Servolenkung macht geräusche
Hallo,
bei mir ist der gleiche Fehler jetzt aufgetaucht. Wie wurde bei dir der Schaden behoben?. Mußte die ganze Lenkung ausgetauscht werden?
Gruß Lydia
Hallo, habe einen Panda 1.2 gekauft 6/2006,
gefahren sind jetzt kanpp 26.000 km und nun macht die Lenkung im Stand schleifende geräusche und hat leicht Vibrationen im Lenkrad. Vertragshändler meint die elektrische Lenkhilfe müsse gewechselt werden. Kostenpunkt ca. 1000.- zzgl. Einbau und MWST. Wollen Kulanzmäßig garnichts machen, verhalten sich stur. Werde Kulanz wohl direkt bei Fiat erbitten. Vertragshändler kann mir aber aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug mit dem Fehler in der Servo nicht mehr aushändigen.
Eigentlich tolles Auto hätte ich auch jederzeit weiterempfohlen, nun hat es doch erstmal einen bitteren Beigeschmack bei diesem Kostenpunkt.
Haben andere Pandafahrern auch solche Probleme mit der Servo???
Danke und Gruß, Willi
Ich hole mir bei solchen Beträgen immer eine zweite Meinung ein.
Besser ist das.......
Jeder kann mal Fehler machen.
Hallo!
Seit wann darf denn eine Werkstatt ein Fahrzeug einbehalten?
Ich kann nur dazu raten eine Kulanz Anfrage direkt bei Fiat zu stellen.
MfG
Ich kann nicht sagen inwieweit da Hausrecht z.B. wirksam werden könnte.Daßer
versucht,ein seiner Meinung nach verkehrsuntüchtiges, ja möglicherweise gefähr-
liches Fahrzeug festzuhal-
ten, ist doch richtig.Er
sollte sich aber besser von dem Fahrerschriftlich geben
lassen, daß er auf die Ge-
fahr hingewiesen wurde.Oder
Polizei rufen und den Fahrer
davon unterrichten.
Das allein zu seinem eigenen
Schutz, denn wenn was pas-
siert, hat der Fahrer von
nichts was gewußt.
Ja zweite Werkstatt fragen!
Sagen die dasselbe wird es wohl so sein!
Dann fragst dort ob sie dir nen Kulanzantrag stellen!
Wahrscheinlich schon denn die wollen ja Geld verdienen die anderen scheinbar nicht!
Wenn Einer mein Eigentum ohne triftigen Grund unterschlägt, ist das eine Anzeige bei der Polizei wert. ___ Vielleicht MÖCHTE der jetzige "Möchtegern-Reparateur" ja nicht, dass der Kunde eine zweite Meinung einholen kann. ___ Der Werkstatt steht nur - in Grenzen - ein Pfandrecht am Fahrzeug zu, so lange eine berechtigte Rechnung über Prüf-, Reparatur- oder ähnliche Arbeiten nicht beglichen ist. __ Aus Sicherheitsgründen stilllegen darf nur die Polizei, Zulassungsbehörde oder Prüfingenieur von TÜV/Dekra, nicht aber jeder Wald-&Wiesen-WerkstattHeini .. wo kämen wir daaa hin; da wäre der Willkür Tür und Tor geöffnet.
"... Vertragshändler kann mir aber aus Sicherheitsgründen das Fahrzeug mit dem Fehler in der Servo nicht mehr aushändigen ..."
Mal unter uns Pastorentöchter; Haste dein Auto echt stehen lassen ? Ich darf mir gar nicht ausmalen was wäre wenn so etwas mir passiert wäre .... hätte für nix garantieren können.
Wie schon geschrieben hole dir ruhig noch eine zweite Meinung ein. Und versuche etwas über die Kulanz zu machen.
Gruß
BigM
Ivh hätt' dem Werkstattheimer schon längst wegen Unterschlagung die Bullerei auf den Hof geschickt!
Unterschlagung im rechtli-
chen Sinne ist das ja wohl
nicht.
Es sind auch schon Wirte nicht belangt worden, die
einem offensichtlich betrun-
kenen Gast denAutoschlüssel
abgenommen haben.
Ich habs zweimal bisher er-
lebt daß einem Kunden nach
kurzerÜberprüfung des Autos
der Schlüssel nicht ausge-
händigt wurde. Da wurde dann aber die Polizei dazu-
geholt, und die Verkehrs-
unsicherheit war eindeutig.
Und das ist Voraussetzung.
Unsere Sheriffs hätte ich erst später .... dazugeholt ...! Weißt Bscheid ?! Die rechtliche Situation wollte ich mit meinem Statement auch nicht ausdiskutieren, ist mir auch egal. Ich treffe für mich Entscheidungen. Glaube mir, kein ich widerhole mich, kein Ölpanscher nimmt mir mein Wägelchen wech ...! Ich versuche hier bei den teilweise zu ernsten Sachen nur etwas lockerer mit allem umzugehen, mich vielleicht etwas spitzfindiger auszudrücken, zu polarisieren, ärgern oder whatever.
@hballerstedt: HIER liegt der Fall aber "etwas" anders als bei einem alkoholisierten Gast, dem der Wirt den Schlüssel "verwahrt" .. er tut dies ja zudem in der Absicht, den Schlüssel nach Nüchternheit bzw. an einen nicht alkoholisierten Fahrer stante pede wieder heraus zu geben. ___ Im Gegensatz zu vom Themenstarter beschriebenen Fall (FALLS sich Dieser so zugetragen haben sollte) __ ICH würde sogar noch eins draufsetzen und 'ne Nötigung gleich auch noch in die "engere Erwägung" zu ziehen; nämlich die Nötigung, das Fahrzeug in seinem Hause reparieren zu lassen bzw. die Einholung einer Zweitmeinung vereiteln zu wollen (Stichwort: "Übervorteilung") ... Wie das nun letztendlich vor 'nem ordentlichen Gericht straftatbeständlcih gewertet werden würde, ist mir auch so ziemlich schnuppe -- Auf jeden Fall bekäme der WerkstattHeimer, würde er das bei mir auch nur versuchen wollen, gleich die volle Breitseite!
Natürlich: Mit dem gleichzei-
tigen Vorschlag, die Reparatur
"hier" im Hause durchzuführen
kann das als Nötigung ausge-
legt werden. Deshalb sollte er
besser die "Ordnungshüter"
ranholen. Die hätten dem dann
die Chance gegeben, das Auto
woanders hinbringen zu lassen
- auf nem Hänger.
genauuu sooo - Es gibt immer alternative Transportmöglichkeiten für ein Auto, wenn's nicht mehr verkehrssicher sein SOLLTE; daher erfüllt eine Verweigerung der Herausgabe MINDESTENS den Straftatbestand der Unterschlagung ... und evtl. zudem Nötigung; je nachdem, was als Begründung für die Nichtherausgabe genannt wird.
Pfandrecht im Umfang der aktuellen offenen Rechnung,jedoch nicht für vergangene,das ist mir auch bekannt,genauso hatte ich es doch auch in Erinnerung;-)
Habe bei meinem Panda 1,2 06/2006 Laufleistung 80.000 genau das gleiche Problem ohne aufleuchten des Lenkradsignals.Fiat sagt komplette Servo wechseln
gleicher Kostenpunkt wie oben schon genannt.Meine hiesige Werkstatt(Portugal) will der Sache aber jetzt auf den Grund gehen und nimmt den Wagen genauer unter die Lupe um den Fehler zu finden und evtl eine alternative zum kompletten Wechsel der Servo zu finden.Ich würde mich freuen von Willi ein Ergebnis/Lösung seines Problems zu lesen .Gruß Anita
Um das mit der Einbehaltung des Fahrzeugs mal auf zu dröseln:
Eine Einbehaltung "einfach so" ist Nötigung - darf die Werkstatt nicht.
Aber es gibt nicht nur die Möglichkeit, sondern auch - je nach Mangel - die Pflicht der Werkstatt so einzuschreiten, dass das Fahrzeug nicht mehr in Verkehr kommt.
Aufgrund der besonderen Sorgfaltspflicht ("Garanten-Situation"), muss je nach Heftigkeit des aufgefundenen Mangel, die Werkstatt
über Mängel informieren:
erfolgt dann meist als Zusatz auf der Rechnungdie Info über Mängel schriftlich durch den Kunden bestätigen lassen:
also einen gesonderten Zettel über erhebliche Mängel anfertigen und diesen dann auch vom Kunden unterschreiben lassen. Verweigert der Kunde die Unterschrift, dann kann der Meister zusammen mit einem Zeugen die Weigerung auf dem Zettel mit einem Vermerk rechtskräftig "ersetzen", zB. "Kunde informiert und verweigert die Unterschrift", dann Meister und Zeuge neben diesem Vermerk extra unterschreiben.das Fahrzeug aus dem Verkehr nehmen.
Anruf bei der Polizei, Mangel und dessen erhebliche Sicherheitsrelevanz schildern, Polizei stellt das Fahrzeug sicher (bei Weigerung/Widerspruch des Kunden erfolgt eine Beschlagnahme) und lässt es zur objektiven Begutachtung zu einem amtlich anerkannten Sachverständigen verbringen.
Der kann (und muss) ggf. dann das Fahrzeug tatsächlich aus dem Verkehr ziehen. Fahrzeug bleibt unter Sicherstellung/Beschlagnahme, bis die dann informierte Zulassungsstelle die Zulassung widerruft, dann werden die Plaketten abgekratzt und dann erst darf das Fahrzeug aus der zwangsweisen Verwahrung abgeholt werden.
Eine Werkstatt "kann" schon, teilweise muss sie es sogar und wäre selber bestrafbar, wenn sie es nicht macht. Aber eben in letzter Konsequenz nicht selber, sondern unter Zuhilfenahme von "offiziellen" Stellen.
Der Vergleich mit dem Gastgeber und der Wegnahme eines Autoschlüssels bei einem betrunkenen Gast (nicht nur ein "professioneller" Wirt, auch der private Gastgeber zB. im Rahmen einer Geburtstagsfeier) ist identisch anzuwenden:
Den "Kunden" darauf hinweisen und wenn der sich uneinsichtig zeigt, die Polizei holen.
Auch bei meinem Panda 1.1 06/2006 ist dieses Problem aufgetreten. Die Fiat-Werksatt will die komplette Servo wechseln und hat mir gleich einen Kostenvoranschlag über 1282,65 € gemacht. Aber die Ursache des Problems könnten Sie nicht feststellen. Wie ist es bei den Anderen weiter verlaufen? Gruß Turner
Seid ihr schon auf die einfachste Lösung des Problems gekommen ? Mangelde Servoflüssigkeit ? Guck da erstmal nach, wenn da nämlich zu wenig Flüssigkeit drin ist treten genau diese Symptome auf, leichte Vibrationen und schleif und knarzt geräusche. Hatte wir gerade selber bei unserem Audi. Servoöl nachgekippt und schon hört das Spektakle auf.
Habe bei meinem Panda 06.2006 das leiche
Problem.
Der Drehmomentsensor hat ne Macke.
Bei ...bay findet man die Firma in
Hamburg, die die Servolenkung für
gut 400,-€ mit 2 Jahren Garantie
repariert.
Für alle, die das hier lesen, weil sie die gleichen Probleme mit ihrer Servolenkung haben, habe ich vielleicht die kostengünstigere Lösung. Bei Fiat kostet der Wechsel der Servolenkung 1200 Euro plus Arbeitszeit!!! In Italien gibt es jedoch Fachbetriebe, die nur den Drehmomentsensor wechseln. Leider weigert sich meine Werkstatt aus Garantiegründen diese überholte Lenkstange einzubauen. Wer sich das selbst zutraut oder eine Werkstatt hat, dioe das für ihn macht, so findet er im Moment (22.06.2012) eine entsprechende Servolenkung auf eBay. Würde mich freuen, wenn ich einem von euch damit helfen kann. Einfach "Fiat Panda 169 Servolenkung" bei eBay eingeben.
Liebe Grüße,
Chris