Muss die bank nach erfolgreicher insolvens die autopapiere rausgeben?
hallo ich habe eine frage.mein sohn hat einen daewoo espero baujahr 1996.der orginalkfzschein befindet sich noch bei der finanzierungsbank. er hat nur eine kopie. wie verhält sich die lage,wenn er das auto jetzt entschrotten lassen müsste?kann er das auch mit der Kopie des kfz scheines tun ode rmuss es das orginal sein? mein sohn war leider gezwungen ein privates insolvenzverfahren zu machen,das auto war mit drin also die shculden die er bei der bank hatte.jetzt hat mein sohn seit anfang des jahres die restschuldbefreiung,ist also eigentlich shculdenfrei.muss die bank ihm jetzt den orginalschein rausgeben oder wie ist das für den fall das er das auto verschrotten müssen?
die bank bei der die kfz papiere hinterlegt waren,hatte das ganze aber nachdem die monatlichen raten nicht mehr bezahlt wurden,an einen anwalt übergeben und genau der weiß selbst nicht so genau wie sich die sachlage nun verhält.deshalb will er sich jetzt die akte zukommen lassen. werde dann nächste woche nochmal ein paar telefonate führen.dann muss halt der anwalt die papiere zur zulassungsstelle schicken oder die müssen das auto zurücknehmen.muss doch einen weg geben.
Wie oft soll das Thema denn noch durchgekaut werden?!:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/245...
Ich weiß nicht, ob ich ständig in der öffentlichen Domain rumposaunen würde, wer von meinen Verwandten ein privates Insolvenzverfahren absolviert hat. Ich glaube, ich würde darüber selbst im engsten Kreis Stillschweigen bewahren. Ich bin da vielleicht ein wenig Old-School, aber mir wurde noch beigebracht, was Peinlichkeit und Scham ist.
Zur Frage: Wenn die Sache schon bei einem Anwalt ist, dann ist die nächste Instanz ein Gericht, aber sicher nicht ein Forum für Fragen zum Thema Auto. Ich würde also stillschweigend abwarten und nicht weiterhin im WWW rumposaunen, daß mein Sohn insolvent ist. Sorry, aber so bin ich von meinen Eltern erzogen worden. Vielleicht hab ich deshalb noch nie ein privates Insolvenzverfahren einleiten müssen.
Da gebe ich Bestatter recht. Bin da auch wie er sagt "Old School".
Allerdings ist der TE hier anonym und sucht dringend Hilfe, deswegen sollte es jeder für sich entscheiden wo er die her holt.
Ich würde dir raten dir die Hilfe nicht aus einem Forum zu holen. Dein Sohn soll sich diese Hilfe von einem Rechtbeistand holen. Dann ist er auf der sicheren Seite.
Wie anonym ist anonym? Ich weiß jetzt, daß jemand, der in Halle einen 1996er Daewoo Espero hat, insolvent ist. Das ist die Gegend um die Eislebener Chausee in Halle Neustadt bei der Galopprennbahn. Wie viele Daewoo Esperos gibt es da? Vor welchem Haus parkt er? Welcher Name steht auf den Klingelschild?
nein das hast du verkehrt verstanden,es geht hie rnicht um mich sondern um meinen sohn und der wohnt nicht hier im osten,sondern in den alten bundesländern.
somit sucht man hier vergeblich nach ihm
Alles etwas merkwürdig,
eine Bank beauftragt einen Anwalt, der keine Ahnung von Insolvenzrecht hat?
Welche Bank beauftragt für solchen Pipifax einen externen Anwalt und hat keine eigene Rechtsabteilung mit dutzenden eigenen Anwälten?Dein Sohn hat einen Insolvenzbegleiter vom Gericht beigestellt bekommen, der ebenso keine Ahnung vom Insolvenzrecht hat?
Wieso fragt Dein Sohn nicht seinen Peter Zwegat, der sich um solche Dinge beratend kümmern muss, weil es seine von Gericht bestimmte Aufgabe ist?
Im Insolvenzverfahren hat jeder Gläubiger die gleichen Rechte, keiner darf besser gestellt sein, keiner darf sich besser stellen, zB. durch einen zusätzlichen Pfand. Damit würde ein Gläubiger die anderen Gläubiger schlechter stellen, weil er deren Zugriff und den Zugriff des übergeordneten Insolvenzverwalters auf noch vorhandenen Werte massiv einschränkt.
Üblicherweise hätte der "Brief" bei Eröffnung des Insolvenzverfahren herausgegeben werden müssen und zwar an den Insolvenzverwalter bzw. freundlicher Insolvenzbegleiter des Schuldeners. Der hat die Kontrolle über alle Werte während der 6jährigen Wohlfallensphase.
Während eines laufenden Insolvenzverfahrens dürfen keine neuen Schulden gemacht werden, oder, wenn sich doch eine Bank darauf einlässt, können die Schulden kaum in ein laufendes Insolvenzverfahren nachträglich mit einfließen.
Es kann ja sein, dass dieser "Brief" nicht von der Bank bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens zurückgeschickt wurde; es kann sein, dass Dein Sohn vergessen hat, dem Verwalter zu sagen, dass das Ding bei der Bank liegt; es kann sein, dass der Verwalter vergessen hat, das Ding zurück zu fordern;
aber selbst wenn man das alles noch glaubt, es kann nicht sein, dass eine Bank nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens das Ding dann nicht herausrückt.
Die am Ende des Insolvenzverfahrens erteilte Restschuldbefreiung ist ein Gerichtsbeschluss an die Gläubiger. Eine unmissverständlich klares Gerichtsurteil, sämtliche Schulden zu erlassen.
Ein Missachten eines Gerichtsbeschlusses hat massive strafrechtliche Konsequenzen - und das soll ein von einer Bank beauftragter Anwalt nicht wissen und muss es erst prüfen?
Hier passt für ein übliches Privat-Insolvenzverfahren so etliches ganz und garnicht zusammen.
Da Du als Elternteil deutlich entfernt vom Sohn bist und vermutlich alles nur von Deinem Sohn erzählt bekommst, könnte es eventuell sein, dass die Erzählungen Deines Sohnes nicht so ganz den Tatsachen entsprechen, oder einige nicht ganz unerhebliche Details fehlen.