Reifengrösse im Fahrzeugschein
Im Fahrzeugschein steht R15. Darf ich aber auch R16 Reifen auf mein Auto ziehen?
wenn du anschließend zum TÜV fährst zum eintragen bestimmt
Die Bezeichnung R 15 bzw R 16 steht für den Durchmesser der Räder am Fahrzeug. Falls in der Zulassung beide Radgrößen angegeben sind ist ein Betrieb möglich. Es ist dringend darauf zu achten ob die gewünschten Rad- Reifenkombinationen schon vom Hersteller freigegeben sind. Falls nicht erlischt der Versicherungsschutz. Weiterhin kann es zu Fahrzeugstillegungen bei Polizeikontrollen kommen.
Also immer erst zum TÜV oder der Werkstatt des Vertreuens fahren und nachfragen (Fahrzeugschein mitnehmen) was für das betreffende Fahrzeug zugelassen ist und eine ABE besitzt. Für diese Auskunft keine Gewähr.
Die Rad-Reifenkombination muss vom Hersteller freigegeben oder per ABE zugelassen sein; in den neuen Fahrzeugpapieren ist nur noch eine Rad-Reifen-Kombi eingetragen, in den Alten musste jede gefahrene Rad-Reifenkombi explizit eingetragen sein. Freigabe für die gefahrene Rad-Reifen-Kombi muss afaik im Fahrzeug mitgeführt werden.
Durch geänderten Abrollumfang des 16"-Reifens ggü. der 15"-Version ist evtl. eine Tachoangleichung nötig (Tacho darf 0 km/h zu wenig anzeigen und bis zu 7% zu viel)
Die Lenkfähigkeit muss gewährleistet bleiben über vollen Lenkeinschlagwinkel, die Reifen dürfen nirgends an der Karosserie schleifen (vor Allem bei geringen Einpresstiefen der Felgen und breiten Reifenformaten kann das schon mal vorkommen.)
Natürlich müssen dann auch 16"-Felgen her.
Wenn nicht im Schein vermerkt, dann ab zum TÜV oder beim Felgenkauf auf ne möglich ABE für Rad-Reifenkombination achten.
16"-Reifen passen natürlich nicht auf 15"-Felgen.
Umfang dürfte keine Rolle spielen, da der 16"-Reifen dann nur mit entsprechend niedrigerem Querschnitt zugelassen sein wird, also die Breite der Reifenflanke.
Bsp: Im Schein steht 175/65 R14...ergo 14"Felge
Würde auch passen: 195/50R 15 oder 175/70R13..
Aber immer aufe ABE oder Gutachten gucken...
Nein!