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Jetzt hat ich aber letztes Jahr am 08.06.2009 nen Unfall gehabt, wo die ??!!-TEILKASKO-??!! bezahlt hat x(
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Wenn dem so sein sollte, geh' ich mal davon aus, dass es sich um einen ALLEINUNFALL ohne Fremdschaden?! gehandelt hatte, bei dem die Teilkaskovers. die Glasschäden reguliert hatte?!
Bei jedem anderartigen Unfall mit Fremdschaden wäre nämlich die KFZ-HAFTPFLICHT-Versicherung eintrittspflichtig.
zu 1)
Wenn wirklich NUR die Teilkasko in Anspruch genommen wurde: DANN hat das ABSOLUT KEINEN Einfluss auf den SF-Einstufung des Haftpflichtvers.vertrages ... in der Teilkasko GIBT es KEINE SF-Rückstufung. Sowas hat auch zunächst keinerlei weitere negativen Folgen für Dich. (Der Versicherer wird aber bei mehrere Schäden in kürzeren Abständen wohl irgend wann den Vertrag kündigen -- aber das nur mal so nebenbei).
zu 2)
...weiß ich nicht so recht, was Du mit der Frage bezweckst:
Bei unterjähriger Zahlweise des Versicherungsbeitrags hast Du einen Ratenaufschlag zwischen 3 -5%, je nach Versicherer.
Meldest Du das Fahrzeug zum Juni an (wiesoo eigentlich vorab ein 5-Tages-Kurzkennzeichen??!!) zahlst Du ab Tag der Zulassung TAGGENAU die Prämie bis zur nächsten Fälligkeit; bei halbjährlicher Zahlweise also zunächst 33 Tage (Kurzzeitkennzeichen werden in den Vertrag zum normalen "Tarif" mit zugerechnet, wenn das Fahrzeug danach zeitnah regulär versichert wird) bis Ende Juni.. und dann die nächste halbjährliche Rate für den Versicherugnszeitraum 1.7.-31.12.2010.
Eine SF-Rabatteinstufung (Rück- UND auch Besserstufung) erfolgt IMMER zu Beginn des Versicherungsjahres; bei der KFZ-Versicherung also (momentan noch) immer der 1. Januar eines Jahres; da passiert also die nächsten 7 Monate erstmal gar nix mehr; egal wie viele Unfälle Du in der Zeit frabrizierst ... was wir ja nicht hoffen wollen 
zu 3)
Kommt auf Deine persönliche Situation und die Region an, in der Du lebst. Einfach mal einen Online-Versicherungsvergleichsrechner bemühen.
ABER BEDENKEN: Bereits das 5-Tageskennzeichen bei der SELBEN Versicherung versichern wie nachher während der regulären Zulassung; sonst kostet's den teuren Kurzzeittarif.
zu 4)
Du kannst einen SF-Rabatt nur dann 1:1 übernehmen, wenn Du diesen Rabatt theoretisch selbst "erfahren" haben KÖNNTEST.
Beispiel: Wenn Du erst seit 3 Jahren den Führerschein hast, kannst Du keinen SF4-Rabatt (für 4 Jahre schadenfreies Fahren) ... oder jede noch höhere Rabattstufe ... überschrieben bekommen, sondern max. SF3 -- Eine Rabattstufe geht Dir dann "verloren"
Ich hoffe, ich konnte mich verständlich machen. Falls weitere Nachfragen bestehen, darfst Du mich gerne per PN kontaktieren.
Bis dahin:
Viel Spaß mit'm ersten eigenen Auto .. und immer 'ne Hand breit Platz zwischen Deiner Stoßstange und der Deines Vorder- bzw. Hintermannes.
... öööhm - Stoßstange Deines Autos mein' ich natürlich rot-werd' 
Grüß'le Lothar