Situation nach KfZ-Abmeldung
Wo ist gesetzlich geregelt, was ich am Abmeldetag mit dem abgemeldeten KfZ noch tun darf. Steuern und Versicherung enden um 0.00 nächsten Tag.
(4) Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette UND RÜCKFAHRTEN NACH ENTFERNUNG DER STEMPELPLAKETTE sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder einer Abgasuntersuchung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Das Thema hatten wir erst:
http://www.autoplenum.de/Antworten/D/235...
Generall ist es so, daß das Fahrzeug mit der Abmeldung abgemeldet ist.
Hab da so n Dejavue....