Unabsichtlich Fahreflucht
Guten Tag,
ich habe wohl in einer sehr engen Straße mit meinem Außenspiegel einen anderen Außenspiegel berührt. Habe es wohl nicht gemerkt da auf der Fahreseite sträucher wahren die mein Auto stark berührten und ich so nichts von einer Berührung meinse Außenspigels bemerkt habe. Nach ca. 1 Stunde kam die Polizei und nahm eine Anzeige auf. Ein Bürge hat das wohl mitbekommen und hat die Polizei informiert. Wie soll ich mich am besten verhalten. Habe auch der Polizei gesagt das ich nicht bemerkt habe.
hallo
die polizei hat den schaden jetzt aufgenommen ( gehe davon aus ), da hätte man fragen können was auf dich zukommt und wie man weiter vorgehen sollte / müsste / könnte.
ich würde, in deinem fall, mich von einen anwalt beraten lassen.
martin
"Unabsichtlich Fahrerflucht" gibt es nicht. Das ist eine Straftat zu der Vorsatz (Absicht) gehört. Entweder man ist absichtlich abgehauen oder nicht.
Allerdings gibt es kein "habe ich nicht mitbekommen", sondern ein "hätte es mitbekommen müssen oder nicht". Eine persönliche Ablenkung durch Quatschen mit dem Beifahrer, lautem Radio oder - wie hier - durch eine Sache auf der anderen Fahrzeugseite, gibt es nicht.
Im Streitfall wird grundsätzlich ein Gutachter anhand der Beschädigung (Art, Größe und Stelle) entscheiden, ob man es hätte bemerken müssen oder nicht bemerken konnte. Die Schwelle dafür, insbesondere bei einem Außenspiegel, der direkt im Sichtfeld des Fahrers ist, ist da nicht sehr hoch.
Sollte festgestellt werden, dass der Unfall hätte bemerkt werden müssen, dann liegt eine Fahrerflucht, genauer "unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" vor.
Strafe dafür sind üblicherweise 40 Tagessätze, also knapp 1,5 Netto-Monatsgehälter, Führerscheinentzug mit 6 Monaten Sperrfrist vor Neuerteilung plus 7 Punkte plus Verfahrenskosten mit etwa 80 Euro.
Ist jedoch vom entstandenen Schaden abhängig. Ein klassischer, aber noch kleinerer Spiegelklatscher liegt bei etwa 400 Euro Bußgeld und 3 Monate Fahrverbot + 7 Punkte + etwa 60 Euro Kosten.
Ablauf ist, wie bereits schon erlebt: Polizei kommt und schaut den Schaden an, nimmt Aussagen auf (man muss keine machen, außer zur Person, also Name und Anschrift) und dann wird anhand vom Schaden und Aussagen (hauptsächlich Zeugen) ermittelt, ob man das hätte bemerken müssen oder nicht.
Hätte man, geht das zur Staatsanwaltschaft und die wird dann ein Briefchen schicken, dass gegen einen als Tatverdächtiger/Tatbeschuldigter in einem Strafverfahren wegen ... ermittelt wird.
Dann zu einem Anwalt, aber nicht für Wald und Wiese, Familie und Seerecht, sondern Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nicht einer, der "es auch macht", sondern der eine Ernennungsurkunde dafür im Wartezimmer hat. Es geht hier nicht um Spielkram, sondern um eine Straftat, deren Strafen richtig doll Aua machen.
Liegt eine Straftat vor, dann bezahlt den Rechtsanwalt keine Rechtsschutzverischerung - die sind bei Straftaten raus. Ebenso zahlt keine Versicherung den Schaden.
Allerdings sollte hier nicht vergessen werden, dass auch ohne Straftat ein Unfall verursacht und jemand geschädigt wurde, dem man Schadensersatz zu leisten hat.
Daher jetzt die Versicherung sofort informieren, dass da was kommen wird. Ist der Schaden entsprechend gering, dann kann man ihn selber zahlen ohne in der Schadensfreiheitsklasse zu steigen. Ist der Schaden jedoch höher und man hat es versäumt innerhalb der Meldefrist die Versicherung zu informieren, dann kann es sein, dass die nicht zahlt und man muss auch einen hohen Schaden selber tragen.
Somit sollte man in solcher Situation immer machen:
Versicherung informieren, gegenüber Polizei nichts sagen und kommt ein Briefchen der Staatsanwaltschaft über die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens oder eine Einladung zu einer Aussage, dann sofort zu einem Anwalt.