Fahrgemeinschaften rechtliche Situation?
Wie ist eigentlich die (versicherungs-)rechtliche Situation bei Fahrgemeinschaften, z.B. wenn man Mitfahrgelegenheiten nutzt oder gemeinsam zum Arbeitsplatz fährt? Braucht der Fahrere eine Insassen-Unfallversicherung? Was passiert beim Unfall, wenn er keine hat, aber Mitfahrer verletzt wurden?
Die Unfallversicherung sieht vor, dass alle Insassen bei einer Fahrgemeinschaft, auch wenn es nur eine Einmalige Aktion ist, versichert sind. Also: freie Fahrt dem Umwelt- und Energieschutz !
Die versicherungsrechtliche Situation ist, daß alle Insassen eines Fahrzeugs versichert sind, egal wer sie sind und aus welchem Grund sie sich im Auto befinden - es zählen daher sogar mitgenommene Anhalter.
Die Versicherungssumme ist allerdings meist begrenzt - üblicherweise auf 250 000 Euro oder ähnliches, das kann man aber im Kleingedruckten der Police nachlesen.
Da 250 Kiloschleifen z. B. im Falle von Invalidität schnell aufgebraucht sind, empfehle ich sehr wohl eine Insassenversicherung zusätzlich abzuschließen - mit unbegrenzter Deckungssumme. So teuer ist die nicht.
Ansonsten wünsche ich allzeit gute Fahrt und nichtmal einen Kratzer an der Blechkalesche.