Wegeunfall?wer übernimmt?
hallo,
hatte heute morgen als ich zur "berufsschule" fahren wollte einen autounfall.
bin zwar VK versichert aber werden meine kosten trotzdem irgendwie anderst gedeckt so das meine versicherung nicht eingreifen muss???
danke
gruss daniel
Nee die Berufsgenossenschaft übernimmt z.B. nen Schaden der dir körperlich entstanden ist!
Aber den Schaden an deinem Auto oder an Autos Dritter muss du schon mit deiner Kaskoversicherung oder deiner KFZ-Haftpflicht klären!
Bist du denn selbst Schuld an dem Unfall?
Ein Wegeunfall hat auch schon direkte Vorteile, auch bei eigenem Verschulden.
Man muss zwar den (eigenen) Sachschaden selber bezahlen, hier dann vermutlich über die Vollkasko, allerdings sind sämtliche Kosten von der Steuer (Einkommenssteuer) am Jahresende als Arebitsaufwendungen, sogenannten Werbungskosten "absetzbar".
Aber auch nur das, was Du selber "als Geld" gezahlt hast. Übernimmt die Haftpflicht den Schaden am anderen Fahrzeug und die Vollkasko den eignen Unfallschaden, dann nicht diese Unfallschäden selber, sondern "nur" die daraus folgende, höhere Versicherungsprämie, den sogenannten "Höherstufungsschaden".
Nach Zahlung durch die Versicherung bekommt man von denen dann ggf. auf auf Anforderung ein Schreiben mit genau diesem "Höherstufungsschaden".
Ebenso wie die Ausgaben für Mietwagen oder öffentliche Verkehrsmittel auch "absetzbar" sind - nicht missverstehen mit "rückerstattet". Man bekommt nicht den Betrag wieder, sondern nur den darauf gezahlten Steueranteil.
Wenn Du aufgrund eines zu geringen (Azubi)-Gehalts noch keine Steuern bezahlst, dann brauchst Du das auch nicht machen. Wer nichts bezahlt, kann von diesem Betrag nichts zurückerhalten.
Die Berufsgenossenschaft ist nur für "Deinen Körper" zuständig. Eventuelle Arzt- oder Krankenhauskosten muss nicht Deine Krankenkasse zahlen, sondern bei einem Wegeunfall die BG. Ebenso wie ggf. notwendige Reha- oder andere Folgekosten aufgrund des Unfalls.
kann man sehen wie man will.
der vordermann bremst ich auch aber hab ihn trotzdem hinten links erwischt.
die straßen und sichtverhältniße waren auch nicht sehr gut.
Die Entscheidung ist dann tatsächlich umstritten
warst Du für den Abstand und den Straßenverhältnissen zu schnell, oder
warst Du für die Geschwindigkeit und den Straßenverhältnissen zu dicht
niemand weiß es.
"Linksfahrer" hat bereits die wesentlichen Punkte angesprochen.
noch mal schnell als Zusammenfassung:
* Schaden am anderen Fahrzeug übernimmt deine Haftpflicht
* Schaden am eigenen Fahrzeug übernimmt deine Vollkasko
* falls du Schäden erlitten hast, übernimmt das die Berufsgenossenschaft
Selber übernommene Kosten (Bsp. Selbstbesteiligung Versicherung) sind steuerlich absetzbar, sofern du Steuern zahlst.
Wenn du deine Versicherung nicht in Anspruch nehmen willst, sollte man die Schadenshöhe feststellen und dann prüfen ob du den Schaden selber bezahlen kannst (bei kleinen Schäden kann das günstiger sein - auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Nicht-Höherstufung in der Versicherung) => Rechenaufgabe