Welche sommerreifen sind zulässig?
Hallo! Ich fahre einen 1.6 Nissan Primera (P11) Bj.98 und will mir demnächst neue Sommerreifen zulegen. Allerdings bin ich mir nicht sicher, welche Reifen zulässig sind. Eingetragen sind 185/65R15 88V (-240km/h), zulässige Höchstgeschwindigkeit des Autos ist 180km/h.
Kann ich ohne weiteres auch T-(-190km/h) oder H-Reifen (-210km/h) fahren?
War beim Reifenhändler, in der freien Werkstatt und bei Nissan - keiner konnte genaue Auskunft geben (V-Reifen 3x ja, H-Reifen nein, ja & vielleicht und T-Reifen nein, 2x vielleicht).
hallo
wenn bei dir v-reifen eingetragen sind, muss als sommerreifen ein v reifer sein, nur beim winterreifen darfst du h-reifen nehmen. die tragfähigkeit des reifen kann nicht herabgesetzt werden, nach oben kein problem.
falls der reifenhändler dir das nicht genau beantworten kann welche noch in frage kommen können ( normalerweise müsste er das ), dann einen tüv / dekra oder kus- prüfingenierur fragen.
martin
hi martin,
also die tragfähigkeit von 88 ist doch auch beim h-reifen gegeben, ist doch dann der geschwindigkeitsindex, der nicht passt, oder?
sandra
Es darf ausschließlich das gefahren werden, was der Fahrzeughersteller vorgegeben bzw. freigegeben hat.
Eine Abweichung beim Geschwindigkeits-, wie auch Tragfähigkeitsindex nach oben ist zulässig, nach unten jedoch nicht.
Auch wenn das Fahrzeug deutlich leichter oder deutlich langsamer ist, sind die "zu hohen" Vorgaben bindend.
Das sind die Grundregeln, aber keine Regel ohne Ausnahme:
- Winterreifen dürfen "langsamer" sein, also einen geringeren Geschwindigkeitsindex haben, wenn mittels Aufkleber am Armaturenbrett die maximal zulässige Geschwindigkeit gekennzeichnet ist.
Das gilt aber ausschließlich bei tatsächlichen Winterreifen, also Reifen mit Schneeflockensymbol. Eine "M&S"-Kennzeichnung, wie auch "Ganzjahresreifen" sind keine Winterreifen.
Auch muss der Aufkleber vorhanden sein, wenn das Fahrzeug immer noch tatsächlich langsamer ist. Ausgangsbasis ist die Reifenfreigabe, nicht die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Hier ist V=240 vorgegeben und wenn als Winterreifen ein H=210 gefahren wird, muss auch ein "210"-Aufkleber vorhanden sein - auch wenn der Wagen aufgrund seiner Motorisierung nur 180 km/h fahren kann.
- Weiterhin ist es eventuell! möglich, bei einem amtlich anerkannten Sachverständigen an einer Hauptprüfstelle einen "langsameren" Reifen per Einzelabnahme (etwa 50 Euro Gebühren) freigeben zu lassen.
Allerdings sind bei Reifen über einem Speedindex von H diese Indexe nicht mehr getrennt zu betrachten, sondern in direkter Abhängigkeit.
Es kann nicht nur so sein, sondern wird auch so sein, dass sich mit einer Änderung des Speedindex auch der Tragfähigkeitsindex ändert.
Und damit wird dann eventuell auch der eigentliche Hintergrund für den "zu schnellen" Reifen auftauchen, der "richtigere" Reifen mit dem "passenden" Speedindex wird vermutlich dann mit dem auch angepassten, korrigiertem Tragfähigkeitsindex teurer sein, als jetzt der V-Reifen.
Muss nicht, ist aber alles andere als selten. Man hat einiges an Geld für die Freigabe anderer Reifen ausgegeben, um dann zwar "richtigere" aber auch deutlich teurere Reifen fahren zu dürfen.
Als schnelle und einfache Möglichkeit wäre das Vorsprechen beim Fahrzeughersteller, also entweder Vertragshändler oder auch per Mail den Importeur.
Der hat Listen, mit allen für das Fahrzeug serienmäßig freigegebenen Rad-/Reifenkombinationen, das sind oft deutlich mehr, als in den Papieren (schon rein aus Platzgründen) aufgeführt sind.
Diese Liste holen oder sich zusenden lassen und sich dann die für einen persönlich "beste" Reifengröße raus suchen, kaufen, fahren und glücklich sein.
Hallo,
fahre das gleiche Auto, Werksmäßig ist 185/65 88H eingetragen. Das sollte der Nissan Händler eigentlich wissen. Höher darf immer, mindestens jedoch muß der H Reifen verwendet werden.
Henning