TÜV - Zeitproblem
Hallo zusammen,
ich möchte euch gerne um Rat bitten, da ich selbst im Moment nicht weiß was genau zu tun ist.
Also folgendes :
Bei meinem Auto läuft Ende von diesem Monat also am 30. April der TÜV ab.
Bis dain sollte ich also einen neuen haben...
Ich weiß, dass ich sehr, sehr spät dran bin. Lieg wohl leider an meiner Schuld. Ich habe es einfach vergessen bzw. ich wusste es schon aber an meinem Auto mussten ein paar Dinge repariert werden die Zeit in Anspruch genommen haben.
Ich selbst bin noch bis zum 15.5 in der Probezeit.
Zu meinen Fragen :
1 ) Sollte ich nicht bis spätestens den 30. April beim TÜV auftauchen wird mein Auto automatisch abgemeldet ?
2 ) Fahre ich erst nach dem 30. April zu TÜV bekommt man ja eine Strafe von 40 Euro. Ist zwar ärgerlich aber das kann ich noch verkraften. Stimmt es aber, dass ich zusätzlich noch 2 Punkte gutgeschrieben bekomme und weil ich noch in der Probezeit bin diese dann verlängert wird ? + Nachschulung
3 ) Wenn ich vor dem 30. April zum TÜV gehe und dieser Mängel feststellt muss man diese ja innerhalb von einem Monat richten lassen. Trifft dann trotzdem Frage 2 zu ?
4 ) Was für Alternativen bleiben mir ?
Auto abmelden, Mängel beheben und dann mit einem roten Nummernschild zu TÜV ?
Mein Problem ist hauptsächlich, dass ich keine Punkte kassieren darf wegen der Probezeit...
Für TIPs und Ratschläge wäre ich euch sehr dankbar.
Auto einfach so zum TÜV bringen. Wenn die Plakette nicht erteilt wird hast du nochmals 4 Wochen Zeit bis zur Nachuntersuchung. Die Gebühren fallen in voller Höhe an, aber du gewinnst 4 Wochen Zeit.
hallo
" sollte ich nicht bis spätestend den 30 april beim tüv auftauchen, wird mein auto automatisch abgemeldet ?" häää, totale blödsinn
hab noch nie gehört, dass tüv und führerschein was gemeisam haben. die probezeit bezieht sich auf dein führerschein, nicht auf ablauf des tüv.
du kannst in diesem monat hinfahren oder im nächsten, dann wird der tüv auf april zurückdatiert und falls mängel auftauchen sollten, volle 30 tage zeit hast dein " vehikel " nochmal beim tüv vorzuführen.
WO STEHT DAS, DASS WENN DU NICHT PÜNKTLICH ZUM TÜV FÄHRST DAFÜR 40 EURO KASSIERST !?!?!?!
martin
Was muss denn gemacht werden was nicht in 12 Tagen in den Griff zukriegen ist!????
Das sollte jawohl machbar sein!
Ansonsten einfach vorführen beim Tüv dann bekommst nen Mängelschein!
Der schiebt die Ordnungswidrigleit um weitere 4 Wochen auf und du kannst den Wagen in Ruhe in 4 Wochen Tüv Fit machen!
manchmal denke ich, dass wir veräppelt werden
Wenn die Verkehrsicherheit unmittelbar durch die Mängel
nicht mehr gegeben ist, könnte
der TÜV das Auto sogar fest-
halten.
Ist das nicht so, dann haste
4 Wochen zusätzlich Zeit, die
neue Plakette wird aber auf April zurückdatiert.
Gebühren kostet das Überziehen
nur, wenn die Grünen dich
kontrollieren, beim Tüv kostet
nur die erste und die zweite
Prüfung, wobei bei der zweiten
nur die Mängel nachgeprüft
werden.
zu 1) nein
zu 2) nein - nein - nein
zu 3) nein - nein
zu 4) Quark
wie etliches hier
Strafe bei "überzogenem TÜV" gibt es bei
- MEHR als 2 Monate bis zu 4 Monate, 15 Euro Verwarnungsgeld ohne Punkte
- mehr als 4 Monate bis zu 8 Monate, 25 Euro Verwarnungsgeld ohne Punkte
- mehr als 8 Monate, 40 Euro Bußgeld + ca. 25 Euro Verfahrenskosten + 2 Punkte "B"-Verstoß
Was weiterhin, unabhängig von einer Strafe bei einer Polizeikontrolle passieren kann, ist ein Mängelschein zu erhalten, mit dem man dann 14 Tage (2 Wochen) Zeit hat, den Mangel zu beseitigen - also eine gültige "TÜV"-Prüfung nachzuweisen.
Wenn man dieser Forderung aus dem Mängelschein nicht nachkommt, dann wird etwa 6 Wochen später das Verfahren zum Entzug der Zulassung eingeleitet. Aber auch mit der schriftlichen Ankündigung bekommt man noch einmal eine 2 Wochen Frist, den "TÜV" zu machen.
Dass man mit einer "durchgefallenen" TÜV-Bestätigung weitere 4 Wochen "straffrei" bekommt, kennt zwar jeder, ist aber komplett FALSCH. Es findet sich nirgends im Bußgeldkatalog der Hinweis, dass man innerhalb der Nachprüffrist straffrei bleibt.
Überzogen ist überzogen und je nach Anzahl der überzogenen Monate gibt es eine entsprechende Strafe. Kann jeder im Bußgeldkatalog selber nachlesen.
Diese Nachprüffrist hat NICHTS mit den Strafen aus dem Bußgeldkatalog zu tun, sondern ausschließlich mit den Kosten für die HU:
Fährt man innerhalb dieser 4 Wochen zur Nachprüfung, dann werden nur 10 Euro für die Nachprüfung fällig. Fährt man erst nach diesen 4 Wochen zur Nachprüfung, dann wird wieder die volle Prüfungsgebühr fällig.
Dass einige Polizisten bei einer Kontrolle von einer Strafe absehen, wenn man diese Bescheinigung vorzeigt und sich noch innerhalb der 4 Wochen-Frist befindet, ist ausschließlich deren Ermessensspielraum. Sie können davon absehen, müssen es aber nicht. Etliche machen es nicht.
Wenn Du jetzt im April "dran" bist, dann kann es AB JULI zu 15 Euro Verwarnungsgeld kommen, ab September dann 25 Euro, ab Januar (2011) dann auch zu Punkten - allerdings nur B-Punkte, von denen 2 Missetaten notwendig sind, um eine Probezeitverlängerung und ein Aufbauseminar aufgedrückt zu bekommen.
Aber zu dem Zeitpunkt bist Du längst aus der Probezeit raus und hast damit ohnehin keine Probleme mehr.
Ändert aber nichts an der Grundsätzlichkeit, dass ein Wagen IMMER in technisch einwandfreiem Zustand zu sein hat, zur eigenen und der Sicherheit aller anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn der TÜV einen "erheblichen Mangel" lokalisiert und deshalb die Plakette verweigert, ist das kein Pipifax, sondern eine sicherheitsrelevante Angelegenheit.
Hey,
vielen, vielen Dank für die Antworten. Mir fällt wirklich ein " Stein " vom Herzen, wenn man das so sagen kann
Naja... mein Vater hat gemeint, dass man einen Brief von der Zulassungsstelle bekommt, sobald man die Frist überzieht zwecks Abmeldung usw.
Mein Problem ist halt, dass am Unterboden ein ca. 6 auf 3 cm. großer Rostfleck beseitigt werden muss. Sollte zwar in 10 Tagen machbar sein aber ich kann als Student, der wirklich ziemlich knapp bei Kasse ist nicht einfach mal zur Fachwerkstadt fahren um das richten zu lassen.
Deshalb möchte ich das gerne von jemanden richten lassen, der zwar günstig ist aber nicht mal schnell 5 Arbeitsstunden investieren kann. Gelernter Automechaniker... also kein Hobbyschrauber.
Meine Frage bzw. Fragen kommen vor allem daher, dass ich folgendes auf der Internetseite vom TÜV - Süd gelesen habe :
Zitat : Tüv- Süd :
" Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg. Das Verwarnungsgeld hat übrigens nichts mit TÜV SÜD zu tun und wird nicht etwa "automatisch auf die Hauptuntersuchung draufgerechnet "
Also wäre es wohl das beste, dass ich mir gleich am Montag einen Termin geben lasse. Am besten so spät wie möglich.
Bis Mitte Mai habe ich mein Auto auf jeden Fall in Schuss gebracht. Ist wirklich top die Karre... abgesehen von meinem Rostfleck -.-
Dann überziehe ich zwar die meinen TÜV aber mir passiert bis auf ein Busgeld nichts weiteres. Sehe ich das so richtig ?
Vielen Dank nochmal
Fast richtig: Du riskierst zunächst nur mal ein VERWARNUNGSgeld, kein BUßgeld (das wären mindestens 40,-€ zzgl. "Punkt(e)" ___ Im Übrigen hat die Zulassungsstelle - und übrigens auch der TÜV. Dekra, GTÜ, KüS oder wie die Prüforganisationen alle heißen - zunächst mal gar keine Kenntnis davon, dass/ob Du den HU-Termin (TÜV) überhaupt überzogen hast; dazu ist zunächst mal eine "amtliche Feststellung" erforderlich ... Kurz: Du bist z.B. in eine Verkehrskontrolle geraten und der freundliche Polizist hat festgestellt, dass der HU-Termin bereits ERHEBLICH (Fristen siehe Vorposter @hosenmatz) überfällig ist. __ Also: N o _ P a n i c !
War das von Deinem Vater vielleicht ein Versuch, zur
Ordnung zu erziehen?
Der Hosenmatz kann sicher was
zu möglichen versicherungs-
technischen Fragen bei abge-
laufenem TÜV sagen.
Auch deshalb ist die Überzieh-
erei nicht angesagt.
das hab ich mir auch gedacht
Dieses "Bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins zur HU droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 40 Euro sowie im Höchstfall 2 Punkte in Flensburg." ist schon völlig richtig.
Natürlich "drohen" 40 Euro plus 2 (B)-Punkte, aber erst ab 8 Monate Überziehung - vorher sind es weniger.
.....
"Zur Ordnung erziehen" ist schon richtig:
So ein Loch im Unterboden entsteht nicht innerhalb 2 Stunden immer direkt vor dem TÜV-Termin.
So ein Loch muss auch nicht wegen dem TÜV beseitigt werden.
Ein ganz klares Anzeichen von mangelnder Fahrzeugpflege, die bereits im Vorfeld ausgeführt wesentlich weniger oder auch keine Kosten zur Folge gehabt hätten und keinen Stress auslösen würden.
Regelmäßige Pflege lässt solche Dinge schon als vor der Entstehung eines Lochs als Lackabschürfung oder Oberflächenrost erkennen lassen. Etwas säubern, Unterbodenschutz drüber und Ruhe und das Ganze für zwei Bier an den Kumpel und während der Halbzeitpause einer Länderspielübertragung erledigt.
Hier ist der klare Nachweis erbracht, dass man sich einen Kram drum gekümmert hat, das Ding ohne mal nachzudenken nur benutzt hat und nun plötzlich ist Panik und alle Anderen haben Schuld, der TÜV, die Zulassungsstelle, die Polizei und sogar der Vater, die alle einem Genick sitzen und man selber hat doch überhaupt nichts gemacht und muss nun auch viel Geld bezahlen.
Genau WEIL Du bisher nichts gemacht hast, sitzen die im Genick und genau WEIL Du bisher nichts gemacht hast, kostet es jetzt Geld und Nerven.
Täter und Opfer darf man nie verdrehen, ist zwar hier besonders leicht, aber verändert doch nichts an der Situation und demjenigen, der es lösen muss.
.....
Von der Versicherung gibt es keine Probleme bei Haftung oder Schadensersatzerstattung.
Die Versicherung kann bei Kaskoschäden nur abspringen, bzw. bei Haftpflichtschäden einen Regress verlangen, wenn mindestens "grobe Fahrlässigkeit" vorliegt.
Das "Vergessen" eines HU-Termines ist jedoch "einfache Fahrlässigkeit" - sogar "staatlich festgelegt" durch die Aufführung im Bußgeldkatalog.
"Grob fahrlässig" wird das nur dann, wenn ein Mangel
a) auffällig bzw. offensichtlich ist UND
b) auch für einen durchschnittlichen Autofahrer erkennbar sein muss, dass dieser Mangel eine Einschränkung der Fahrsicherheit bedeutet.
Dies aber immer und völlig unabhängig vom HU-Termin, ob nun noch davor oder bereits überzogen ist.
Eine "gültige" HU-Plakette bedeutet nicht, dass ein Fahrzeug in Ordnung oder "sicher" ist, sondern ausschließlich, dass es bei der letzten Untersuchung in Ordnung war (was einen Tag später schon nicht mehr sein muss) und wann die nächste Untersuchung gemacht werden muss.