Gebrauchtwagenkauf
Hallo
ich habe im Mai ein Gebrauchtwagen für 2000 euro gekauft, tüv hatte das Fahrzeug
Im März neu bekommen also tüv 03/2012.
proberfahrt, war in Ordnung, das Auto lief gut.
Leider hatte ich keine Möglichkeit das Auto von unten auf einer Bühne zu begutachten.
Neulich hat etwas unterdem Auto getropft
Und beim Nachsehen habe ich festgestellt das es nur Wasser war, aber auch leidergottes der Rahmen durchgerostet ist.
Aber schon sehr stark und nicht erst seid gestern, das Auto hätte nie tüv bekommen dürfen.
Mittlerweile macht das Fahrwerk zu schaffen
Vor ca. 2 Wochen war ich unterwegs da hat die Motorwarnleuchte (Stopp) rot aufgeleuchtet, ich bin gleich rechts ran, Motor aus und nachgeguckt, aber konnte nichts defektes feststellen auf der fahrt zur Werkstatt ging die Kontrollleuchte dann wieder aus und beim Fahrzeugdaten auslesen wurde auch nichts fehlerhaftes festgestellt, aber seit dem nagelt der Motor zunehmendst schlimmer, ich glaub der macht nicht mehr lang!Ich habe das Fahrzeug von einem Händler von "mobile.de" gekauft!
meine frage ist nun:Kann man nach 3 Monaten noch reklamieren oder wie kann man(wenn überhaupt)dagegen vorgehen?
Man kauft keinen Gebrauchtwagen, ohne sich das Fahrzeug von unten anzusehen. Das gehört dazu. Alles andere ist einfach dumm.
Weiterhin kommt es darauf an, bei wem du dein Fahrzeug gekauft hast. Ob von privat o. Händler. Beim Privatmensch gibt es keine Gebrauchtwagengarantie, sofern eine solche nicht beim Verkauf vereinbart wird. Dann hast du keine Chance.
Beim Händler gibt es eine 1-jährige Gebrauchtwagengarantie. Allerdings wird der mit Sicherheit behaupten, dass er vom Rost am Rahmen nichts wusste. In solchen Fällen solltest du einen Anwalt ins Boot holen. Sonst stehst du auch im Regen...
"Garantie" hat man beim Gebrauchtwagenkauf von einem gewerblichen Anbieter generell nicht, das ist eine freiwillige Zusatzlesitung des Verkäufers, die aber vertraglich genau geregelt ist und in welchem umfang Mängel erstattet werden. Was du meinst, ist die gesetzlich vorgeschrieben "Gewährleistung", die aber andere Leistung als eine "Garantie" umfängt...