Garantie + Wartung
Hallo,
ich habe im letzten Sommer mir einen Nissan Micra K12 gekauft.
Nun habe ich feststellen müssen, dass der Händler Pleite gegangen ist.
Wie sieht das mit der jährl. Wartung aus?
Muss ich immer zu einer Nissan-Vertragswerkstatt damit die Garantie gewährleistet wird oder genügt es, wenn ich z.B. zu A.T.U. gehe (Werbung: Wartung nach Herstellervorschrift).
Grund -> Die nächste Nissan-Vertretung liegt mehr als 50 km entfernt + A.T.U. liegt gleich bei mir um die Ecke.
Danke
Estania
Ich würde auf jeden Fall zum anderen Vertragshändler gehen. Erstens hat ATU einen schlechten Ruf und zweitens ist es ja nicht so, dass du jede Woche die 50 Km zur Inspektion fährst. Außerdem könnte es Probleme mit der Garantie geben. Was die nicht selbst gewartet haben, könnten die ablehnen.
hallo
in der garantiezeit würde ich immer eine vertagswerkstatt aufsuchen, danach kann man eine andere wählen. wie mein vorredner schon richtig erwähnt hat, geht was in der garantiezeit kaputt, können die dann sagen, dass zb. die atu schlechtes öl verwendet hat ( nicht durch nissan genehmigt / zugelassen ), oder der zahnriemen war nicht original, den die nissanwerkstatt verwendet, verbaut. auch wenn das 50 km sind, die inspektionen bis zum ablauf der garantie da machen lassen.
martin
Eine "übliche" Herstellergarantie bleibt uneingeschränkt bestehen, wenn die Inspektionen nach Herstellervorschrift gemacht werden. Ist ein EU-Urteil und auch BGH-Urteil.
Wenn eine "Fremd"-Werkstatt die Inspektion ausführt und sowohl im Wartungs-/Inspektionsheft und auf der Rechnung vermerkt, dass dies nach Herstellervorschrift erfolgt ist, dann muss der Hersteller uneingeschränkt für seine Garantie einstehen.
Ist die Inspektion tatsächlich doch nicht so gelaufen, wie sie nach Herstellervorschrift hätte laufen müssen, dann haftet die Werkstatt gegenüber dem Hersteller- direkt, als Kunde kann das einem völlig egal sein - wenn man den entsprechenden Vermerk hat.
Allerdings sind da zwei Haken/Risiken bei:
Erster Haken: Das gilt ausschließlich nur für "übliche" Garantien und das ist nur die "Grundgarantie" von 2 bzw. 3 Jahre (je nach Hersteller).
"Erweiterte" Garantien, zB. auch die 5jährige Lackgarantie oder 8 Jahre gegen Durchrostung oder weitere 2 Folgejahre einer Garantieverlängerung und vergleichbares/ähnliches, schießt man sich damit weg.
Für "erweiterte" Garantien gelten die Vorgaben des Herstellers/Garantiegebers uneingeschränkt. Sind dort Inspektionen in einer Vertragswerkstatt vorgeschrieben, dann muss die auch dort ausgeführt sein und das auch innerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters mit einer Toleranz von +/- 300 Kilometer (bei Streckeninterval) bzw. +/- 2 Wochen (bei Zeitinterval).
Zweiter Haken ist die Kulanzsituation nach dem Ablauf der Garantiezeit. Ein Hersteller, dem man "den Rücken gekehrt" hat, wird sich bei einer Kulanzanfrage erfahrungsgemäß genauso eingekehrt verhalten.
Einfache Sache, die jeder für sich selber entscheiden muss - entscheidet man sich für das Geldsparen, dann darf man sich mit Ablauf der "Basisgarantie" allerdings auch nicht beschweren, wenn das der Hersteller als Folge das dann auch macht.
Danke
für die hilfreichen Antworten.
Da werde ich wohl den längeren Weg in Kauf nehmen müssen, zu mal ich auch noch die erweiterte Garantie-Verlängerung (2 Jahre)ausnutzen will.
Estania