Strafmandat
das Fahrzeug (PKW) stand max. 3 - 4 Minuten auf dem Gelände der DB-BahnParkGmbH, (grenzt direkt an den öffentlichen Parkplatz) da der Parkplatz direkt am Bahnhof belegt war. Ich hatte das Fahrzeug abgestellt, um 2 Personen zur Bahn zu begleiten, die in wenigen Minuten abfuhr. Nur mit meiner Hilfe konnten die 2 den Zug noch erreichen. Diesen Vorgang muss der Bedienstete der BahnPark GmbH auch beobachtet haben. Ich hatte eine Person in der Nähe meines Fahrzeuges beobachtet.
Diesen Sachverhalt habe ich dem privaten Parkplatzbetreiber schriftlich genau geschildert, dieser besteht aber auf der Zahlung von sage und schreibe 25,50 E!!
Ist das rechtens?
Vielen Dank im Voraus.
Ja.
Persönliche Belange müssen die DB nicht interessieren und tun sie auch nicht.
Wenn man parkt, wo es nicht erlaubt ist, ist in der Regel ein Verwarnungsgeld fällig.
War teuer, aber nix zu machen.