Reparatur der windschutzscheibe?
Wie, funktioniert das mit der kostenlosen reparatur der windschutzscheibe?? Muß man nur
die versicherung angeben? Oder muß man Adresse ect. mit bringen?
Ergänzung zu SZOMMs Erläuterung.
Eine Reparatur der Frontscheibe darf nur Beifahrer-
seitig ab Innenspiegel durchgeführt werden. Reparaturen
auf der Fahrerseite, man spricht hierbei vom, Sichtfeld des Fahrers, sind unzulässig und die Frontscheibe muss ersetzt werden.
MfG.
Hallo anathema,
i. A. gilt:
-> Scheibenreparatur (Steinschlag) ist bei
TEILkasko kostenlos. Ohne TK ca. 100.-
-> Scheibenaustausch (Bei Riss oder anderen starken Beschädigungen) kostet bei TEILkasko die Selbstbeteiligung oder eine Festsumme bei manchen
Versicherungen. Ohne TK je nach Fahrzeug 300.- bis ?
Ausschlaggebend sind die Angaben in deiner Police.
Diese zur Reparatur mitbringen bzw. die Versicherungsbescheinigung.
Alles Gute
Pèdà