Guten Tag
Guten Tag.
Ist es richtig, dass bei einer mit Laserpistole gemessenen Geschwindigkeitsüberschreitung, kein Nachsenden des Bussgeldes erfolgen darf, sondern nur sofort angehalten werden muss und die Strafe festgelegt wird?
MfG
Soweit ich weiß JA, denn da wird ja kein Bild gemacht, auf dem man im nachhinein sehen kann, wer gefahren ist. Es soll aber wohl auch moderne Lasergeräte geben, die ein Foto machen. Ich denke aber, dass diese seltener benutzt werden, denn jedes mal wenn ich eine Lasermessung sehe, steht etwas weiter dahinter eine Streife, die die Jenigen raus zieht.
Die "Laserpistolen" speichern die gemessene Geschwindigkeit im Display. Die Anzeige bleibt so lange gespeichert, bis der Autofahrer mit seiner Geschwindigkeitsübertretung konfrontiert wird. Dann wird ein Protokoll erstellt in dem der Vorwurf dokumentiert wird. Niemand muss sich schließlich selbst belasten. Sollte man den Vorwurf bestreiten oder ist die gemessene Geschwindigkeit so hoch, dass es Punkte gibt, geht es an die entsprechende Verkehrsbehörde weiter.
Der beschuldigte Autofahrer muss allerdings das Protokoll unterzeichnen, auch wenn er den Verstoß nicht zugibt.
Wird die Strafe bei niedrigeren Geschwindigkeitsverstößen bezahlt, ist die Sache erledigt und nichts folgt.