Autodrosseln
habe ein seat/marbella gekauft.der verkäufer sagte mir,ich könnte das auto fahren mit meiner mofaprüfbescheinigung,wenn ich es als krankenfahrstuhl anmelde.
habe mich erkundigt,das auto hat zuviel gewicht. das wäre versicherungsbetrug.
wer kann mir helfen??
Das geht schon seit weit über 10 Jahren nicht mehr.
Was noch als gedrosselte Panda/Marbella herum fährt, sind alte Fahrzeuge, die Bestandsschutz haben.
Es liegt auch nicht am Gewicht und einen Versicherungsbetrug begeht man auch nicht. Diese Infos sind falsch.
Krankenfahrstühle dürfen mit Mofa-Prüfbescheinigung gefahren werden, aber das müssen auch Krankenfahrstühle sein, also für den Zweck konstruiert, gebaut und zugelassen sein und der Fahrer muss auch "krank" sein, also eine entsprechend anerkannte Körperbehinderung mit Mobilitätseinschränkung haben.
Geht es darum, weil Du noch etwas zu jung bist, etwas warten, das Problem löst sich von allein, wenn man älter wird.
Geht es um einen Hintergrund mit einem Fahrerlaubnisentzug: keine Lücke gefunden.
Mofaprüfbescheinigung ist klar zu dem zugehörigen Fahrzeug zugeordnet:
- einspurig (kein Panda/Marbella)
- einsitzig (kein Panda/Marbella)
- max. 25 km/h (wäre über ein Leistungsdrossel möglich)
- max. 50 ccm Hubraum (kein Panda/Marbella)
Da Krankenfahrstühle auch nicht alle Kriterien erfüllen, ist für ein legales Fahren von diesen Fahrzeugen neben der Mofaprüfbescheinigung eben auch eine entsprechende Körperbehinderung plus Sondergenehmigung notwendig.
Ein Nichtbehinderter ohne entsprechende Sondergenehmigung nur mit einer Mofaprüfbescheinigung dürfen auch keinen "echten" Krankenfahrstuhl fahren. Auch das wäre dann ein Fahren ohne Fahrerlaubnis - Straftat.
Blödsinn, der Themenstarter hat es schon richtig erkannt. Das sind Personenkraftwagen, die unter Vortäuschen einer anderen Fahrzeugart versichert wurden. -> Betrug zum Nachteil der Versicherung.
Seat Marbella kann auf Grund des Leergewichtes kein Krankenfahrstuhl werden. Der bleibt auch mit 25 km/h PKW! Krankenfahrstühle hatten von jeher ein maximales Leergewicht von 300 kg. Da ist der Marbella weit von entfernt.
Lediglich die vor 2002 in der EU schon existenten Leichtkraftfahrzeuge, die bis 2002 in der BRD als (leichte) Pkw amtlich zugelassen werden mussten, konnten bei einem maximalen Leergewicht von 300 kg und bei einer Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h (bis zum 30.06.1999) bzw. 25 km/h und einsitzig (vom 01.07.1999 bis 30.08.2002) eine Betriebserlaubnis als Krankenfahrstuhl erlangen und haben somit Besitzstand. (Erad, Aixam, Ligier,...)
Wer einen Pkw als Krankenfahrstuhl versichert, der täuscht beim Versichern über die Fahrzeugart (Täuschung im Rechtsverkehr) und bekommt den gleichen Versicherungsschutz für den Mofapreis. Diese Versicherungsprämien für ein Mofa/KKR/Krankenfahrstuhl/Leicht-Kfz betragen nur einen Bruchteil der Pkw-Prämien. Somit entsteht ein rechtswidriger Geldwertvorteil. Und genau das ist ja auch die Absicht, den Pkw billigst zu versichern. Und das ist strafbar. Zudem hast du einen Verstoß gegen das KraftStG (Nichtzahlen von Kfz-Steuern) und einen Zulassungsverstoß (in den Verkehr bringen ohne amtliche Zulassung).
Nicht elektrobetriebene Krankenfahrstühle über 10 km/h bbH dürfen zudem ab dem 01.09.2002 nur noch ohne Führerschein gefahren werden, wenn im Zeitraum vom 01.07.1999 bis zum 30.09.2002 die Krankenfahrstuhlprüfbescheinigung (nicht Mofaprüfbescheinigung ) erteilt wurde.
Ansonsten ist eine Fahrerlaubnis (Kl. 5 vor dem 01.01.1989 oder AM und auch M und S -(alle drei nur bis 50 ccm) oder eben B) erforderlich. Sonst: Fahren ohne Fahrerlaubnis!
Und auch falsch: Auch nicht Behinderte dürfen diese Fahrzeuge fahren, müssen die gleichen fahrerlaubnisrechtlichen Vorschriften beachten. Das Urteil aus Bayern wurde ganz schnell kassiert!
Und -dass ist neu:
Mit der Mofaprüfbescheinigung dürfen seit Frühjahr 2017 (20. Änderungsverordnung zur FeV) auch dreirädrige Leichtkraftfahrzeuge gefahren werden, die eine bbH von 25 km/h nicht übersteigen.
-> § 76 FeV.