Fahrzeugbrief
Hallo, bin von (Gifhorn)Niedersachsen nach NRW umgezogen und habe nun folgendes Problem: Bin geschieden und habe meinen Fahrzeugbrief( mit meinen Namen) bei meiner EX-Frau vergessen. Nun wollte ich mein Auto bei der Zulassungsstelle Kreis Mettmann ummelden und dort sagte man mir ich müsse eine Briefaufbereitung in Gifhorn bestellen. Wenn diese per Fax an die Zulassung gefaxt wird sei dies kein Problem.
Ich rief erneut in Gifhorn an und dort teilte man mir mit, dass meine EX-Frau den Fahrzeugbrief hat sperren lassen.
Nun meine Frage, was kann ich tun?
Ich bin besitzer des PKW`s.
Der Fahrzeugbrief ist auf meinem Namen ausgestellt.
Ich kann mich nicht ummelden, nicht abmelden usw.
Meine EX- Frau ist telefonisch nicht mehr erreichbar.
Darf die Zulassungsstelle so einfach auf bitten meiner EX-Frau, den Fahrzeugbrief sperren?
Macht es Sinn, einen Rechtsanwalt einzuschalten bzw. eine Anzeige wegen Unterschlagung oder Diebstahl zu stellen?
Die Angelegenheit ist dringend, da ich bereits schon vom Kreis Mettmann ein Schreiben erhalten habe und bei nicht fristgerechten Ummeldung mit einem Bußgeld rechnen muß.
Über eine schnelle Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
Markus W. aus Mettmann
Mit "ich bin Besitzer" vermute ich, dass Du damit "Eigentümer" meinst, also Du hast das Fahrzeug gekauft, es steht Dein Name und nur Dein Name auf dem Kaufvertrag im Feld "Käufer".
Auch hat Deine Ex-Frau keine Ansprüche oder Forderungen (auch ggf. unberechtigte) mehr, also irgendwelche "Ausgleichszahlungen" oder vergleichbar gegen Dich.
Wenn Du Eigentümer des Fahrzeugs bist, dann bist Du auch Eigentümer von dem "Brief", somit ganz einfach von Deiner Ex das Ding unter Fristsetzung anfordern.
Kommt sie den in angemessener Frist nicht nach, dann eine "einstweilige Verfügung" zur Herausgabe bei Gericht (Rechtshilfestelle) beantragen und die dann einem Gerichtsvollzieher in die Hand drücken, der holt das Ding dann.
Aber wie schon geschrieben, es sollten keine Forderungen im Raum stehen.
Diebstahl geht in die Hose, da Du nicht bestohlen wurdest, sondern das Ding dort gelassen hast. Unterschlagung auch, da man durch den Einbehalt keine Bereicherung erhält
Ohnehin der größte taktische Fehler, da man sich damit selber dem Tatvorwurf einer falschen Beschuldigung (Straftat!) angreifbar macht - im Rahmen eines sogenannten "Rosenkrieges" dann eher nicht als unglaubwürdig abzuweisen.
Weiterhin würde erst einmal ein Ermittlungsverfahren anlaufen, ob überhaupt ein Diebstahl vorliegt, erst wenn nach 3-6 Monaten dann feststeht, dass es einer ist (wenn er einer wäre), würde man dann auch das Recht auf "das Diebesgut" haben.
Verlustanzeige von dem Ding geht auch nach hinten los, denn Du muss an Eides statt versichern, dass das Ding verlustig gegangen ist, das ist es aber nicht und schon hast Du eine "falsche eidesstattliche Versicherung" abgegeben und damit dann auch wieder eine Straftat begangen.
DU! hast beim Auszug einen Fehler begangen und nun Deiner Ex deshalb etwas an die Backe nageln zu wollen, wird (berechtigt) nach hinten losgehen.
Der schnellste und auch einfachste Weg: rede mit Deiner Ex freundlich und sachlich, alles andere, wie irgendwelches Kindergartenverhalten bringt noch mehr Probleme und Kosten für Dich.