Verhältnis Abwrackprämie und Schadensersatz
Hallo,
der Unfallgegner hat einen Totalschaden, wrackt ab und kassiert für seinen 14 Jahre alten PKW (Opel Astra) mit zum Unfallzeitpunkt noch sechs Wochen TÜV sowohl Schadensersatz nach DEKRA-Gutachten (EUR 1500) als auch die Abwrackprämie. Korrekt? Oder hat die A-Prämie irgendeinen Einfluß auf die Schadenshöhe? Wer hat zuverlässige Informationen?
Danke im voraus,
J
Ist die Frage ernst gemeint ?
Hast Du als Mörder Anspruch auf Anrechnung der Witwen- und Waisenrente bei Schadensersatzforderungen der Hinterbliebenen?
Abwrackprämie ?? Jetzt noch ??
der Unfall war 2009, Februar
und zum "Mörder": ...aber doppelt kassieren sollen die Hinterbliebenen vielleicht auch nicht können. Der Vergleich hinkt auch deshalb, weil es bei meiner Frage möglicherweise darum geht, welchen Schaden der Unfallgegner überhaupt hat.
J.
- Ist die Zeit der Abwrackprämie
vorbei. - Die gibts nur bei Kauf eines
Neuwagens (waren da auch Jahres-
wagen bei, bin nicht sicher).
Außerdem mußte der Wagen mindestens 10 Jahre im Be-sitz des "Abgebers" sein.
das sollte völlig legal sein.Die Abwrackprämie wird ja fürs abwracken gezahlt und soll eine Verkaufsförderung für Neufahrzeuge sein.Bedingungen waren lediglich das Alter und das der alte Halter auch der Neue wird.
Die Versicherung muß natürlich den Schaden laut Gutachten zahlen.Ich kann Deine Gedankengänge zwar nachvollziehen,muß aber sagen,da hat der Gegner wohl Glück gehabt.
es handelt sich um eine Streitfrage mit der Versicherung des Schädigers. Bis dato war´s für den Geschädigten ein doppelt gutes Geschäft mit seinem Alt-KFZ
Ich halte es für ausgeschlossen, daß man durch einen Unfall zur Abwrackprämie
kommt, außer mit Bakschisch.
Es hätte sonst sicherlich in den vergangenen Monaten überall in Deutschland nur so "geknallt", um zu der Abwrackprämie auch noch den
Totalschaden von einer Versicherung bezahlt zu bekommen.
Warum sollte die Abwrackprämie einen Einfluß auf die Schadenshöhe haben?
Es wurde ein Schaden verursacht dessen Umfang per Gutachten erfasst wurde.
Dieser Schaden ist vom Verursacher bzw. dessen Versicherung zu ersetzen.
Ende der Geschichte.
Was dann nachher mit dem Wagen passiert spielt für die Schadensregulierung keine Rolle.
Die Abwrackprämie ist eine Leistung dafür das er den Wagen aus dem Verkehr nimmt - kein Ersatz für eine Versicherungsleistung welche Unfallfolgen abdeckt!
Blecky
Dieser Unfall war mit großer Sicherheit kein "Totalschaden". Denn bei einem Totalschaden und dessen Begeleichung durch die Versicherung,geht der Wagen in deren Besitz über.Hier wurde mit Sicherheit ein wirtschaftlicher Totalschaden festgestellt.Der Restwert wurde vom Zeitwert abgezogen.
Gut für den Geschädigten ,es gab gerade die Abwrackprämie.So konnte er das Fahrzeug gewinnbringend verschrotten.
Und da kann ich nicht negatives feststellen.
Die Abwrackprämie steht primär in Verbindung mit dem Neukauf, das Verschrotten eines Altfahrzeugs ist nur eine Bedingung von vielen.
Wo kassiert der Fahrzeughalter doppelt?
Der Schaden ist das, was der Gutachter errechnet hat: den Wert des Fahrzeugs unmittelbar VOR dem Einschlag.
"Wert" ist das, was ein Dritter für den Wagen gezahlt hätte.
Die A-Prämie gibt es erst NACH der ordnungsgemäßen Entsorgung und kann daher nicht bereits weit vorher greifen oder eingerechnet werden.
Auch ein Dritter ("Wert") hätte keinen Anspruch auf die Prämie gehabt, weil der die 12 Monaten Mindesthalterschaft nicht zusammen bekommen hätte.
Ein zufälliger Nutzen, die sich einem Geschädigten aus einem Schaden ohne sein eigenes Zutun ergibt
- Höhe, Zeitpunkt und Bedingungen dieser Prämie haben die Bundesregierung festgelegt
- eventuelle zusätzliche Herstellerprämien haben die Fahrzeughersteller festgelegt,
- Schadensverursacher war ein Dritter,
- die Schadenshöhe, hier Totalschaden, ist ebenso wenig durch den Geschädigten beeinflussbar gewesen,
kann niemals zum Vorteil des Schädigers angerechnet werden.
Selbst wenn den Schrottwagen ein Künstsammler für 3 Millionen Euro aufgekauft hätte, weil der genau eine derartige Verformung sucht, muss die Versicherung auch den Schaden begleichen, denn die 3 Mio gibt es wegen dem Zustand NACH dem Unfall und ersetzt muss das werden, was VOR dem Unfall war.
Angenehmes streiten, da lacht jeder über die sehr merkwürdigen Vorstellungen zum Schadensersatz.
Ist das abgesichert? Und soll es nach Eurer Meinung nach ein Nachteil der Versicherung sein, daß der Markt leergefegt ist von Altautos infolge der A-Prämie, weil deren Besitzer lieber EUR 2.500 kassieren im Zuge einer Neuwagenanschaffung, als ihren Altwagen zu verkaufen? Durch das Gesetz betreffend die A-Prämie werden die Preise für Altfahrzeuge (Wiederbeschaffungswert)künstlich in die Höhe getrieben. Vor diesem Hintergrund bzw. nach Sinn und Zweck des Schadensersatzes kann es zugunsten der Versicherung m. E. nicht unberücksichtigt bleiben, wenn/daß der Geschädigte sich ein Neufahrzeug anschafft und folglich die EUR 2.500 und zusätzlich den - künstlich erhöhten, s. o., - Wiederbeschaffungswert kassiert. Oder doch?
J.
Wer soll das glauben?
Die Gebrauchtfahrzeughändler oder Verkäufer derartiger Fahrzeuge ganz sicher nicht!
Der Markt ist völlig übersättigt und die Preise in sämtlichen Gebrauchtfahrzeugkategorien ist massiv gefallen.
Ja, es sind einige Fahrzeuge in die Presse gegangen, aber dafür sind auch etliche Käufer dieser Fahrzeuge nicht mehr vorhanden, weil sie einen Neuwagen gekauft haben.
Die allgemeine Krise hat ihr übriges getan, dass vermehrt derartige Fahrzeuge angeboten werden und die Nachfrage sich verringert hat.
Die Gebrauchtfahrzeugpreise sind von vor der Prämie bis jetzt nach der Prämie um 20% gefallen und sie werden weiter fallen, was sicher nicht mit einer Angebotsverknappung zu tun hat.
...
Deine Ansicht über eine Erhöhung des Wiederbeschaffungswertes ist schlicht und ergreifend falsch. Es hat sich nicht der Wiederbeschaffungswert erhöht (er ist sogar gefallen), sondern der Kaufpreis des Neufahrzeugs verringert.
Die Prämie wird nur im Rahmen eines Neukaufs gezahlt, nicht im Rahmen einer Entsorgung.
Das hat auch nichts mit nur einer Blickweise zu tun, ob ein Glas halb voll oder halb leer ist, sondern ganz klar an die zugehörige Richtlinie, die wortwörtlich den Verkauf von Neufahrzeugen fördert und nicht die Entsorgung von Altfahrzeugen:
"Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen"
"Gegenstand der Förderung:
Förderfähig ist der Erwerb eines Personenkraftwagens, der hinsichtlich seiner Schadstoffklasse mindestens ..."
Dass sich hier der Geschädigte einen Neuwagen gekauft hat, hat keinen Einfluss auf den Wert des Altfahrzeugs, der erstattet werden muss.
Der Wert eines Altfahrzeugs verändert sich nicht dadurch, ob man einen Neuwagen kauft oder nicht. Die Zufälligkeit eines hier vorhandenen und dann auch genutzten Vorteils kann nicht dem Schädiger honoriert werden.
Das widerspricht schon grundsätzlich dem Schadensersatzregeln nach GG und BGB.
Welchen Unterschied macht es für die Versicherung ob ich für meinen "alten" 2500,- Euro im Rahmen einer Neuwagenanschaffung kassiere - wobei das so ja nicht stimmt - oder meinen alten anderweitig verkaufe?
Der erworbenen Neuwagen muß ja auch wieder - und das meistens teurer - versichert werden als die alte Möhre.
Das ist also eher ein Vorteil für die Versicherungen!
Wenn ich Dir heute in Deinem Haus die Fenster einschmeiße dann muß ich - bzw. meine Versicherung - den Schaden begleichen - unabhängig davon das Du eh schon neue Energiesparfenster bestellt hast und dafür Fördergelder der KfW kassierst.
Nach deiner Logik bräuchte meine Versicherung Dir nichts zu zahlen, da Du ja doppelt kassieren würdest wenn Du zusätzlich zur KfW-Förderprämie noch den Schadeneratz erhalten würdest....
Blecky
Die Versicherung muß nach meiner Hypothese - daß es infolge der A-Prämie zu einer (wahrscheinlich nur kurzfristigen) Verknappung des Angebotes an "alten Möhren" kam und daher zu einer Erhöhung der entsprechenden Wiederbeschaffungswerte - einen höheren Schadensersatz bezahlen als wenn es die Prämie damals nicht gegeben hätte. Der verunfallte PKW - Opel Astra, 14 Jahre, sechs Wochen TÜV - hätte "normalerweise" einen Wiederbeschaffungswert von allenfalls einigen hundert EURO gehabt, entsprechend Eurer Angaben. Dieser - systemwidrige - weitere Vorteil für den Geschädigten im Z´hang mit der Abwrackprämie muß m. E. schadensersatzrechtlich korrigiert werden. Danke aber für die Stellungnahmen. Hatte gehofft, irgendwer hätte ein Urteil zu der Frage. Gute Nacht.
J.
Schadenersatzleistungen orientieren sich am Marktwert.
Wenn der Wert sinkt zahlt die Versicherung weniger an Schadenersatz - wenn er steigt zahlt sie mehr.
Das ist normales Geschäftsrisiko.
Wenn es "schadenerstzrechtlich korrigiert" werden sollte das man aufrund der Marktlage einen größerene Wiederbeschaffungswert ersetzt bekommt, dann müßte es ebenso "schadenersatzrechtlich korrigiert" werden wenn der Marktwert - und damit die Schadenersatzleistung - sinkt.
Blecky
Deine Hypothesen sind falsch.
Es hat zu keinem Zeitpunkt eine Werterhöhung bei den Altfahrzeugen gegeben. Auch wenn man fest an das Gegenteil glaubt, hat es zu keinem Zeitpunkt eine Erhöhung gegeben.
Dafür reicht ein Blick in die regelmäßigen DAT- oder auch Schwacke-Listen. Ds geht auch Online über autobudget.de oder über die Software und Listen des Anbieters Autocom, mit dem sehr viele Sachverständige/Bewertungsbüros/Versicherungen/Autohändler arbeiten.
Aber völlig unabhängig davon, selbst wenn es eine Werterhöhung gegeben hätte, müsste die Versicherung das erstatten. Es gilt als Schadensersatz der Wert am Schadenstag und nicht vor 6 Monaten oder in 6 Monaten.
Daher ist dieser Ansatz flüssiger als Wasser - überflüssig.
Hier hat auch niemand irgendwelche Angaben über einen Fahrzeugwert gemacht. Ich bezweifle auch, wie hier aufgrund einer sehr einseitigen und klar subjektiven Beschreibung eine Wertermittlung vorgenommen werden kann, insbesondere mit einer derartigen Abweichung zu einem vorliegenden Gutachten eines vereidigten Sachverständigen, der das Fahrzeug besichtigt hat.
Urteile zur Art einer Wertermittlung/Arbeit eines Sachverständigen gibt es zur genüge, aber keines von denen wird Dir gefallen.
Nur mal so nebenbei: Welchen Vorteil hätte eine Versicherung, wenn sie zu viel bezahlen würde?
und dann der kleine Hinweis auf die Versicherungsbedingungen, die Du unterschrieben hast und nach denen Du alle Ansprüche an die Versicherung ab trittst.
Für wen ändert sich nichts, egal wie hoch der Schaden auch ist: für Dich.
Wer hätte einen Nachteil bei zu hoher Erstattung: die Versicherung.
Wer hätte einen Vorteil, wenn die Ersatzsumme kleiner wäre: die Versicherung.
Aber Du bist Opfer des Systems, weil die Versicherung zu viel erstattet hat ...
Der - soweit die Prämissen zutreffend sind - doppelte Vorteil des Geschädigten infolge der Abwrackprämie ist system- und deshalb gleichheitswidrig. Nur eine Wohltat - 2.500 EUR für den Kauf eines neuen PKW bei Verschrottung des alten - war vom Gesetz bezweckt.
Und - wo ist dabei das Problem?
Es wird niemend geschädigt, außer - nach Deiner Hypothese - die Versicherungen.
Es handelt sich im übrigen um 2 völlig getrennte Vorgänge!
Die Umweltprämie gibt es beim Kauf eines neuen PKW bei Verschrottung des alten.
Das ist gegeben.
Warum der alte verschrottet wurde und ob der tatsächliche Wert des Altfahrzeuges 500,- oder 5000,- Euro beträgt ist dabei absolut irrelevant.
Der Schadenersatz hingegen wird für einen entstandenen Schaden gezahlt.
Ob die Schadensumme (Wiederherstellungskosten) aufgrund der Volkswirtschaftlichen Lage nun höher oder niedriger ausfällt ist dabei ebenso irrelevant.
Das eine ist ein Vorteil den der Staat gewährt -und mehr als diese 2500,- gibt es nicht.
Das andere ist eine privatwirtschaftliche Konsequenz die in bestimmten Fällen finanzielle Vorteile zur Folge hat.
Wenn sich die Preise nun so entwickelt hätten das der Schadenersatz geringer ausgefallen wäre als er es ist?
Wäre eine solche Entwicklung - also ein finanzieller Nachteil - zu akzeptieren?
Aber wenn sich ein Vorteil ergiebt ist das plötzlich gleichheitswidrig?
Blecky
Du versuchst argumentativ etwas aufzubauen, von dem Du nicht den Schimmer einer Ahnung hast und was nicht einmal existiert.
Dein Gleichheitsgrundsatz aus dem GG bezieht sich auf Gesetze und Verordnungen gegenüber dem Staat, also den Volk - die Prämie ist aber eine Richtlinie.
Eine Richtlinie ist eine Verwaltungsanordnung an eine Behörde, wann sie unter welchen Bedingungen was zu machen hat, sie ist nicht an "die Allgemeinheit" gewidmet und unterliegt damit überhaupt nicht der Gleichheitsanforderung des GG.
Selbst wenn sie dem Gleichheitsgrundsatz widersprechen würde, dürfte sie das sogar.
Quatsch !!! Nicht 10 Jahre !! Nur 10 Monate