TÜV Gebrauchtwagenzertifikat trotzdem Mängel
Habe beim Händler ein Auto gekauft BJ2003.
Auf Anraten des Händlers wurde ein Gebrauchtwagenzertifikat gemacht. Nach 5 Tagen bin ich nochmal zu Renault gefahren.
Die stellten fest: Federbruch vorn, Manschette Lenkgetriebe, Hinterachsaufhängung defekt, Ölverlust Ablassschraube, Zahnriemen hätte vor 2 Jahren gewechselt werden müssen, kein Warndreieck, kein Verbandskasten.
Ich fragte den Händler wegen Sachmängelhaftung. Er sagt, wenn der TÜV keine Mängel feststellt, gibt es auch keine. Ich alles erst bei uns aufgetreten. Wie muss ich mich Verhalten.
Was ist denn der Prüfungsumfang dieses Zertifikates und was ist dort als Begutachtung des Fahrzeugs aufgeführt?
Zahnriemen, Warndreieck und Verbandskasten liegen in der Verantwortung von Fahrer/Halter. Das ist nichts anderes wie ein voller oder leerer Benzintank, somit kein Mangel.
Ölverlust Ablassschraube ist wie stark? Alles, was eine Werkstatt reparieren möchte und kann ist nicht unbedingt ein relevanter technischer Mangel am Fahrzeug.
Federbruch ist beim alten Twingo leider nichts ungewöhnliches, aber das passiert von hier auf jetzt. Dies kann tatsächlich erst nach dem Kauf passiert sein. Wie sehen die Bruchflächen aus, daran kann man grob das Alter des Defektes erkennen.
Manschette Lenkgetriebe ist ein Bauteil, was einer üblichen Abnutzung bzw. Alterung oder auch Verschleiß unterliegt. Dies kann somit völlig im Rahmen der üblichen Alterung sein. Ist halt ein Gebrauchtwagen mit entsprechender Abnutzung und unterliegt damit vermutlich auch nicht der gesetzlichen Gewährleistung.
Bei der defekten Hinterachsaufhängung ist auch nichts genaues verifiziert, was ist dort defekt?
Auch hier besteht bei einem Twingo die nicht geringe Möglichkeit, dass dies ein nutzungsüblicher Zustand bei diesem Fahrzeug ist.
Hier liegt noch viel Arbeit, damit aus einem tatsächlich vorhandenen Mangel auch ein Gewährleistunsmangel wird, den der Verkäufer auf seine Kosten beseitigen muss.
Als erstes der Abgleich mit dem Inhalt dieses Zertifikates und Festellung, ob die in der Werkstatt gefundenen Dinge überhaupt ein relevanter Mangel sind.
Dafür bietet sich eine Gebrauchtfahrzeugüberprüfung bei einem Sachverständigen an. Der ist unabhängig und unterliegt nicht dem Verdacht, aus Gewinndenken einen unerheblichen Mangel zu beseitigen.
Mit diesem Gutachten kann man dann auch eventuelle Differenzen zu diesem Zertifikat ermitteln und den Zertifikatsaussteller damit konfrontieren.
Beim originalen TÜV-Gebrauchtwagenzertifikat muß das Ergebnis in folgenden Punkten lauten wie beschrieben:
Innenraum
Bedienungseinrichtungen ohne Mängel
Keine Mängel an der Funktion der Heizung, Sitzheizung, Lüftung oder Klimaanlage erkennbar
Mechanik der Sitze in Ordnung
Innenraum gepflegt und ohne Mängel
Lenkung
Kein erkennbares Spiel an den Übertragungselementen
Einwandfreie Funktion des Lenkgetriebe
Kein Ölverlust am Lenkgetriebe
Geradeauslauf und Lenkungsrücklauf ohne Beanstandung
Lackierung
Lackierung insgesamt in Ordnung, Ausbesserungen fachgerecht durchgeführt
An Lackierung keine Kratzer bis aufs Blech oder andere Schäden erkennbar
Karosserie
Kein Unfallschaden erkennbar
Keine großflächigen Beschädigungen oder Dellen
Anbauteile unbeschädigt und vollständig vorhanden
Karosserie oder Bodengruppe ohne Korrosionsschäden
Motorhaube, Kofferraumdeckel, Türen oder Schiebedach ohne Funktionsstörungen
Verglasung unbeschädigt
Antrieb und Auspuffanlage
Motor, Getriebe und Achsantrieb ohne Ölverlust
Dichtes Kühlsystem
Dichte und ausreichend befestigte Auspuffanlage
Abgasuntersuchung länger als 6 Monate gültig
Gute Schaltbarkeit des Getriebes und keine untypischen Geräusche
Bremsanlage
Radbremsen ohne übermäßigen Verschleiß
Ausreichende Wirkung der Betriebs- und Feststellbremse
Bremsflüssigkeitsstand in Ordnung, Hebelweg an Betriebs- und Feststellbremse im zulässigen Bereich
Elektrik/Beleuchtung
Scheinwerfereinstellung korrekt
Instrumente oder Kontrolleinrichtungen ohne Mängel
Elektrischer Fensterheber und elektrisches Schiebedach ohne Mängel
Unbeschädigtes und einwandfrei funktionierendes Verdeck bei Cabriolets
Fahrwerk
Kein erkennbares Spiel von Fahrwerksteilen
Dichte Stoßdämpfer
Reifenprofil mehr als 3 mm
Felgen unbeschädigt und nicht oxidiert
Quelle:
http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/bewertungen_gutachten_zertifikate/gebrauchtwagenzertifikat/1_vorab_informieren
hallo
habe in etwa das gleiche erlebt mit nem gebrauchten neu tüv abgenommenen vom autohaus gekauft.
habe den tüv prüfer angerufen und habe mich erkundigt mit den mängeln die ich hatte , und gefragt ob dieses auto tüv bekämme und er meinte auf gar keinen fall,so nun ließ ich ihn meinen richtigen namen wissen und auch vom autohaus und wies ihn darauf hin das er selbst dieses fahrzeug tüv abgenommen hatte und ich ihn im falle eines unfalls haftbar mache.
die sache ging gleich ins rollen autohaus rief an und beseitigte die mängel weil ich hab noch darauf hinggewießen das ich die sache öffentlich machen werde wen sich nichts tut,
Ich habe gleich beim TÜV angerufen, die sagten mir das man sich der Sache annehmen wird. 2 Tage später ein Anruf vom Chef der sagt das Autohaus wird die gebrochene Feder ersetzen ev. auch Hinterachs-Gummilagerung. Danach wird vom TÜV nochmal kontroliert. Die Feder war schon länger gebrochen weil starker Rostansatz an der Bruchstelle. Die Gummilager an der Hinterachse sind abgerissen. Wenn das Autohaus einen Service ins Wartungsbuch einträgt, gehe ich davon aus das wenigstens ein Hinweis aus den Zahnriementausch gemacht werden muss.
Das Ölleck war eine nicht gewechselte Dichtung beim Ölwechsel.
Na also, klappt doch, wenn man Beweise schafft und die zuständigen Leute anspricht.
Zahnriemenwechsel gehört nicht zum Inspektionsumfang, dies muss extra beauftragt werden.
Es findet sich nur dann etwas, wenn diese Arbeit ausgeführt wurde, eigentlich immer durch einen gesonderten Aufkleber im Motorraum, oft auf der Zahnriemenabdeckung, eigentlich immer als eigenständiger Hinweis im Inspektionsheft und immer durch das Vorhandensein einer Rechnung über diese Arbeitsleistung.
Genau, was Du auch geschrieben hast:
"..., gehe ich davon aus das wenigstens ein Hinweis aus den Zahnriementausch gemacht werden muss."
Völlig richtig, wurde ein ZR-Wechsel gemacht, findet sich auch ein Hinweis. Kein Hinweis auf einen ZR-Wechsel bedeutet kein ausgeführter ZR-Wechsel.
Aber das ist doch eigentlich nichts Neues. Kein Hinweis bedeutet immer nicht ausgeführt, auch beim Ölwechsel: Kein Zettelchen im Motorraum und keine Rechnungsposition darüber, ist der klare Nachweis, dass kein Ölwechsel ausgeführt wurde.
Ich habe einige Jahre beim TÜV Nord in der Region Kiel-Lübeck gearbeitet. Mir wurde in 6Augengespräch von dem Regionalleiter Herrn K. und Herrn N mitgeteilt das ich HUs in Zukunft in 10min. zu erledigen hätte.
Ich solle alles nicht zu genau nehmen. 5 Minuten würden völlig für eine Prüfung eines KFZ reichen.
Ich solle doch mehr Umsatz machen und weniger gucken.
Ich würde dies auch unter Eid aussagen!
Da ich dies nie mit meinen Gewissen vereinbaren konnte und vernünftig nach Gesetz geprüft habe, habe ich für mich keine Zukunft beim TÜV Nord gesehen.
Zudem gab es viele Werkstätten die mir die Bremsenprüfung verweigert haben, so das ich die Fahrzeuge nicht prüfen konnte.
Z.B.: "Wenn Sie über den Bremsenprüfstand fahren, brauchen Sie nicht wiederkommen."