Wertverlust
erstzulassung märz 2010
unverschuldeter Unfalll
welche wertminderung haben wir zu erwarten
Toll. Damit kann keiner was anfangen. Woher sollen wir wissen, wie schlimm der Unfall ist? Wenn deine Frage so ungenau ist und du auch sonst keinerlei Angaben zum Auto machst...
So ist alles drin von einer neuen Stoßstange bis zum Totalschaden.
Kommt auf die Heftigkeit des Unfalls an.
Die Wertminderung des Fahrzeuges findet man im Unfallgutachten.
Alles andere ist Kaffesatzleserei.
Is von nun an ein Unfallwagen.Mehr kann man nicht sagen.
Es muss kein Unfallwagen sein.
Zwischen den Begriffen "unfallfrei" und "Unfallfahrzeug" gibt noch einen dritten Zustand, für den leider in der deutschen Sprache keinen Begriff gibt.
Ein Unfall ist klar definiert, unter anderem über "ein unvorhergesehen eingetretenes Ereignis" und somit ist das Fahrzeug sicher nicht mehr "unfallfrei".
Aber der Begriff "Unfallwagen" ist an den Schaden gebunden. Früher waren das mal 1.500 Euro Reparaturkosten basierend auf einer fachgerechten Reparatur nach Herstellervorschrift in einer Vertragswerkstatt.
Seit etwa 2007 nur noch dann, wenn bei einer Reparatur der Neuzustand nicht erreicht wurde. Ist das Fahrzeug nur durch reines Teiletauschen von Kotflügel, Scheinwerfer, Stoßstange und auch Lackarbeiten wieder vollständig herzustellen, ist es kein "Unfallfahrzeug".
Ist jedoch noch irgendwo ein Knick in einem Holm oder eine neue Schweißnaht, wo ein neuer Holm angesetzt wurde, also eine unfallbedingte bleibende Veränderung vorhanden, dann handelt es sich um ein "Unfallfahrzeug".
Vorher nicht, daher oftmals auch möglich: nicht unfallfrei, aber noch lange kein Unfallfahrzeug. Man muss weder einen Unfall beim Verkauf angeben, noch das Fahrzeug als Unfallfahrzeug beschreiben, aber man darf es nicht "unfallfrei" nennen. Es ist der andere Zustand zwischen diesen beiden Begriffen.
Kleine Feinheit: wurde der Schaden vorsätzlich verursacht, also mit dem Hintergrund eines Versicherungsbetruges oder auch ganz klischeehaft die durchdrehende Gattin, die das Fahrzeug der treulosen Ehemannes modifiziert, ist das kein Unfall, sondern eine (vorsätzliche) Sachbeschädigung. Das Fahrzeug ist nach solchen Umbaumaßnahmen, selbst wenn die Wiederherstellung erhebliche Schweißarbeiten nach sich gezogen haben, immer noch "unfallfrei".
Weitere Feinheit: In Verkaufs-ANGEBOTEN, also Zeitungsanzeigen, oder Online bei mobile und Co oder auch der Zettel hinter der Scheibe, muss ein "Unfallschaden", "unfallbeschädigt" oder der "Unfallfahrzeug" nur dann angegeben werden, wenn er unrepariert ist.
Ist der Unfallschaden repariert, dann muss man dies im Angebot nicht nennen, auf besondere Nachfrage eines Kaufinteressenten dann allerdings schon. Im Kaufvertrag muss dann das "Unfallfahrzeug" erscheinen, sofern es auch eines ist.