplätze verteilt werden .
Bei einem öffentlichen Grundstück sieht's natürlich anders aus .
Ich würde in jedem Fall erst Mal den Weg der Diskussion mit den Entscheidungsträgern gehen ; sprich : rede mit ihnen und mach' ihnen die Situation klar .
Wenn ma es sich mit seinen Mitmenschen nicht bis in die Steinzeit versch.... hat , muß da eine Lösung zu finden sein !
Die Stadt kann da gar nix mitreden, wenn sich der Stellplatz (Streitobjekt) auf privatem Grund befindet.
Mehrheitsbeschlüsse einer Eigentümergemeinschaft an Grund, Boden und Immobilie sind zunächst mal bindend ... und können im Zweifelsfall nur durch Schiedsspruch oder im Nichterfolgsfall Richterspruch im Rahmen einer Klage aufgehoben/geändert/für nichtig erklärt etc. werden.
Vergiss irgendwelche Vermutungen über Machtkämpfe oder Seelenfrieden, egal ob das existiert oder nicht, wird es nichts am Ausgang und Ergebnis ändern.
Den anderen Thread zu dem Thema mit einbezogen, machst Du bei der Bewertung schon mehrere klassische Fehler:
wer nach seinen Rechten schaut, vergisst oft auch nach seinen Pflichten zu sehen
und auch nach den Rechten der Anderen.
Du siehst Deine Situation als unveränderliche Notwendigkeit, aber das ist es nicht.
weder notwendig, denn ein Wohnmobil ist keine Notwendigkeit, sondern persönliches Hobby, und
auch nicht unveränderlich, denn das Wohnmobil würde niemand Anderen einschränken, wenn Du den vorhandenen Carport so weit umbaust oder umbauen lässt oder komplett entfernst, dass dieses Fahrzeug auch dann dort rein passt und dann auch durch einen Behinderten genutzt werden kann.
Irgendwelche Umbaukosten sind unerheblich, egal in welcher Höhe, da sie in Verbindung mit dem Hobby Wohnmobil stehen. Wer Sportfliegerei als Hobby wählt, der kann nicht die Allgemeinheit mit den dadurch verbundenen hohen Spritkosten mit einbeziehen. Immer die Reihenfolge von Entscheidung und sich daraus ergebenden Notwendigkeiten beachten.
- hier wird immer die Behinderung vorgeschoben, aber außer acht gelassen, dass nicht die Behinderung, sondern ein (zu großes) Wohnmobil der Stein des Anstoßes ist.
Auf irgendwelche Behinderungen und sich daraus ergebenden Einschränkungen für Andere müssen in bestimmten Umfang Rücksicht genommen werden.
Aber ein Wohnmobil ist keine Behinderung, sondern ein persönlich gewähltes Hobby, bei dessen Auswahl hier nicht berücksichtigt wurde, dass dafür noch weitere Dinge, zB. ein entsprechender Stellplatz, notwendig sind.
Sonderstellplatz für Behinderten kann sein, muss man abwarten. Chancen sind aber nicht sonderlich hoch.
Es ist ein Parkplatz direkt auf dem Grundstück vorhanden und optimaler geht es für einen Behinderten nicht.
Aber für ein persönliches Hobby mit erhöhtem Platzbedarf sich einen Bereich im öffentlichen Verkehrsraum zu Lasten der Allgemeinheit reservieren lassen, da sehe ich eher geringe Chancen.
Wie wäre es denn erstmal damit, mit dem Nachbarn oder auch im Rahmen einer Eigentümerversammlung eine einvernehmliche Lösung zu suchen?
Wenn ich den anderen Thread richtig verstanden habe dann gehört das Wohnmobil nicht der Fragestellerin sondern der "Gegnerin"!
Die Fragestellerin parkt mit einem PKW vor der Garage da der Platz im Carport nicht ausreicht um dem querschnittgelähmten Ehemann das Ein- und Aussteigen in den PKW zu ermöglichen.
Dadurch ist die Wohnmobilbesitzerin scheinbar oder tatsächlich in Ihren Durchfahrtsrechten behindert.
Zitat aus der Eingangsfrage:
"Jetzt hat SIE sich einen Wohnmobil gekauft und verlangt, dass mein Mann (querschnittsgelähmt) sein Auto nicht mehr auf der Straße parkt, damit sie mit dem Wohnmobil durchfahren kann."
Daraus geht hervor das dieses WoMo nicht der Fragestellerin gehört!
Wir haben kein Wohnmobil, sondern die Nachbarn seit diesem jahr. Wir haben 2 Autos, weil ich arbeite .Ich stehe unter dem Carport,weil ich rollende Schichten habe. Mein Mann fährt nur gelegentlich. Einvernehmlich geht nichts. Alles schon versucht. Die Behinderung interessiert die nicht. Das Auto muß weg.
Tja, da sehe ich den Weg wirklich nur über eine entsprechende Argumentation bei einer Eigentümerversammlung.
Ich persönlich würde besonders folgende Punkte deutlich machen:
1.)
Die Durchfahrtsbreite beträgt 3,50 Meter, somit liegt durch das Querparken keinesfalls eine Behinderung vor.
Es kann ja nicht Euer Problem sein das die Wohnmobilfahrerin nicht in der Lage ist Ihr Fahrzeug durch eine solch breite Lücke zu fahren.
2.)
Da eine Behinderung ja erwiesenermaßen nicht vorliegt würde ich um eine plausible Begründung bitten warum denn nun plötzlich das Parken vor der Garage verboten werden soll, nachdem es ja vorher offenbar toleriert wurde.
3.)
Wenn das Parkverbot dann trotzdem in dieser Form ausgesprochen werden soll dann würde ich die Eigentümergemeinschaft darum bitten euch Alternativen vorzuschlagen wie es geregelt werden kann das Dein Mann die Möglichkeit behält in seinen Wagen ein und auszusteigen.
4.)
Wenn sich die Eigentümerversammlung nicht in der Lage sieht einen altenativen Lösungsvorschlag anzubieten dann würde ich selbst entsprechende Vorschläge machen.
Möglichkeiten wären z.B. Tausch der Garage mit einer anderen Partei, wo der Wagen niemanden stört wenn er davor steht.
Oder eine Umbaumaßnahme am Carport so das Dein Mann den Carport doch benutzen kann. Du könntest dann deinen Wagen IN der Garage parken.
Oder aber man mietet 2 nebeneinanderliegende Garagen und nimmt die Zwischenwand heraus, somit entsteht genug Platz für Deinen Mann um innerhalb der Garage ein und aussteigen zu können!
Natürlich kann es sein das Ihr dabei auch selbst finanzielle Belastungen übernehmen müßt, euch z.B. an Umbaukosten beteiligen oder diese ganz übernehmen müßt!
Aber das ist finde ich normal, denn auch als Körperbehinderter kann man nicht erwarten das alle anderen sich nach den spezifischen Problemen des Behinderten richten.
Da muß man auch selbst flexibel sein und sich kümmern und zeigen das man an einer Lösung mitarbeiten will und nicht nur "ich will" sagen!
P.S.
Bevor ob meiner letzten Zeilen das große Geheule losgeht, - ich bin selbst körperbehindert und meine Ehefrau ist auf einen Rollstuhl angewiesen, - ich kenne also die Problematik recht gut!
Die erste Hälfte ist super, aber der Rest geht nicht.Wenn es Alternativen geben würde, hätten wir längst gehandelt, denn nichts wünschen wir mehr, als unsere Ruhe zu haben. Auf Sonderbehandlung legen wir überhaupt keinen Wert-im gegenteil.Es ist eher so, das unsere Nachbarn einen Machtkampf bestreiten. Seit 1997-2007 ging alles gut. Ab2007 eben nicht mehr.Die halbe Gemeinschaft und die Wohnungsgesellschaft als Verwalter sind, scheint so, beeinflussbar.Das erklärt sich, weil sie uns schon vor 8 Monaten mit Klage drohten. Ausgangspunkt ist die Dame mit dem Wohnmobil.