Strafzettel
Muß ein Strafzettel beim falch parken von außen an die Scheibe gemacht werden? von den politessen oder Ordnungsamt?
Hallo!
Öhm,wohin sollen die den denn sonst "machen"?
Das Auto wird doch abgeschloßen sein.
Kannst ja mal einen Zettel in die Scheibe hängen:
"Bitte Strafzettel ins Auto legen,
ist nicht abgeschloßen!"
Mal abwarten ob sie drauf eingehen;-)
MfG
Muss nicht, ist aber auch nicht verboten und man kann (wird) auch eine Strafe ohne Zettel bekommen.
Strafzettel direkt hinter dem Wischer sind ohnehin nur noch eine Seltenheit, fast immer sind das nur Infoschreiben mit einem freundlichen "sie bekommen Post". Und ob so ein Ding nun angepappt wird oder nicht, die Post interessiert das nicht bei der Zustellung des Verwarnungsgeld-Bescheides.
Es gibt einige Fahrzeuge, da ist es aufgrund der Wischerkonstruktion schwer bis überhaupt nicht möglich, bzw. für viele Ordnungskräfte erkennbar, einen Zettel zu befestigen - schützt aber auch nicht vor der entsprechenden Strafe.
Welchen genauen Hintergrund hat Deine Frage ?
Da brauchts keinerlei Zusatz
mehr, allenfalls den, daß der
Fragesteller sich vielleicht
wieder hier meldet, wenn er
erstmalig einen Bußgeldbe-
scheid bekommt ohne vorher
einen Zettel an der Scheibe
gehabt zu haben.
Grundsätzlich zählt, was Du von der Behörde als Fahrzeughalter schriftlich bekommst. Dat "Knölle" am Auto ist nur Info, dass da was kommt. Den Zettel am Auto kann ja auch einer mitnehmen, deshalb bist Du die Strafe aber nicht los ...
Politessen sind vom Ordnungsamt und für den ruhenden Verkehr zuständig, um deine zweite Frage auch zu beantworten. Alles andere hat mein Vorredner bereits gesagt.
Dann wird das ungesicherte Fahrzeug sichergestellt, weil nicht abgesperrt!
Macht dann nochmal eben so 200 Euro - schnell zahlen, bei dem EURO-Down ist er in 2 Weeks nur noch 60 % wert.
Das galt auch im Bezug auf "von außen an die Scheibe",
Die Versicherung,falls Diebstahl,würde sich zudem auch äußerst erkenntlich zeigen;-)
Wie denkst du denn sollen die das machen!
Sollen die deine Auto öffnen und ihn auf den Sitz legen!?
Und was spielt das eigentlich für ne Rolle?
Ich versuche mal das eigentliche Problem zu erahnen und darauf zu Antworten:
Ja!
Dein Bescheid über ein Bußgeld ist gültig!
Auch wenn Du vorher keinen Zettel am Wischer hattest.
Blecky
Blecky hatte den Durchblick. Soweit muss man erst mal denken.