Mein ABS-Steuergerät für o.a. Ibiza ist defekt, obwohl ich erst 17.900 km mit dem Wagen gefahren habe.
Das ist übrigens nicht der erste Defekt. Auch mein Kombi-Gerät hat vor 2 1/2 Jahren schlapp gemacht. Damals hatte ich keine 10.000 km zurückgelegt.
VW hat seinerzeit keine Kulanz walten lassen, weil ich die fälligen Inspektionen nicht in einer Vertragswerkstatt habe durchführen lassen, sondern bei einem - einen sehr guten Ruf genießenden -Autohaus mit autorisierter Werkstatt, wo ich das Fahrzeug auch neu gekauft hatte. Mir hatte seinerzeit niemand gesagt, dass ich 1. eine VW-/Seat-Vertragswerkstatt aufsuchen muss und 2. es sich bei dem Autohaus um keine solche handelt. Insofern fühlte ich mich doppelt betrogen und hab seither auch das Autohaus nicht mehr aufgesucht.
Nun zu meinen beiden Fragen:
1. Ist nicht ein Gesetz erlassen worden, nach dem Garantieleistungen auch dann erbracht werden müssen, wenn Inspektionen regelmäßig in Nicht-Vertragswerkstätten durchgeführt wurden? Wenn ja, wo finde ich es bzw. ab welchem Jahr gilt dies?
- Mir wurde gesagt, dass die Softwareaufspielung für das neue ABS-Steuergerät zusätzliche Kosten mit sich bringt. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Zu einem von VW gelieferten neuen ABS-Steuergerät für meinen Ibiza gehört die Software ja wohl eigentlich dazu, oder?
Ich bin wirklich erschüttert. Da kauft man sich ein neues Auto und hat innerhalb von 5 1/2 Jahren für neue Steuergeräte 1.500 Euro zu zahlen, deren Defekte ja wohl einwandfrei auf schlechtes Material bzw. menschliches/technisches Versagen bei der Herstellung zurückzuführen sind. Und dann soll man auch noch für Software bezahlen, ohne die ein solches Steuergerät überhaupt nicht funktioniert?
Ich würde mich sehr über eine rasche Antwort freuen, da ich das Auto morgen abholen muss und nicht mit Kosten belastet werden möchte, die ich mir sparen kann. DANKE!!