Kfz Zulassung Fahrzeugschein
ich werde demnächst ein Auto überführen
was ich von meinem Vater kaufe.
Nun meine Frage. Gestern haben wir die Nummernschilder auf der Zulassungsstelle gekauft und mein freund will das Auto als 2. Wagen anmelden.. jetz steht er aber als Halter in den Papieren. Gehört ihm dann das Auto??? wäre ja voll der Betrug!
Wichtig ist wer den Fahrzeugbrief hat. Es ist ein unterschied wer Fahrzeughalter ist und Fahrzeugbesitzer.
Eigentümer ("meins") ist derjenige, der das Fahrzeug rechtmäßig erworben hat, also im Kaufvertrag als Käufer eingetragen ist.
Wer Eigentümer des Fahrzeugs ist, ist auch Eigentümer des "Briefes" bzw. "Zulassungsbescheinigung". Der "Brief" ist keine Eigentumsurkunde, sondern einzig und allein der Nachweis, dass das Fahrzeug den technischen Bedingungen entspricht. War schon immer so und wurde auch schon so Anfang der 60er Jahre durch das BGH bestätigt.
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Halter ist derjenige, der im "Brief" und "Schein" bzw. jetzt "Zulassungsbescheinigung 1+2" eingetragen ist. Derjenige ist verantwortlich für den jederzeit einwandfreien technischen Zustand, für die Bezahlung der KFZ-Steuer und für die korrekte Versicherung nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Der Fahrzeughalter ist der mieseste Job, er hat nur Pflichten und keine Rechte.
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"Besitzer" ist die Person, die aktuell, also "jetzt" die Verfügungsgewalt über den Gegenstand ausübt. Bei einem Auto immer der Fahrer, denn der verfügt, ob der Wagen geradeaus oder rechts herum fährt.
Wenn ich bei Dir zu Besuch bin und die Fernbedienung von Deinem Fernseher in die Hand nehme, dann bin ICH in dem Moment der Besitzer. ICH kann in dem Moment das Ding lauter machen oder den Sender wechseln. Der Eigentümer (Du) kann mir zwar eine Anweisung geben, aber ICH bin derjenige, der das macht oder auch nicht - das ist Besitz. Wer etwas benutzt, der besitzt es. Kann auch unrechtmäßig sein, dann ist es "unrechtmäßiger Besitz". Ein Dieb ist in dem Moment des Diebstahl der (unrechtmäßige) Besitzer.
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Somit hier:
Du bist der Eigentümer, denn Du hast das Fahrzeug gekauft und kannst das Eigentum mit einem Kaufvertrag nachweisen.
Dein Freund ist der Fahrzeughalter und damit für alle Nachteile verantwortlich.
Und wenn Deine Freundin den Wagen fährt, ist sie dann die Besitzerin. Wechselst Du dich mit ihr ab, dann bist Du der Besitzer, wenn Du hinter dem Steuer sitzt.
Na das habe ich mir doch gedacht. Alles was du sagst ist ja immer richtig. Habe mir schon gedacht das wieder ein langer "Klugscheißerbeitrag" von dir kommt mit inhaltten die keinen interessieren.
Klar ist es richtig das der Besitzer der ist der den Brief hat und eingetragen ist. Das muß nicht der Fahrzeughalter sein. Mehr interessiert doch niemanden.
Klar bist du rechthaberisch. Klar ist der Besitzer auch verantwortlich für das Fahrzeug. Das ist kein kram den ich schreibe sondern Fakt.
Mir egal was dein arrogantes Ego von sich gibt. Der besitzer des Briefes ist der Besitzer des Fahrzeuges.
Ich würfel da nichts durcheinander.
Warum behält eine Bank den Brief wenn das Fahrzeug finanziert ist?
Warum kann ich ein Fahrzeug nicht auf einen anderen zulassen aber wenn es auf einen anderen zugelassen ist einfach so (mit Brief) abmelden?
Also wenn du mir deine Briefe gibst dann ist es nicht so einfach sie wieder zu bekommen. Erstmal wird einem die Frage gestellt wie ich in den besitz des wichtigsten Schriftstück komme. In der Zeit kann ich sie problemlos abmelden und verkaufen. Komische rechtssprechung wenn der Besitzer des Briefes nicht gleichzeitig der Bersitzer des Fahzeuges ist.
Und nu kommt wieder das was ich erwarte......
Weil laut BGH und STPO und und und
Genau. Und meine Versicherung hat es mir anders erklärt. Sorry aber da glaube ich meiner Versicherung.
Aber jetzt kommt das die auch keine Ahnung hat.....
Dazu habe ich auch mal eine Frage: Ich habe ein Kfz auf Raten erworben. Es bleibt Besitz des Vorbesitzers bis zur Ableistung. Wir wohnen im selben Lankreis. Er zahlt die Steuer, die Versicherung. Es ist sein Eigentum, bis ich das Kfz abgezahlt habe. Warum soll ich es denn jetzt auf meinen Namen zulassen. Ich bekomme den Fahrzeugbrief doch gar nicht. Die Steuer und Versicherung zahle ich an den Vorbesitzter.
Also könnte das Kfz des Vorbesitzers solange auf ihn angemeldet bleiben in der Zulassungsstelle, bis der Kredit abgezahlt ist durch den Käufer, der dann als Halter in den Fahrzeugschein aber nicht in den Fahrzeugbrief eingetragen wird, weil das der "Noch-Besitzer" so wünscht?
Wenn du willst das du in der Zulassung stehst (und damit halt auch die Steuern zahlst), dann sag deinem Freund das und er soll das bei der Versicherung angeben das du Halter bist. So habe ich das auch, ich steh in der Zulassung und den Papieren, mein Vater ist Versicherungsnehmer. Das ändert allerdings nichts daran, dass das auto dir gehört denn du stehst ja im kaufvertrag.