Lackschaden am Neuwagen
Guten Tag,
Ich habe vor 2 Wochen einen Neuwagen (Xara Picasso) beim Citroen-Vertragshändler gekauft.
Leider ist mir erst heute eine häßliche "Lackfalte" an der unteren Seitenleiste (Länge ca. 30 cm) aufgefallen. Es ist offensichtlich, dass es sich dabei um einen Mangel handelt, der bereits vorhanden war und der nicht nachträglich passiert sein kann.
Mein erster Weg führte mich also zum Autohändler. Der mich kurz und knapp darüber informierte, dass der Gebietsverkaufleiter sich den Wagen ansehen müsse um zu entscheiden, wie die weitere Vorgehensweise sein soll.
Ähm. Ja. Soweit so gut, ABER: Leider ist dieser Herr Gebietsleiter erst so ca. in 8 Wochen wieder beim Händler vorgemerkt.
Ich ließ ich mich dann abfertigen, mit dem Satz ich werde dann angerufen, wenn besagter Herr in ca. 2 Monaten Zeit hätte den Wagen anzusehen.
Nun sitzte ich hier mir ziemlich ungutem Gefühl, einem eigentlich schönen Neuwagen mit Mangel und fühle mich leicht veräppelt.
Kann mir vielleicht jemand aus eigener Erfahrung berichten, ob das tatsächlich die übliche Vorgehensweise in solchen Fällen ist? Ich bin etwas ratlos, besonders weil ich das Gefühl nicht loswerde, dass das nun einfach Pech für mich sein sollte...
Mit freundlichem Gruß
Jasmin L.
Ich würde das schriftlich
Renault-Deutschland mitteilen.
Danke für die Antwort, das Auto wurde in Österreich gekauft. Bei einem bekannten und e-i-g-e-n-t-l-i-c-h seriösen Citroen-Händler vor Ort. Ich möchte keinen unnötigen Aufstand machen, aber trotzdem den Schaden repariert bekommen. Ich bin eben verunsichert wegen der Vorgehensweise und erhoffe mir hier Rat deswegen.
mfg
J.L.
Entschuldige, ich meinte natürlich Citroen-Deutschland.
Renault hilft Dir bestimmt micht.
Aber auch für ein in Österreich
gekauftes Auto schadets nich, wenn der Fegler schriftlich gemeldet ist, egal bei welchem
Citroen.
Bist Du Österreicher/in und wohnst in Ö oder bist Du Deutsche/r mit einem sogenannten "EU-" oder "Re-" oder "Eigen-Import" aus Österreich?
Renault Deutschland würde sagen, "nicht unser
Problem"
Wieso ist es denn offensichtlich, dass der Schaden nicht bei dir passiert ist?
==> Ich wohne in Österreich + habe auch das Auto hier gekauft. Bei einem Händler in meinem Wohnort.
==> Es handelt sich dabei NICHT um einen Reimport.
==> es ist offensichtlich, dass der Schaden bereits vorhanden war, weil er unter dem Lack, bzw. im Lack ist. Dann hätte ich ja das Auto lackieren müssen .
mfg.J.L.
Wenn es kein "Re-Import" eines Ö-Fahrzeugs für einen Deutschen ist, dann ist das schon alles ohne Probleme mit der Garantieabwicklung (wenn es sich um ein Fehler in der Produktion des Fahrzeugs handelt).
Allerdings würde ich das aufgrund der langen Zeitspanne alles schriftlich machen, also die Ansprüche gegenüber dem Händler darstellen und zur Beseitigung auffordern. Ebenso wie den zuständigen Generalimporteur für Ö. Irgendwelche mündlichen Zusagen dann nochmals schriftlich formulieren und auch bestätigen lassen.
Nicht, dass da in der Zwischenzeit etwas "vergessen" wird.
Als Deutscher mit einem sogenannten "Re-Import" aus Österreich (oder auch einigen anderen EU-Ländern) hätte es lustige Überraschungen geben können. Das Garantierecht ist in Ö gegenüber D entscheidend abweichend. Bei einem Fahrzeug aus Ö ist in Garantiefragen nicht der Importeur in D zuständig, sondern (fast) immer der in Ö - wo das Fahrzeug (und der Kaufvertrag) her stammt.
Da gibt es nicht wenige Leute, die "den falschen Mond angebellt" haben und mächtig auf die Nase gefallen sind, weil sie keine Ansprüche gegen einen Vertragshändler in D oder den D-Importeur haben.
==> Vielen Dank für die auführliche Antwort,
ich werde noch einmal beim Händler vorbeifahren und anschließend die Sache schriftlich machen, wie sie es empfohlen haben.
mfg
J.L.
Das klingt für mich nach Lackkante. Mach doch mal ein Foto und stells hier rein. Womoglich ist der Wagen beim Transport o.ä. beschädigt worden und wurde dann an der Stelle abgeklebt und nachlackiert. Oder es ist bereits im Werk passiert.
Ob das mit dem Gebietsleiter nun Hinhaltetaktik ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Allerdings sollte, meiner Meinung nach, der Kfz-Meister im Haus oder ein anderer sachkundiger Mitarbeiter den Mangel zumindest aufnehmen und dokumentieren können. Also ggf. ein Foto machen und vermerken, dass du dich am Tag xy deswegen beim Vertragshändler gemeldet hast. Wann dann jemand von Citroen über den Gewährleistungsanspruch entscheidet, ist eine andere Sache. So hättest du aber zumindest dokumentiert, dass du dich sehr zeitnah deswegen gemeldet hast. Sonst heißt es nach einigen Monaten womöglich, dass du selbst am Fahrzeug hast rumlackieren lassen.
Hi, ich würde es auch an deiner stelle schriftlich festmachen, denn dann hast du was in der Hand, in 2 Monaten sagt sonst einer "wie kommen sie drauf das hier jemand 2 Monate Urlaub machen kann usw". Aber normal müßte auch jemand anders verantwortlicher da sein, denn du hast glaub ich nur 6 Monate Zeit in denen der Verkäufer beweisen müßte, das der Mangel nicht vorher dagewesen ist, danach wird die Beweislast umgekehrt, dann müssen sie nachweisen das der Mangel schon vorher dagewesen ist.