LED Stripes mit E-Nummer E4 10R-02 1517 legal?
Hall zusammen,
meine Frage ist, ob ich weiße LED Stripes mit der E-Nummer E4 10R-02 1517 vorne links und rechts auf 35 cm Höhe an der Stoßstange anbringen kann und diese legal als zusätzliche Positionleuchten betreiben darf. Anschließen würde ich sie ans Standlicht, sodass sie bei Stand- oder Fahrlicht mitleuchten.
Solche Stripes habe ich:
http://www.blauertacho4u.de/products/en/LED-Day-Light/LED-daytime-running-lights-White-Stripes-Slim-15-LED-E-Pruezeiche.html
Im Shop steht zum Thema Folgendes:
"Das E-Prüfzeichen 10R-02 1517 bezieht sich auf Positionsleuchten. Das heißt bei diesen Leuchten handelt es sich um Positionleuchten und nicht um Tagfahrlichter mit R87 Zulassung. Vom aussehen und vom Effekt her sehen die Leuchten aber wie Tagfahrlichter aus."
Ist dieser Anbau legal?
Als Tagfahrlicht sind sie nicht zugelassen. Aber darf ich sie als zusätzliches Positionslicht betreiben? Dürfen sie auch bei Abblendlicht mitleuchten? Muss das vorhandene Standlicht in den Scheinwerfern abgeklemmt werden?
Vielen Dank!
ZooN
Die Dinger sind UNZULÄSSIG, es handelt sich NICHT um eine für zulässige geprüfte Leuchte, weder "Positions-" noch sonstwas für ein Licht. Was in der Artikelbeschreibung steht, ist FALSCH.
Das Prüfzeichen "10R02" bedeutet ausschließlich, dass dieser Gegenstand auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft wurde:
Das Ding stört keine anderen Bauteile oder Baugruppen, zB. das Airbagsystem - mehr jedoch nicht.
Diese Zulassungsnummer tragen u.a. Autoradios, Fahrzeug-Alarmanalagen oder auch Scheibenwischermotore.
Der Begriff "Positionslicht" ist schon komplett daneben, es gibt keine "Positionslichter" an einem Kraftfahrzeug.
Kraftfahrzeuge haben ein "Begrenzungslicht", auch als "Standlicht" bezeichnet, oder auch "Umrissleuchten", die an LKW-Aufbauten ganz oben mit dem Standlicht zusammen leuchtet.
E4 = in den Niederlanden geprüft
10 = ?
R = Umrißleuchte (wie bei LKW oder Wohnmobilen)
02 = zweite Überarbeitung der Prüfvorschrift für Umrißleuchten
1517 = laufende Nummer
Standlicht vorne hat statt R ein "A";
Tagfahrlicht hat ein "RL" da stehen.
Exakt, ohne "A" Kennung sind die Dinger auch nicht zulässig als Standlicht, und da sie auch keine "RL" Kennung haben auch nicht als TFL.
Bei einer Leuchte steht ein einzelnes "R" für Schlussleuchte.
Bei einem Scheinwerfer ist es kein Einzelbuchstabe, sondern Teil aus einer Buchstabenkombination.
z.B.
HCR: Halogen-Fern- und -Abblendlicht
DC/R: Bi-Xenon
Ich habe mich beim TÜV erkundigt. LED Stripes mit E-Nummer E4 10R-02 1517 sind definitiv nicht zugelassen als TFL oder zusätzliches Standlicht.
Und wenn man sie dennoch montiert und erwischt wird erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Das wird dann richtig teuer: Bußgeld, kein Versicherungsschutz, TÜV-Vorführung um die Betriebserlaubnis wieder zu erhalten.
Der freundliche Herr vom TÜV hat mir geraten sie abzubauen. Sind sehr helle LED's und es ist zu bezweifeln, ob die vorgeschriebenen Lichtwerte eingehalten werden. Licht ist mir eh zu riskant. Da braucht der Unfallgegner nur behaupten er wurde geblendet. Hab den Verkäufer kontaktiert. Er nimmt sie zurück und erstattet die Kosten, obwohl sie bereits montiert wurden. Das ist auch besser so, da bei der Auktion angegeben war, dass die Leuchten legal im Straßenverkehr wären durch das E-Zeichen. Ich rate euch nur angegebene E-Zeichen usw. selbst zu prüfen oder euch ausgiebig kundig zu machen.
http://www.vgh.de/web/html/privat/ratgeber/auto/gebrauchtwagen/windschutzscheibe/index.html
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__22a.html
http://bundesrecht.juris.de/stvzo/__50.html
Okay, dann soll sich ZooN seine LED´s montieren.
Der Jahreszeit entsprechend vielleicht auch eine 40er LED-Lichterkette über die Motorhaube kleben, einen beleuchteten Weihnachtsbaum aufs Armaturenbrett stellen und eventuell noch eine Erzgebirgspyramide auf das Autodach schrauben.
Was soll schon passieren? Laut StVzo kann, muss aber nicht, die Betriebserlaubnis erlischen.
Wie schon geschrieben, Weihnachten steht vor der Tür, und das sind ja eben besondere Umstände.
Also einfach mal drauf ankommen lassen.
Es kann die Betriebserlaubnis kosten, muss aber nicht.