Nachweispflicht / Gewährleistung
Hi liebe Rechtsexperten hier im Forum.
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen oder hat sogar mal einen ähnlichen Fall gehabt.
Ich habe meinen neuen Gebrauchten erst am 26.05. ein halbes Jahr.
Jetzt ist der Klimakompressor hops gegangen. Also habe ich mich beim Händler gemeldet der mir dann sagte das die Garantie dafür aufkommt.
So jetzt der Schock: abzüglich Garantie noch einen Eigenanteil von 730 Euro.
Ich noch mal alles durchgegangen und dann ist mir aufgefallen das ich den Wagen ja noch gar kein halbes Jahr habe. Also ist es doch kein Garantiefall sondern ein Gewährleistungsfall oder?
Da das erste halbe Jahr der gesetzlichen Gewährleistung noch nicht um ist muß mir ja der Händler nachweisen das der Kompressor bei Übergabe lief.
Jetzt zu der entscheidenden Frage.
In welcher Form muß er mir das nachweisen? Reicht so eine Checkliste (wie in den Autohäusern bekannt und vielleicht vom Meister noch im nachhinein ausgefüllt und unterschrieben) oder muß er mir ein Kompressionstest vorlegen? Welcher Nachweis ist für ihn gerichtsverwertbar?
Danke euch schon mal für eure schnellen Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Nach Sachlage besteht kein Anspruch, weil kein Gewährleistungsfall vor liegt.
Klimaanlagen müssen regelmäßig, auch im Winter, in Betrieb genommen werden. Somit gibt es hier nur zwei mögliche Varianten:
entweder Du hast die Anlage entsprechend den Vorgaben regelmäßig in Betrieb genommen, dann wäre aber der Mangel (der bei der Übergabe bestanden haben muss, um ein Gewährleistungsmangel zu sein) erheblich früher aufgefallen. Somit kein Gewährleistungsmangel sondern ein erst jetzt aufgetretener Defekt = keine Gewährleistung
oder die Anlage wurde bisher nicht in Betrieb genommen, dann liegt ein Nutzungsfehler vor und es besteht wegen fehlerhafter Nutzung kein Gewährleistungsanspruch.
Wie weit man sich nun zu einer Straftat eines Betruges / versuchten Betruges hinreißen lässt, muss jeder selber wissen. Aber das scheint mittlerweile völlig gesellschaftsfähig zu sein, so lange man nicht selber Opfer ist, dann aber gleich die Todesstrafe, gell.
Es handelt sich doch hier um eine Klimatronik. Die läuf doch automatisch immer mal wieder mit. Reicht das als Nutzung? Ich habe, da ich keine Kühlleistung hatte, einen Klimaservice machen lassen und da ist es erst aufgefallen.
Was du mit deiner letzten Äußerung meinst habe ich nicht verstanden. Ich will mich zu keinem Betrug hinreißen lassen und ich vordere auch keine Todesstrafe.
Ich gehe einfach nur davon aus das der Kompressor vorher schon nicht funktionierte weil ich von mehreren Fachwerkstätten zu hören bekommen habe das ein defekt bei 100000 km unwarscheinlich ist. Dies bestätigte mir auch der Verkäufer und bat mich es überprüfen zu lassen.
Pech einfach nur das ich den Wagen im Nov gekauft habe. Wenn ich ihn jetzt gekauft hätte wäre es schon früher aufgefallen.
Sag mal was meinst du hierzu: http://www1.adac.de/images/2009-ADAC-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste_tcm8-224135.pdf
Die Liste bestätigt was du sagst.
Wenn allerdings das Fahrzeug mit Klimatronik ausgewiesen wurde dann muß sie auch funktionieren.
Aber nach dem ganzen lesen und googeln merke ich immer mehr das ich nicht drum herum kommen werde.
Wenn die Anlage bisher immer mal wieder ohne Fehler mit lief, dann war sie doch bei der Fahrzeugübergabe ("Gefahrenübergang") noch nicht defekt. Somit kein Gewährleistungsmangel.
Ein Gewährleistungsmangel ist ein Mangel, der
- bei der Fahrzeugübergabe bereits vorhanden war, aber zu dem Zeitpunkt noch nicht entdeckt werden konnte.
Ein Mangel, der bei der Übergabe noch nicht vorhanden war, ist kein Gewährleistungsmangel, auch wenn der bereits 10 Minuten danach "passiert".
Diese Frist der 6 Monate beziehen sich nicht auf den Mangel sondern auf die Beweispflicht. Innerhalb dieser Zeit muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel noch nicht bei Übergabe vorhanden war, um nicht leisten zu müssen. Nur weil ein Mangel innerhalb der ersten 6 Moante auftritt, muss es noch lange kein Gewährleistungsmangel sein, für den der Verkäufer haftet.
Weiterhin sind Mängel aufgrund "Verschleiß", präziser ausgedrückt: "nutzungsübliche Alterung" bzw. "übliche Abnutzung" kein Gewährleistungsmangel.
Einordnung erfolgt über die sogenannte "50%-Regel":
- Hat ein Bauteil mehr als 50% seiner üblichen Lebensdauer erreicht, dann handelt es sich um übliche Alterung bzw. übliche Abnutzung und fällt nicht unter die Gewährleistung.
- Hat ein Bauteil nur 50% oder weniger seiner üblichen Nutzungsdauer erreicht, dann ist es tatsächlich ein Schaden, der unter eine Gewährleistung fällt (wenn die anderen Dinge auch passen).
Dass ein Defekt bei 100.000 Kilometer eher unwahrscheinlich ist, kann sein. Relevant ist diese 50%-Grenze: hält das Bauteil üblicherweise (in diesem Fahrzeug bei für diesem Fahrzeug üblicher Nutzung) mehr als 200.000 km (zwei da vorne), dann sind die 50% noch nicht erreicht = Mangel.
Erreicht dieses Bauteil aber üblicherweise keine 200.000 Kilometer, dann handelt sich um "übliche Alterung/Abnutzung", der nicht über die Gewährleistung abgedeckt ist.
Der letzte Absatz war bezogen auf den merkwürdigen Zufall, dass die erst die Höhe der Selbstbeteiligung die Gewährleistung interessant macht. Entweder ist es eine Gewährleistung oder nicht, aber nicht weil es 20 oder 2.000 Euro sind.
Auch die sofortige Frage nach gerichtsverwertbaren Beweisen ist komisch. Da steigt schon der strenge Geruch hoch, dass es völlig egal ist, ob nun Gewährleistung oder nicht, sondern nur in wie weit der Verkäufer dies gerichtsfest nachweisen muss.
Die Frage hier sollte in erster Linie klären ob es um Gewährleistung geht. Wenn ja dann wollte ich noch geklärt haben in wie weit der Händler das nachweisen muß. Wollte nur alle Fälle mal durchgehen. Dies hat auch nichts mit dem Reparaturpreis zu tun oder ob ich mir direkt einen Anwalt nehme. Ich wollte nur wissen wie ich dran bin und das in jeder Situation.
Ich habe ja auch schon in diesem halben Jahr einiges an Geld hinein gesteckt für Sachen die wirklich Verschleißteile sind. (Bremsen hinten, Reparatursatz FH Beifahrerseite, Heckwischermotor und bald sind die Stoßdämpfer hinten dran) Aber das hat man mir schon bei dem Gebrauchtwagencheck gesagt. Will damit sagen das ich nicht einer bin der jeden Euro auf andere abwälzen will. Nur bei dem Kompressor bin ich mir da nicht sicher.
Aber nach deiner Interpretation kommen noch mehr Fragen auf.
Wer sagt mir wie lange so ein Kompressor halten muß und die 50% noch nicht erreicht sind?
Aber es wird wahrscheinlich immer eine Auslegungssache bleiben.
Ende vom Lied wird sein das ich die Garantie in Anspruch nehme und 730 Euro drauf zahle.
Also nur zur Vollständigkeit. Der Klimakompressor ist in dem Sinne kein normales Verschleißteil nach 100000km. Es besteht eine Sachmängelbeseitigung nach gesetzlicher Gewährleistung.
mfg