Ob niemand bezahlt oder der "Eigentümer" des Baumes oder die Teilkasko, ist abhängig vom eigenen Versicherungsvertrag, also den Versicherungsbedingungen und der Windstärke.
Bis Windstärke 7 müssen Gegenstände wie Bäume oder Dachziegel, für andere "sicher" sein, sind sie es nicht, dann hat der Grundstückseigentümer eventuell seine Verkehrssicherungspflicht missachtet und haftet für entstandene Schäden.
Ist jedoch der Grundstückseigentümer seiner Verkehrssicherungspflicht nachgekommen, zB. durch eine maximal 7 Monate alte Untersuchung durch einen Fachbetrieb und zeigte der Baum keine unmittelbar vorher erkennbaren Schäden oder Gefahren für Dritte, zB. Faulstellen oder große lose Äste, dann ist der Grundstückseigentümer aus der Haftung raus. Nennt sich "natürliches Lebensrisiko".
Er ist seiner Sicherungspflicht nachgekommen und wer sich korrekt verhält, der haftet nicht. In diesem Falle zahlt niemand, außer die eigene Vollkaskoversicherung.
Ab Windstärke 8 handelt es sich um "Sturm" und bei Sturm "dürfen" Bäume umfallen ohne dass der Grundstückseigentümer haftet, unabhängig vom tatsächlichen Pflegezustand des Baumes.
Allerdings sind Sturmschäden, also ab Windstärke 8, von der Teilkasko abgedeckt. Hat man keine Teilkasko, bekommt man kein Geld, von niemandem.
Somit jetzt ein offizielles Schreiben von zB. dem örtlichen Wetterdienst / meteorologischen Institut oder auch der Feuerwehr besorgen, welche Windstärke zum Schadenszeitpunkt vorherrschte.
Bis einschließlich Windstärke 7 der Grundstückseigentümer, WENN der keine Baumpflege nachweisen kann. Kann der das, dann die eigene Vollkasko.
Ab Windstärke 8 dann die Teilkasko, der Baum-Besitzer ist ab 8 ohnehin raus.
Die Grenze bei 7/8 ist der aktuelle Stand der allgemeinen Teilkasko-Versicherungsbedingungen. Man sollte im eigenen Vertrag nachlesen, ob diese Grenze beim eigenen Vertrag eventuell niedriger liegt und die TK früher zahlen muss.