Kfz Zulassung allgemein sö möglich?
Hallo!
Kann. darf ich am Tage der Zulassung mit der Versicherungsbestätigung und ev. reservierten KfZ Schildern ein FG vorführen, überführen?
Beschränkt sich diese Vorführung auf eine Entfernung, oder innerhalb DE.
Danke!
Nein.
Am Tage der Zulassung darf man
mit ungestempelten, aber schon ZUGETEILTEN ...
Die Reservierung ist keine Zuteilung, vorher anrufen und sich das Kennzeichen zuteilen lassen und die Bestätigung der Zuteilung per Fax/Mail abwarten.... und ordnungsgemäß angebauten Kennzeichen, ...
hinter der Scheibe, weil die ohnehin wieder abgebaut und vorgelegt werden müssen, ist nicht... innerhalb des Zulassungsbereiches und den direkt angrenzenden Zulassungsbereichen ...
Aber nirgendswo anders... auf direktem Wege ...
Aldi kurz anhalten, weil es auf dem Wege liegt, ist nicht... alle unmittelbar zur Zulassung notwendigen Fahrten ...
Vom Händler oder die eigene Garage, direkt zur HU/AU (falls notwendig) und dann direkt zur Zulassungsstelle, aber eben direkt und keine Umwege und keine Überführungen... mit einer dafür zulässigen Versicherungsbestätigung ...
In der Versicherungsbestätigung muss eine derartige Zulassungsfahrt mit ungestempelten Kennzeichen aufgeführt sein.... erlaubt
Alles andere ist gleich eine Straftat, wegen dem fehlenden Versicherungsschutz, der nur bei Einhaltung aller Bedingungen vorhanden ist.
Das alles darf man auch umgekehrt im Falle einer Abmeldung, nur benötigt man statt der Versicherungsbestätigung dann die Abmeldebstätigung.
Fahrzeug abmelden, entwerte Kennzeichen wieder anschrauben und nach Hause fahren oder auch zum Käufer/Schrottplatz, ist am gleichen Tage (bis 24 Uhr) erlaubt, aber eben nur innerhalb des Zulassungsbereiches und dessen direkt angrenzender Bereiche.
Bei diesen angrenzenden Zulassungsbereichen etwas aufpassen. ZB. München Land und München Stadt sind trotz gleichem "M" zwei Zulassungsbereiche. Ist man in M-Stadt angemeldet, dann darf nur noch in M-Land gefahren werden, dahinter schon nicht mehr, wäre bereits der zweite Zulassungsbereich.
Zur Überführung benutzt' Du am Besten ein 5-Tages-Kurzzeitkennzeichen (GELBER Rand mit aufgeprägtem taggenauem Ende des Gültigkeitszeitraums); einfach so mit ungestempelten Kennzeichen (aber trotzdem bestehenden -vorläufigen-Versicherungsschutz) is' nicht, so bald nicht mehr die vom Vorposter @hosenmatz genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Näheres zu Kurzzeitkennzeichen guckst Du hier:
http://www.strassenverkehrsamt.de/kfz-zulassung-kurzzeitkennzeichen
ABER beachten: Die Kurzzeitkennzeichen sind nur INNERHALB der Bundesrepublik gültig; geht's über die Grenze, brauchste ein Überführungskennzeichen (ROTER Rand mit aufgeprägtem Ende des Gültigkeitszeitraums)
Näheres dazu hier: http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/ausfuhrkennzeichen