Anfängerfragen zu Versicherung/Zulassung/Finanzamt
Hallo,
ich bin neu hier im Forum und allgemein neu in der Autowelt.
Habe mir vor 10 Tagen einen vom Vorbesitzer ausgebauten Ford Transit gekauft. Nun möchte ich ihn gerne baldmöglichst zulassen und stehe jetzt vor einem unüberschaubaren Haufen an Fragen und Problemen. Vielleicht kann mir hier ja jemand weiterhelfen? Ich suche schon den ganzen Tag nach Antworten, aber werde dadurch nur weiter verwirrt, weil sich die Antworten von Forum zu Forum unterscheiden...
Also erst einmal zum Auto: Der Wagen ist ein Ford Transit BJ 2001 mit 88kW, Stehhöhe 1,65m, hinten 2 Campingfenster eingebaut; Sämtliche Einrichtung ist innerhalb von 1 Stunde durch Lösen von ein paar Schrauben aus dem Bus zu entfernen; Keine Trennwand; Das Auto hat ein zGG von 3,5t, 2,4 ccm³ und ist momentan als LKW zugelassen; Es hat eine Grüne Umweltplakette; TÜV läuft noch bis April 2011. 2 Sitzplätze, hinten fester Gaskocher, Bett, Spüle, Schränke. Schlüsselnummer ist 54, 98/69/EG III, kein DPF
So, jetzt die Fragen:
1. Als was muss ich ihn zulassen? Der Wagen war vom Vorbesitzer wie schon gesagt als LKW eingetragen. Dies scheint mir jedoch durch den Aufbau nicht mehr möglich, oder? Wie ich gelesen habe, würde das Finanzamt Probleme machen? Als Wohnmobil ist es wohl leider auch nicht möglich, da die Stehhöhe nur 1,65m ist. Ein PKW ist der Wagen aber auch nicht...
2. Gibt es Unterschiede zwischen den Anforderungen von TÜV, Versicherung und Finanzamt? Könnte ich ein Auto z.B. beim TÜV als Wohnmobil durchbekommen, auch wenn das Finanzamt es nicht als WoMo akzeptiert? Oder als LKW?
3. Wenn ich es weder als LKW (hat ja Campingfenster und keine Trennwand), noch als PKW (ist halt einfach kein PKW ), noch als WoMo (Stehhöhe unter 1,70m) anmelden kann...als was kann ich es dann überhaupt anmelden?
4. Versicherung: Habe mal bei der Versicherung meines Vaters gefragt (Provinzial) und die wollen für den Wagen als LKW etwa 1700€ im Jahr (als WoMo theoretisch etwa 700€) und als PKW können sie den Wagen auch nicht zulassen.
5. Der Wagen hat eine Grüne Plakette, aber warum? Ich habe nur herausgefunden, dass er eigentlich eine Gelbe haben müsste, oder? Hat es etwas mit LKW- oder WoMo- oder PKW-Zulassung zu tun? Darf ich davon ausgehen, dass mir bei der Zulassung die grüne Plakette abgenommen wird und eine Gelbe draufgeklebt wird?
6. Wie funktioniert das mit der Zulassung überhaupt? Der Wagen ist ja abgemeldet, nicht versichert und hat keine Nummernschilder. Fahre ich somit ausschließlich mit den Dokumenten wie Fahrzeugbrief, -schein etc zur Zulassungsstelle? Wollen die das Auto gar nicht sehen?
Ihr seht, ich hätte noch zig solcher Fragen auf Lager und wäre euch extrem dankbar, wenn ihr mir ein wenig weiterhelfen könntet!!
Vielen, vielen Dank,
Kai
zu 1)
kommt drauf an. Ich vermute hier sehr stark, dass es sich "serienmäßig" bzw. ursprünglich um einen Transit mit LKW-Zulassung gehandelt hat, der klassische Kleintransporter. Und dann von einem Vorbesitzer "schwarz" zu einem WoMo umgebaut ist.
Weil:
- wäre es ein "echtes" WoMo, wäre auch in den Zulassungspapieren nicht als Fahrzeugty "LKW", sondern "SO-KFZ WOMO" "(für "sonstiges Kraftfahrzeug Wohnmobil") eingetragen.
jedoch
- wäre es ein "echter" LKW müsste eine Trennwand zwischen Fahrgast- und Laderaum vorhanden sein, und es dürften keine Fenster seitlich im Laderaum vorhanden sein.
Da die Einbauten sehr leicht demontierbar sind, vermute ich, dass diese zu jedem TÜV-Besuch (HU) entfernt wurden und dann auch diese Prüfung an einer eher ländlichen Prüfstelle durchgeführt wurde, wo ein Prüfer sich nicht so auskennt, wie ein Sachverständiger an einer Hauptprüfstelle.
Eine Zulassung als WoMo wird nicht klappen, weil die verlangte Stehhöhe von 1,70m an der Spüle nicht vorhanden ist.
Auch würde eine Zulassung als WoMo bedeuten, dass das Fahrzeug erst umgeschlüsselt werden müsste, weil es jetzt ein LKW ist. Es gibt bei der Fahrzeugzulassung keine Wahlmöglichkeit, ein Fahrzeug ist das, was es technisch ist, nicht immer das, was sein sollte, weil es billiger kommt.
Es besteht allerdings die Möglichkeit, aus dem Transit ein "richtiges" WoMo zu machen. Es gibt Hub- oder Klappdächer zum nachträglichen Einbau, mit denen dann die geforderte Grenze zur Stehhöhe problemlos überschritten wird. Das wäre eine Option, die man ggf. aus (noch kommenden Kostengründen auch in Erwägung ziehen kann.
zu 2)
Ja, es gibt Unterschiede in den Kriterien, was technisch ("TÜV") oder genauer zulassungsrechtlich ein LKW ist, muss noch lange nicht auch steuerrechtlich ein LKW sein.
Es gibt nicht wenige Situationen, nach denen ist das Fahrzeug zulassungsrechtlich (technisch) ein LKW, aber steuerrechtlich ein PKW. Das Finanzamt hat zusätzliche Anforderungen, die eine LKW erfüllen muss, um auch als LKW versteuert zu werden.
Ein LKW muss u.a. für die Steuer auch als LKW genutzt werden, also der Laderaum auch zum Transport für Ladung - da fällt der üblicherweise dann vorhandene WoMo-Ausbau auf die Füße.
Versicherungsrechtlich orientiert auch nicht alles nach dem Text der Zulassung. Gesetzlich zwar schon, was als LKW zugelassen ist, ist üblicherweise auch als LKW versichert - und das ist, wie schon festgestellt nicht wenig -, allerdings gibt es bei einigen Versicherungen Sondereinstufungen, die einen privat genutzten LKW mit erheblich geringerer Prämie versichern.
Da hilft aber nur das rumlaufen und sich eine entsprechend günstige Versicherung suchen. Online-Rechner kann man vergessen, weil dort derartige Exoten nicht erfasst werden.
zu 3)
Ein PKW ist das, was nicht ein LKW ist, recht einfach zu definieren und hat einer Empfindung nichts zu tun.
Wie schon festgestellt, "stören" für den LKW die fehlende Trennwand und die vorhandenen Seitenfenster. Damit ist es ein PKW - auch wenn man das nicht mag, so empfindet oder aus Kostengründen überhaupt nicht so haben will.
zu 4)
Wenn das Ding ein LKW ist, dann muss es auch als LKW versichert werden.
Da gibt es keine Wahlmöglichkeit, sonst sollte man Kleinkraftrad wählen, 70 Euro/Jahr mit Versicherungskennzeichen.
LKW-Versicherung ist nicht unbedingt lustig, aber da muss man eben suchen, ob man eine günstige mit entsprechenden Sondertarifen findet.
zu 5)
Die Plakettenfarbe ist je nach Fahrzeugtyp unterschiedlich, nicht oft, aber manchmal schon.
Bei den Schadstoffklassen für die Plaketten gibt es Überschneidungen, die das im Grunde genommen gleiche Fahrzeug als LKW eine "bessere" Plakette geben, als bei einer PKW-Zulassung.
Aber bei diesem Thema würde ich mal bei einer Werkstatt mit Abgasuntersuchung oder Prüforganisation (TÜV, Dekra, GTÜ, ...) nachfragen welche Plakette denn entsprechend der Zulassungsart und Schlüsselnummer richtig wäre.
Ohne mit dem Fahrzeug hin zu fahren. Wer mit den Einbauten und Zulassungen de Fahrzeugs mogelt, der hört vielleicht auch vor der Farbe der Plakette nicht unbedingt auf. Insbesondere wenn man sich Plaketten nach Wunschfarbe im Internet bestellen kann.
6) kommt später, muss erst einmal weg
zu 6)
Grundsätzlich muss ein Fahrzeug bei der Zulassung auch dort zur Überprüfung vorgeführt werden, in einigen Fällen wird aber vom Recht auf Besichtigung bei der Zulassungsstelle verzichtet.
Vorher anrufen, ob auf die Vorführung verzichtet wird oder nicht und dann kann auch gleich nach den notwendigen Unterlagen nachgefragt werden.
Wollen die eine Vorführung haben, dann unbedingt telefonisch ein Kennzeichen ZUTEILEN lassen, nicht nur reservieren und nur online schon garnicht.
Die Kennzeichenzuteilung ist verbindlich und man darf dann am Tage der Zulassung mit diesen (ungestempelten) Kennzeichen am Fahrzeug (korrekt montiert) und den zugehörigen Papieren (Zulassungsbescheinigung, Versciherungsbestätigung, ...) sämtliche Fahrten ausführen, die direkt und unmittelbar mit der Zulassung in Zusammenhang stehen.
Also direkt zu einer Prüfstelle die HU machen (falls keine gültige mehr existiert) und von dort dann direkt zur Zulassungsstelle.
Allerdings nur innerhalb des Zulassungsbereiches und den direkt benachbarten. Für Überführungsfahrten außerhalb dieser Begrenzung ist diese Art nicht erlaubt.
Grundsätzlich aber ein wenig Vorsicht, hier ist aufgrund LKW und WoMo-Umbau einiges im Argen. Mir fallen auf die Schnelle zwei Missetaten ein, die hier begangen werden:
Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs wegen Veränderung der Fahrzeugart (gem. §19.2 StVZO)- eine nicht harmlose Ordnungswidrigkeit mit 50 Euro und 3 Punkten (A)
KFZ-Steuerhinterziehung, weil eine PKW-Nutzung mit einem LKW erfolgt - §1 Kraftfahrzeug-Steuergesetz und das ist eine Straftat.
Ich glaube es ist alles gesagt Daumenhoch
Wow, so eine ausführliche Antwort hatte ich wirklich nicht erwartet! Perfekt, danke vielmals!
Momentanes Fazit nach dem ersten Gang zu den Versicherungen und erster Vorstellung mit den Fahrzeugpapieren beim TÜV:
Die Versicherungen akzeptieren den Wagen erstmal nur als LKW, da er ja auch momentan als LKW eingetragen ist. D.h. in meinem Fall, dass sie über 1600€ pro Jahr haben wollen...autsch!
Der TÜV sagt, dass er sich den Wagen erstmal anschauen muss (übrigens meint er, dass ich mit Kuzrzeitkennzeichen vorfahren muss). Hab ihm die volle Wahrheit erzählt und er meint, dass sich beim nächsten Termin dann entscheidet, was der Wagen am ehesten ist, und was ich dann an dem Wagen ändern müsste, um ihn zulassen zu können. Das klingt gar nicht gut! Eher wie "Sie müssen eine Trennwand einbauen und Stahlplatten vor die Fenster schweißen" oder "Sie müssen ein Hochdach einbauen, da uns die 1,60cm Stehhöhe nicht ausreichen"...aus der Misere komme ich glaub ich nicht raus! Schlimme Sache!
Mehr Neuigkeiten gibts nächsten Mittwoch, dann hab ich den Termin.
Danke für die Hilfe!!!
Übrigens habe ich gerade für alle anderen Interessierten Folgendes auf der TÜV-Nord-Website bzgl Wohnmobilumbau gefunden:
So steuern Sie dem Finanzamt entgegen
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile errechnet sich aus dem Schadstoffgehalt und dem Gesamtgewicht des Fahrzeugs. Als Wohnmobil wird Ihr fahrbares Zuhause besteuert, wenn
die Bodenfläche des Wohnteils den überwiegenden Teil der Fahrzeug-Nutzfläche einnimmt,
im Bereich der Kochgelegenheit und der Spüle die Stehhöhe mindestens 170 cm beträgt,
der Kocher fest eingebaut ist.
Erfüllt ein Wohnmobil nur die zulassungsrechtlichen Anforderungen an Wohnmobile, wird es als Pkw und damit nach Hubraum und Schadstoffausstoß besteuert.
Nähere Informationen zu Steuersätzen erhalten Sie über die Homepage des Bundesfinanzministeriums unter http://www.bundesfinanzministerium.de/ oder bei Ihrem zuständigen Finanzamt."
Es scheint also, dass für die Wohnmobilzulassung beim TÜV die Stehhöhe völlig egal ist, fürs Finanzamt jedoch wichtig. Das würde in meinem Fall, wenn ich es genau betrachte, bedeuten, dass mein Auto als Wohnmobil zugelassen, aber als PKW besteuert wäre. Damit wäre ich doch einverstanden, schließlich würds bei der Versicherung dann doch wohl als Wohnmobil laufen und ich müsste nicht 1600€ Versicherung jährlich zahlen!