Schweizer Bürger und Führerscheinentzug in Deutschland
Mein Mann, 65 Jahre alt, nie in Konflikt mit dem Gesetz.
Bei einem Seniorenausflug wurde ihm wegen Fahren in angetrunkenem Zustand der Fahrausweis zum ersten Mal (im Leben) in Deutschland entzogen.
Wie ist die Sachlage: Gilt der Entzug(Fahrerlaubnis) nur für ganz Deutschland=??? wie der Beamte gesagt hat, ja???
Darf mein Mann in der Schweiz mit seinem Führerausweis weiter Autofahren und gilt der Entzug nur für Deutschland?
Besten Dank für Ihre Kompetente Antwort.
Es war das erste Mal ******
EIlt................., DANKe
Entziehung der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot? Das ist die wesentliche Frage.
Grüezi und DANKE herzlich Bestatter, hier steht:
"""Fahrerlaubnis vorläufig" entzogen.
Wird das nun auch in der Schweiz gültig sein? Ich sehe, Sie sind Fachmann. Ich verstehe nur BAHNHOf
Der Führerschein wird zur Eintragung des Vermerks über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beschlagnahmt.
und dann die Gründe..........
komme in diesem Threat nicht so drus.
Es schtot aifach: dem Beschuldigten wird die Fahrerlaubnis "vorläufig" entzogen........Soll ich den ganzen Brief runter-rattern? wäre es sinnvoll und hilfreicher?
Liebe Grüsse
Der Ausweis hat er wieder bekommen. Wir wollen nur keine Fehler machen da wir pensioniert sind und so häufig in Deutschland und in der EU unterwegs.
also lieber Bestatter:
Diese Entscheidung hat die Wirkung einer vorläufigen Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis im "inland/Deutschland" Gebrauch zu machen.
Der Führerschein wird zur Eintragung des Vermerks über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis "beschlagnahmt".
Er hat den Ausweis jed. wieder bekommen. Kommt jetzt ne saftige Busse??????????
Besten DANK auf ihre geschätzte Antwort.
Hallo Collan,
grundsätzlich gilt:
Der Führerschein bzw. die Fahrberechtigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Kraftfahrzeug auf öffentlichem Verkehrsgrund fahren zu dürfen.
Die Entziehung der Fahrerlaubnis führt zu ihrem Erlöschen, es gibt also keine Fahrerlaubnis mehr. Um wieder zum Führen eines Fahrzeugs berechtigt zu sein, muss um Neuerteilung angesucht werden.
Aber:
Eine Fahrberechtigung/Führerschein kann immer nur von den Behörden des Landes entzogen werden in dem der Führerschein auch ausgestellt wurde!
Eine deutsche Behörde kann also keinen Schweizer Führerschein entziehen.
In diesem Fall gibt es als Alternative zur Entziehung der Fahrerlaubnis die sogenannte "Nutzungsuntersagung" gemäß § 69b Abs. 1 StGB.
Das bedeutet im Klartext das Du Deine Schweizer Fahrerlaubnis behältst, nur wird Dir das Recht entzogen diese Fahrberechtigung in Deutschland zu benutzen.
Dein Führerschein ist also - bis zum Ablauf der Entzugsfrist - in Deutschland ungültig!
Üblicherweise wird der Führerschein in einem solchen Fall zuerst von der Deutschen Polizei eingezogen/beschlagnahmt und dann an die Ausstellende Schweizer Stelle zurückgesandt.
Von dort sollte dann der Führerschein an den Besitzer zurückgegeben werden.
Die Nutzungsuntersagung gilt NUR für Deutschland!
In der Schweiz kannst Du also weiterhin ohne Probleme fahren.
Was das Bußgeld angeht -
das kommt darauf an wie viel Alkohol Du im Blut hattest.
Wenn man Dir den Führerschein entzogen bzw. beschlagnahmt hatte dann gehe ich von mindestens 0,5 Promille aus.
Das wären dann 500,-.Euro Bußgeld und 4 Wochen Nutzungsuntersagung in Deutschland.
Ab 1,1 Promille wird es dann echt teuer,
Geldstrafe oder in schlimmen Fällen sogar Freiheitsentzug,
6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis, also Nutzungsuntersagung in Deutschland.
Bei Ersttätern ist dabei eine Geldstrafe von ein bis zwei Netto-Monatslöhne und eine Nutzungsuntersagung von 6 bis 12 Monaten üblich.
Das ist alles was ich zu diesem Thema herausfinden konnte - natürlich alles ohne Gewähr, hier ist ja keine Rechtberatung.
Ich hoffe das hilft Dir fürs erste weiter.
Hallo zusammen
Mir wurde als Schweizer am Wochenende in Österreich den Führerschein enzogen.
Ich hatte 1.6 Promille. Selber schuld. Nicht zu entschuldigen.
Den Führerschein wird an die Schweizer Behörden übergeben.
Dard ich in der Schweiz trotzdem Autofahren.? Bekomme ich nur das Verbot für Österreich?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Freundliche Grüsse
Hallo, bitte lies Dir meinen Beitrag weiter oben durch.
Das darin gesagte gilt im wesentlichen auch für Dich.
Eine Fahrberechtigung/Führerschein kann immer nur von den Behörden des Landes entzogen werden in dem der Führerschein auch ausgestellt wurde!
Eine deutsche oder auch Österreichische Behörde kann also keinen Schweizer Führerschein entziehen!
Österreich hat jedoch das Recht der Nutzungsuntersagung, das bedeutet das Du den Führerschein in Österreich nicht benutzen darfst, also quasi ein Fahrverbot für Österreich.
In Der Schweiz gilt das Verbot nicht.
Ein Verbot das in der Schweiz gelten soll muss auch von einer Schweizer Behörde ausgesprochen werden!
Natürlich alles ohne Gewähr, hier ist ja keine Rechtsberatung.
Blecky
Hallo Blecky
Vielen Dank für Die Antwort.
Ja nur besitze ich keinen Führerschein mehr und kann somit auch in der Schweiz nicht mehr autofahren.
Meinen Sie dass ich auch in der Schweiz gesperrt werde, oder bekomme ich den Führerschein von der Schweizerbehörde wieder?
Freundliche Grüsse
Normalerweise ist es so das die Behörde des Landes in Dem das Vergehen stattgefunden hat - in Deinem Falle also Österreich - den Führerschein erst einmal beschlagnahmt.
Der Führerschein wird dann
- zusammen mit der Information über das Vergehen und dem Hinweis über die vorläufigen Aberkennung des Rechts, von der Fahrerlaubnis in Österreich Gebrauch zu machen -
an die Schweizer Behörden übergeben.
Diese sollten den Führerschein dann an Dich zurückgeben.
Da das ganze erst am Wochenende passiert ist denke ich mal das der Vorgang mindestens noch 14 Tage dauert...
Im Zweifelsfall wende Dich an die für Dich zuständigen Schweizer Verkehrsbehörden und frage nach wann Du das Dokument wieder zurück bekommst.
Denn so lange Du den Führerschein nicht wieder in den Händen hast darfst Du auch in der Schweiz nicht fahren!
Vielen Dank für di Antwort
Dsnn meinen Sie, dass ich in der Schweiz keine Sperre bekomme?
Ich denke mal nein!
ABER - es gibt leider immer ein aber...
Sie haben geschrieben das Sie mit 1,6 Promille erwischt wurden.
Das ist zumindestens hier in D nicht nur ein Verkehrsvergehen sondern eine Straftat!
Wie das in Österreich ist weiß ich nicht.
Es ist möglich das diese Straftat auch von den Schweizer Behörden im Rahmen der Amtshilfe verfolgt wird.
DANN KANN es sein das auch die Schweizer Behörde
Ihnen den Führerschein entzieht.
Das kann ich mangels Rechtskenntnis nicht beurteilen.
Aber solange Ihnen eben keine SCHWEIZER Behörde den Führerschein entzieht oder ein Fahrverbot ausspricht erhalten Sie Ihren Führerschein zurück und behalten das Recht in Der Schweiz weiterhin Auto zu fahren.
Ja ich denke Österreich und Deutschland ist kein Unterschied. Von dem her gehe ich von einer Sperre in der Schweiz aus.
Freundliche Grüsse