Hilfe, was kann ich tun?
Hallo, meinem Vater,73 Jahre, wurden in 04/2010 2Fiat Pandas für insg. 24.600€ verkauft. Diese 24.600 € wurden über 2 Kreditverträge voll finanziert mit Lfzt. 72 und 89 Monaten !?! Obwohl mein Vater noch
320 000,-€ Schulden fürs Haus hat! Wie kann ich das rückabwickeln, denn er kann sich das alles nicht mehr leisten?
Tochter
Wenn eine objektive Bonität zum Zeitpunkt des Kreditabschlusses vorhanden war, dann war das so.
Immerhin ein ziemlich erwachsener Mann mit nicht unerheblich Lebenserfahrung. Wenn keine "Entmündigung" (Vormundschaft oä.) zu dem Zeitpunkt vor lag, dann ist er, wie jede andere Person voll für sein Handeln und sich daraus ergebene Folgen haftbar.
Eine Argumentation in dem Sinne, dass Dir Einschränkungen in der Entscheidungsfähigkeit bekannt waren und auch Andere dies hätte erkennen können, ist taktisch kritisch.
Solche Dinge können Dich sehr leicht in die Mithaftung bringen, da Du dies trotz Wissen darum nicht verhindert hast um Dritte vor Nachteilen zu schützen.
Man kann über Insolvenzberater, Rechtsanwalt oder auch Verbraucherschutzeinrichtungen prüfen lassen, ob zum Vertragsabschluss eine ausreichende Bonität vorhanden war, aber sollte das sein, dann ist das so.
Dass eventuell der erste Kredit noch in Ordnung war und der Zweite nicht mehr hätte vergeben werden können, muss auch genau geprüft werden. Es kann durch die unmittelbare Nähe beider Käufe in Verbindung mit Bearbeitungszeiten bei der kreditgebenden Seite schon zu einer Überschneidung kommen.
Allerdings kann hier oft auch eher nicht die kreditgebende Seite übermäßig eingebunden werden, da allein aufgrund der engen zeitlichen Zusammenhänge eine "Vergesslichkeit" seitens des Kreditnehmers über seinen Schuldenrahmen nun nicht unbedingt vorliegen wird.
Auch etwas bei der Wortwahl aufpassen, ihm wurden nicht die Fahrzeuge verkauft, sondern er hat sie gekauft. Ohne Kaufwillen beim Käufer gibt es keinen Verkaufsgeschäft.
Auch hat er einen Kreditantrag gestellt und keinen Kredit aufgebügelt bekommen. Der Ablauf bei derartigen Geschäften ist da doch etwas zu beachten und nicht ganz unerheblich.
320.000 Euro Schulden auf den Haus sind immer relativ zum Gesamtvermögen zu betrachten. Wenn das Faktor 10 vorhanden ist, dann ist das deutlich besser als der Durchschnitt der Bevölkerung von Einkommen zu genutztem Dispokredit hat.
Wer für 320 gut ist, der ist für weitere 7,7% noch oben auf, eher selten plötzlich nicht mehr gut.
Weiterhin in einem Monat zwei Fiat Panda sind kaum für den Eigenbedarf, da könnten eventuell auch die ggf. Beschenkten in die Verantwortung genommen werden, sofern sie über Belastungen informiert waren.
ZB. als Eltern in Ruhe zusehen, wie der Opa sich Überschuldet um Abi-Geschenke für die Kinder, seine Enkel zu kaufen - da sind die Eltern recht schnell mit in der "Schuldenfalle" und hätten einschreiten müssen.
Auch existiert bei Kreditgeschäften ein zweiwöchiges Rücktrittrecht, da besteht nicht nur eine Nacht, um nochmals "darüber zu schlafen" und sich über die eingegangenen Belastungen gegenüber dem eignen Einkommen und sonstigen Verpflichtungen bewusst zu werden.
So einfach weil hohes Alter und bereits ordentliche Schulden und dann bekommt man das schon ohne weiteres geregelt, ist es nicht.
Hier müssen immerhin Dritte auf einiges an Geld verzichten und wenn da kein "richtiger" Grund im Rahmen eines deutlichen eigenen und einseitigen Verschuldens vorliegt, gelten geschlossene Verträge - oder reichen uU. sogar noch viel weiter.
Bei jeglicher Beweisführung gegen den Kreditgeber gilt ganz massive Vorsicht. Man sollte niemals nachweisen, dass dem Kreditnehmer hätte klar sein müssen, dass er seinen Ratenverpflichtungen nicht nachkommen kann oder konnte.
Schließt man einen Kredit ab, den man bereits erkennbar bei Abschluss nicht bedienen kann und wird, dann nennt sich das "Verbraucherkreditbetrug" und ist eine Straftat.
Mag sein, dass dies einen 73jährigen nicht mehr sonderlich kratzt, man darf aber nicht vergessen, dass ein betrogener Gläubiger schnell und problemlos Zugriff auf den gesamten Vermögensbestand des Betrügers (Schuldners) hat, um seine Forderungen auszugleichen.
Da muss der Gläubiger weder fragen noch bitte sagen. Eventuell dann zeitlich in den Rahmen passenden Umverteilungen von Vermögen im Rahmen von Erbschaftregelungen vor dem Tode verringern nicht die Möglichkeiten des Gläubigers, sondern erhöhen oft nur die Anzahl der im weiteren Verlauf dann verurteilten Straftäter.
Ich würde mit dem Kreditgeber reden, Fahrzeuge verkaufen, mit dem Verkaufserlös die Kredite ablösen, Restschuld umfinanzieren auf Raten, die bedienbar sind.
Parallel dazu auf eventuelle Mithaftung des Kreditgebers prüfen! aber nicht gleich lospoltern, das geht sehr oft nur in das eigene Knie und erhöht ganz massiv die Probleme.
Ein Kreditgeber wird kaum einer vorzeitigen Ablösung, Herausgabe vom "Brief" / Zulassungsbescheinigung 2 und Umfinanzierung zustimmen, wenn man ihm gleich zu Beginn vor das Knie tritt.
WOW. Was ist denn das für eine Villa, auf die man mit 73 noch 320k Schulden haben kann? Und welche Bank gibt einem in dem Alter noch eine derartige Hypothek plus zwei Kredite für neue Fiats mit Laufzeiten bis man über 80 ist? Zu der wechsle ich sofort.
Ohne dass ich irgend jemandem zu Nahe treten möchte, aber
1. Wie alt soll Dein Vater werden, um die € 320.000 Hypothek abzubezahlen?
2. Wie "Linksfahrer" schon sehr ausführlich geschrieben hat, ist Dein Vater alt genug, um solche Verträge abzuschließen.
Also, wenn Euch die Hypothek nicht belastet, kommt es doch auf die zwei weiteren Verträge auch nicht mehr an.
Weiterhin wird vor jedem Kreditabschluß eine Schufa-Auskunft eingeholt.
Mein Vorschlag: Geht zur Verbraucherberatung, die haben Adressen von kompetenten Fachleuten, die Euch wirklich weiterhelfen können.
Aber umsonst machen die das auch nicht.