Betriebsschaden oder Unfall?
Mein Wohnwagen hat sich auf einer bergab Passage von der Anhängerkupplung des Zugfahrzeugs gelöst und ist ins Heck des Autos geprallt. Der Wohnwagen sowohl auch das Auto hat eine Vollkaskoversicherung nun will meine Versicherung den Schaden nicht regulieren weil sie behauptet es sei ein Betriebsschaden und ein solcher ist nicht im Versicherungsschutz enthalten.
Was würden sie zu dieser Sachlage sagen?
Richtig, Betriebsschäden sind nicht von der Vollkasko gedeckt, nur Unfallschäden - §12 Abs. 6a AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung)
Unfallschäden sind ein unvorhergesehenes unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis.
Alles andere sind Betriebsschäden, wie zB. Bremsdefekte oder auch Bruchschäden.
Dein Schadensablauf ist bereits bei Gericht so entschieden worden: bergab und Anhänger beschädigt Zugfahrzeug:
"Als Betriebsschäden gelten unter anderem gegenseitige Schäden zwischen ziehendem und gezogenem Fahrzeug ohne Einwirkung von außen"
LG Stuttgart vom 10.3.2006 - Az. 16 O 560/05
und in der Berufungsverhandlung bestätigt vom
OLG Stuttgart vom 10.08.2006 - Az: 7 U 73/06
So lange nicht der objektive Nachweis einer "von außen wirkenden Kraft" geführt werden kann, wird das nichts, eine vorhandene Beschädigung allein reicht dazu nicht.
Das Ding kann sich doch eigentlich nur lösen, wenn man
versäumt hat, ordentlich zu sichern.
In dem Fall hätte der das
schuldhaft selbst verursacht,
oder derjenige, der das Ding
angekuppelt hat. Dann könnte man dessen Privathaftpflicht
wahrscheinlich drankriegen.Und
wie ist das bei Vollkasko und
Eigenverschuldung?
Dann hilft da also nur ordentliche Sicherung der Anhängerkupplung, um einen
Schaden schon im Vorfeld zu
verhindern. Da hab ich wohl in den vielen Jahren mit Segelflugzeug-Anhängern alles
richtig gemacht. Mir ist nämlich noch nie vorgekommen,
daß der Hänger von der "Kugel"
los kam. Hab das auch von anderen noch nie gehört.
Kann meiner Meinung nach nur
die Verriegelung gewesensein
-entweder defekt oder, bei
Schlingerbremse nichtrichtig
zugedrückt.
Die Schlingerbremse reibt ja
seitlich an der Kugel, der
Längsdurchmesser sollte sich
da nicht ändern, also kann die Kupplung dann immernoch
nicht runter, wenn sie or-
dentlich verriegelt ist.
Die Kupplung des Wohnwagens ist schon in Ordnung gewesen der Fehler wurde beim ankuppeln gemacht mein Nachbar hat mich eingewiesen beim rückwärts heran fahren und hat die Kupplung schon drauf gesetzt mein Fehler war das ich es nicht noch mal richtig kontrolliert habe. Das System der Kupplung war auch neu für mich hatte bis jetzt nur Hänger mit einer ganz einfachen Kupplung dh. ohne Schlingerkupplung. Ich möchte natürlich meinem Nachbarn jetzt nicht die Schuld in die Schuhe schieben denn er wollte mir ja nur behilflich sein.