Funktionierendes Teil ersetzt
Hallo,
gerade habe ich dieses interessante Forum entdeckt, und möchte gleich mal eine Frage stellen, die mich persönlich interessiert.
Wie verhält es sich, wenn eine KFZ-Werkstatt ein Teil in der Absicht einen Fehler zu beheben ersetzt, und sich später herausstellt, dass dieses gar nicht für den Fehler verantwortlich war? Sprich ein funktionierendes Teil wird ersetzt und der Fehler ist nicht behoben.
Bin gespannt auf die Antworten
Viele Grüße
Markus
In seltenen Fällen wird leider nach dem Ausschlussverfahren getauscht weil eine genauere Diagnose nicht möglich ist. Wie die Werkstatt dass dann im Detail handhabt, also ob sie die Teile dann wieder ausbaut oder eben nicht ist wohl sehr unterschiedlich...
Wie das allerdings rechtlich aussieht fände ich auch interessant...
Auch wenn so ein Vorgehen sehr aufwendig und ärgerlich ist kann ich es aber in Einzelfällen dennoch nachvollziehen...
Beste Grüße!
@stick .... weil die heutigen "Mechatroniker" dazu nicht mehr in der Lage sind ..... Teiletauscher eben !
@333halfevil oder Number of the beast 666 ....
Wichtig wäre bei deiner konstruierten Geschichte noch zu erfahren wie der schriftliche Auftrag des Kunden an die Werkstatt fixiert worden ist !?
Gruß
BigM
P.S.: Ansonsten bewegen wir uns hier im Bereich - Hätte / Wenn / Und / Aber ...
Hätte meine Tante Klöten, wär's mein Onkel !
Derartige Dinge müssen immer am Einzelfall entschieden werden, eine Allgemeinbetrachtung aufgrund ganz grober pauschaler Annahmen, wie hier in der Fragestellung, ist ohnehin nicht möglich.
Okok, um mal ein konkretes Beispiel zu bringen:
Fahrzeug bleibt liegen und wird in Werkstatt gebracht. Nach Fehlerspeicher auslesen wird gesagt, dass ein Austausch der Lambdasonde erforderlich ist. Der Kunde, der es natürlich auch nicht besser wissen kann, unterschreibt den Auftrag dafür. Lambdasonde wird gewechselt, Fehlerspeicher gelöscht und Probefahrt durchgeführt.
Einige Tage später tritt der Fehler wieder auf und ist im Fehlerspeicher zu finden.
Eben weil ich mir nicht vorstellen kann, dass sowas im Einzelfall entschieden wird, habe ich hier mal die Frage gestellt. "Im Einzelfall entscheiden" klingt für mich so, als wenn der mit dem längeren Atem sich durchsetzt...
Danke für Eure Antworten
"Im Einzelfall" bedeutet auch "im Einzelfall" - kleine Details machen einen erheblichen Unterschied und sind hier, wie eigentlich überall, für die weitere Vorgehensweise und auch einer letztendlichen Gerichtsentscheidung ausschlaggebend.
Im konkreten Fall:
- wurde die alte Sonde überprüft und als nicht defekt analysiert, dass jetzt der Vorwurf des unberechtigten Teiletausches überhaupt konkret angeführt werden kann und es sich nicht nur um eine rein pauschale Vermutung zum Nachteil der Werkstatt handelt?
ist die neue Sonde überprüft und als nicht defekt analysiert, dass der Nachweis geführt werden kann, dass der Fehler an anderer Stelle liegen muss und der Austausch objektiv nachvollziehbar unnötig war?
wieso unterschreibt der Kunde einen Auftrag zum Wechsel der Lambda-Sonde (was wohl auch ausgeführt wurde) und keinen Auftrag zur Beseitigung des Fehlers. Wenn man als Kunde keine Ahnung hat, wie kann man dann einen konkret definierten Teileaustausch beauftragen, das ist doch völlig unlogisch.
war der Kunde jetzt in der Werkstatt und hat eine kostenlose Mängelbeseitigung gem. den Gewährleistungsbestimmungen für Reparaturaufträge gefordert? Die Reparatur ist doch nachweislich nicht korrekt/vollständig ausgeführt worden - der Fehler ist immer noch vorhanden. Zwei mal darf (muss man) die Werkstatt kostenfrei nachbessern (lassen).
Wie schon geschrieben, die hässlichen kleinen Details, die entscheidend sind.