Müssen Felgen eingetragen werden, ja oder nein?
Hallo zusammen, ich habe mir vor kurzem einen Opel Astra 1.7 DTI, Bj. 2000, zugelegt. Im Fahrzeugschein ist die Reifengröße 175/70R14 84S eingetragen, tatsächlich sind auf dem Auto aber Räder in der Größe 195/60R15 88S montiert. Meinem Verständnis nach müssen, laut der Internetseite des TÜVs, nur Eintragungen vorgenommen werden, die über die Extras der Fahrzeughersteller hinausgehen, also z.B. externe Tuningteile. Da die jetztigen Felgen (also die 15-zöller) orginal von Opel sind, wäre eine Eintragung damit doch hinfällig, oder nicht? Somit sind sie ja als Extraausstattung zu sehen und wären eintragungsfrei.
Danke für die Antworten:)
Also, das Fahrzeug hat die neue Zulassungsbescheinigung bekommen. Im "alten" Fahrzeugbrief habe ich jetzt die Genehmigung für die aktuellen 15-zöller gefunden. Super, vielen Dank für den Tipp!
Hat das Fahrzeug eventuell beim Anmelden die "Neuen Zulassungsbescheinigungen" bekommen ?
Im Gegensatz zum "KFZ-Schein" stehen dort keine freigegebenen Optionsgrößen drin , sondern nur die Basisgröße .
Falls ja , beim freundlichen Opel-Händler vorbeischauen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen .
Ok wäre auch eine Kopie des alten KFZ-Scheins , in dem die gewünschte Größe eingetragen ist .
Falls das Fahrzeug einen alten KFZ-Schein hat und dort die gewünschte Größe nicht eingetragen ist , läuft's auf eine Eintragung durch den TÜV ( o.ä. ) hinaus .
Du redest von FELGEN eintragen lassen ... und wirfst anschließend nur mit REIFENdimensionen um Dich; das sind aber ZWEI Paar Schuh'
Da Du sagst, dass es "Original Opel-Felgen" sind, darfste die eintragungsfrei fahren, so weit sie für Deinen Fahrzeugtyp von Opel freigegeben sind (nicht alle Opel-Felgen passen auch auf alle Opels )
Mit den Reifen verhält es sich eben so:
Ist die Dimension 195/60R15 88S Für Dein Astra-Modell (bei dem Baujahr wohl Astra-F ?!) freigegeben, kannste 'se eintragungsfrei fahren; ansonsten NICHT bzw. nur nach Einzelabnahme und Erfüllung evtl. Auflagen wie z.B. Radläufe bördeln)
Typ-Freigabelisten hält jeder Reifenfachhändler, der Obbel-Händler und auch TÜV/Dekra zur Einsicht bereit.