Automatikgetriebe Mercedes Benz A 160 L
Wie ist die Laufleistung eines Automatikgetriebes beim Mercedes Benz A 160? Kann es sein, dass bei 75.000 km bereits die Kupplung oder das gesamte Getriebe erneuert werden muss?
Ich habe mir ein entsprechendes Fahrzeug gekauft und bekomme in der Anzeige der Automatik ein "F" angezeigt. Fehlerauslesung ergab: "Gangerkennung".
Kann mir jemand weiter helfen?
Der Mercedes Partner der den Fehler ausgelesen hat ist da wohl nicht in der Lage ne Aussage zu zu machen!?
N Automatikgetriebe hat in dem Sinne auch keine Kupplung ist sicher n Wandlergetriebe!
Hast du irgendwelche Probleme mit dem Getriebe sonst!
Gangerkennung hat ja eher was mit dem Wählhebel zutun!
Hallo, zunächst danke für die Antwort.
Ich habe das Fahrzeug erst gestern erworben und wollte es heute in meiner Werkstatt (keine Mercedeswerkstatt) durchsehen lassen. Auf der Fahrt dorthin habe ich den Fehler in der Anzeige bemerkt und das Fahrzeug fuhr nur "mit gebremster Leistung". Ich habe die Vorbesitzerin angerufen. Sie hat mir gesagt, dass sie nie Probleme damit hatte. Das Fahrzeug lief "wie geschmiert". Die Frage nach der Kupplung habe ich nicht aus dem Hinweis der Werkstatt sondern ich habe Aussagen im Internet gefunden, die ich so interpretiert habe. Ich bin leider nur ein Sesselsitzer und habe nicht so viel Ahnung von der Autotechnik.
Ja da solltest du dringend ne Mercedes Vertragswerkstatt aufsuchen die wissen da sicher am ehesten was zutun ist!
Und wenn dir da ein Getriebeschaden ins Haus stehen sollte würde ich so schnell wie möglich versuchen an die Vorbesitzerin zurückzugeben, nur weiß ich jetzt nicht wie das ist bei Privatverkäufen mit der Haftung und Garantie.
Kommt drauf an was im Kaufvertrag vereinbart wurde!
Ich habe das Fahrzeug über einen Händler erworben. Die Vorbesitzerin habe ich aus den Papieren entnommen und angerufen. Kann der Verkäufer hier evtl. haftbar gemacht werden? Ich habe einen Kaufvertrag nach ADAC-Muster mit Mängelprotokoll. Dieses enthält keine Aussagen über das Getriebe.
Wielange hast du den Wagen schon!
Der Händler muss ja zumindestens 1 Jahr Gebrauchtwagengarantie auf den Wagen geben dann ist dieser oder deren Versicherung auch haftbar für einen eventuellen Getriebeschaden!
An dem du dich aber eventuell finanziell mit beteiligen musst!
Ausser es ist erst unter 14 Tagen her dann würde ich versuchen den Wagen gleich wieder zu wandeln!
Wie oben geschrieben, habe ich den Wagen erst gestern erworben. Würde ihn eigentlich gerne behalten. Ich werde versuchen, mit dem Händler entsprechend einig zu werden. Vielen Dank für die Informationen.
Die Antworten haben mir sehr geholfen. So konnte ich den Fehler einkreisen und der Werkstatt noch entscheidende Tipps geben. ALlerdings hat sich jetzt herausgestellt, dass das Gangerkennungsmodul defekt ist und erneuert werden muss.